Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
Gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegen Bezüge aus der deutschen Sozialversicherung nach dem "Kassenstaatsprinzip" der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass von der Sozialversicherung geleistetes Krankengeld eines Dienstnehmers sowohl…
Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…