…Bank für etwa 1 Jahr zur rumänischen Tochtergesellschaft dieser Bank entsandt, wobei die Auslandsentsendungsdauer im Kalenderjahr 2006 (Geltungsbereich des DBA-Rumänien vom 30.9.1976) die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber die nach dem neuen Abkommen vom 30.3…
…gilt auch bei Drittstaatsarbeitgebern die 183-Tage-Klausel, die bei den kurzfristig in Österreich zugebrachten Arbeitszeiten das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) belässt. Erhält nun der in Deutschland ansässige Dienstnehmer im Jahr 2003 eine Tantieme für seine 2002 erbrachten Arbeitsleistungen, dann sind - gemäß dem DBA-Vorrang…
Am 21. März 2006 wurde ein Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz unterzeichnet, das in Österreich im Juli 2006 ratifiziert worden ist; auf schweizerischer Seite hat sich allerdings das Ratifikationsverfahren verzögert, sodass der Austausch der Ratifikationsurkunden erst am 2. Februar 2007 stattfinden konnte. Die Veröffentlichung im BGBl…
…vorgenommen ohne ihren normativen Gehalt zu verändern. Diese Interpretation wird auch bei Auslegung der in Rede stehenden Wendung in Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz zu beachten sein, da sich das im Jahr 2006 unterzeichnete Revisionsprotokoll der damals in § 31 EStG 1988 enthaltenen Gesetzessprache bedient…
Die im Wege eines Revisionsprotokolls geplanten Änderungen im DBA-Luxemburg sollen die Durchsetzung der einschränkenden Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1989 in Bezug auf die Versagung der vermögensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Steuerfreistellung für Beteiligungen an luxemburgischen Zinsensammelgesellschaften und daraus erfließender Dividenden ermöglichen. Sollte das Revisionsprotokoll noch 1992 völkerrechtlich…
…die bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern in der Schweiz beschäftigt sind, gemäß Artikel 19 des DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. Diese Rechtslage wird durch ein am 18. Jänner 1994 in Bern unterzeichnetes Revisionsprotokoll abgeändert. Das Revisionsprotokoll bedarf allerdings als…
…auf die vorbeschriebenen Gegebenheiten zeitigen die in das Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz neu aufgenommenen Regelungen über die Wegzugsbesteuerung keine Auswirkung. Denn die Neuregelung bezieht sich ausschließlich nur auf Vorgänge, bei denen ein Ansässigkeitswechsel die Wegzugsbesteuerung auslöst. Bei unentgeltlichen Übertragungen an in der Schweiz ansässige Personen…
Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer…
…nach Art. 5 Abs. 3 DBA-Deutschland nach den Grundsätzen der "Vergabe in Form von Baulosen" nur die tatsächlichen Arbeitszeiten, nicht aber die zwischen den beiden Arbeitsphasen liegenden Zwischenzeiten zu berücksichtigen sind (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni…
…Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht: "Geprüft wurden noch andere Formen des…
Gemäß Artikel 28 Abs. 3 des neuen DBA-USA besteht für Abgabepflichtige, denen nach den Regeln des DBA-USA aus dem Jahr 1956 eine günstigere Besteuerung zuteil wurde, die Möglichkeit, den Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens um 1 Jahr hinauszuschieben. Besondere Formalvoraussetzungen sind hiebei keine vorgesehen…
Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage dürfen schweizerische Grenzgänger, die bei österreichischen Firmen tätig sind, mit 3% ihrer Bruttobezüge im Abzugsweg besteuert werden. Da aber für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer kein österreichisches Steuerabzugsverfahren vorgesehen ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung…
…wird dies bei der Ermessensausübung entsprechend zu berücksichtigen sein. Zumal mittlerweile durch die DBA-Entlastungsverordnung die Zulässigkeit einer Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare Quellenentlastung auch ausdrücklich normiert wurde. Wurde im Zuge der Betriebsprüfung noch von einer abkommensrechtlichen Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges ausgegangen und…
…Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und die Vergütungen…
…zuweist. Dabei kann das österreichische Besteuerungsrecht an den Anteilen der Ö-GmbH auch nicht mit Hilfe von Art. 13 Abs. 2 DBA Liechtenstein aufrechterhalten werden, da es sich bei der Ö-KG um eine vermögensverwaltende Personengesellschaft handelt (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1…
…Diese Entlastung kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, durch Lohnsteuerfreistellung erfolgen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem inländischen Arbeitgeber ein von der deutschen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU1 vorliegt. Diese Bescheinigung darf bei der jeweiligen Lohnauszahlung nicht älter als 1…
…dh. dass weder vorher noch nachher auf der Baustelle an der Fertigstellung des Werkes gearbeitet wird. Denn das DBA Deutschland kann nicht derart ausgelegt werden, dass durch ein Vorziehen oder eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber entschieden werden kann, ob das Besteuerungsrecht…
…daher die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft ab diesem Zeitpunkt veräußert werden, wäre dieser Veräußerungsvorgang von Artikel 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein erfasst, sodass damit das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ausschließlich Liechtenstein zugewiesen wird. Dieses Besteuerungsrecht ist mit dem Veräußerungsvorgang verknüpft und ist folglich nicht…
…unterliegt. Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien steht dieser Wegzugsbesteuerung nicht im Weg, weil die anfallende Steuerschuld noch keinen grenzüberschreitenden Vorgang betrifft; sie ist in der gedanklich letzten Sekunde vor dem Wegzug nach Italien entstanden. Auch bei Inanspruchnahme des Besteuerungsaufschubes hindert Art. 13 Abs. 3…
…nicht besteuert und daher keinen "Erlös angenommen hat", aus dem DBA keine Verpflichtung Österreichs resultiert, bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes im Jahr 2009 diesen auf den Wertzuwachs ab Zuzug einzuschränken. Allerdings ist mit zu bedenken, dass aus dem Abkommen sich ergebende Besteuerungsrechte nur insoweit ausgeübt…