…Der bloße Umstand, dass die Anteile der ÖBB-Holding zu 100 v.H. dem Bund vorbehalten waren, reicht nicht aus, den Charakter als juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn des DBA-Schweiz weiter aufrechtzuerhalten. Wird nun die ÖBB-Pension nach Ansässigkeitsverlagerung gezahlt, dann wird zunächst…
…nach dieser zweiten Auslegungsvariante vorzugehen. Wird daher von italienischer Seite eine Bestätigung vorgelegt, dass eine von den italienischen Staatsbahnen an eine in Österreich ansässig gewordene italienische Staatsbürgerin gezahlte Pension gemäß Artikel 19 Abs. 3 DBA-Italien tatsächlich in Italien besteuert wird, dann kann unter den…
…km überschreitenden Länge im DBA-Partnerstaat betrieben werden. Da dies für die ÖBB nicht der Fall ist, löst z.B. das Unterhalten von Auslandsrepräsentanzen für die ÖBB keine Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland aus. Die neugeordnete ÖBB (Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen") wurde durch das Bundesbahngesetz 1992, BGBl. Nr…
…seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so treten für die ihm in der Folge aus Deutschland zufließenden Pensionsleistungen folgende rechtliche Gegebenheiten ein: Die rund 2.500 Euro betragende deutsche Sozialversicherungsrente der deutschen Bundesanstalt für Angestellte ist gemäß Artikel 18 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
Pensionen, die vom Bundespensionsamt an eine 1999 in Deutschland ansässig gewordene ehemalige Schulprofessorin gezahlt werden, sind gemäß Artikel 19 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin…
Ein deutscher Staatsbürger, der bei der Europäischen Patentorganisation in München tätig war und nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, ist von der Einkommensbesteuerung hinsichtlich seiner vom Patentamt bezogenen Pensionen befreit (Art. 16 Abs. 2 des Abkommen vom 2. Juli 1990 zwischen der Republik…
…und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950 (EAS 735). Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, sind nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden…
Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…
Ein in Freilassing ansässiger Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in Österreich. Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die…
…aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen…
Pensionen, die von österreichischen Arbeitgebern an in Deutschland lebende ehemalige Bedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen (EAS 841). Handelt es sich allerdings bei dem Arbeitgeber…
Verlegt ein deutscher Pensionist, der eine deutsche Knappschaftsrente bezieht, seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, dann wäre diese Rente nur dann von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn sie unter Artikel 10 DBA-Deutschland fällt. Dies wäre dann der Fall, wenn sie als Bezug aus…
…sein, dass ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig von dem Begriff der "kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines Vertragstaates" im Sinn von Artikel 19 Abs. 4 DBA-Italien erfasst ist. Damit steht aber das Besteuerungsrecht an Pensionen, die an in Italien ansässige ehemalige Dienstnehmer der Österreichischen Nationalbank gezahlt werden…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Abs. 2 des DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an…
…ob diese Pensionen laufend zur Auszahlung gelangen oder durch einen Einmalbetrag abgefunden werden. Hat daher ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und fließt ihm nach seiner Wohnsitzverlegung eine deutsche Pensionsabfindung von seinem früheren deutschen Arbeitgeber zu, dann unterliegt diese der österreichischen…
Gemäß Artikel 19 DBA-Italien dürfen Vergütungen, die der italienische Staat für ihm erbrachte Dienste zahlt, nur in Italien besteuert werden. Art. 19 Abs. 2 des Abkommens bezieht ausdrücklich die an das Personal von Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein…
…Österreich die Pensionsansprüche abgefunden werden, dann tritt für diese Abfindung der Firmenpension auf der Grundlage von Art. 18 DBA-Schweiz ebenfalls Steuerpflicht in Österreich ein und es ist die Schweiz zur Steuerfreistellung verpflichtet. Die österreichische Steuerpflicht hängt bei einer Arbeitgeberpension (wenn die Pensionsverpflichtung sonach die…
…von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Die gleiche Regelung gilt für die ASVG-Pension. Die zur gegenteiligen Rechtsfolge führende Bestimmung des Artikels 19 DBA-Schweiz wäre nur dann anzuwenden, wenn der Pensionist im öffentlichen Dienst Österreichs beschäftigt gewesen wäre. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister…
…4. Dezember 1965, BGBl. Nr. 13/1967, über die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank enthält eine ähnlich formulierte Bestimmung, derzufolge nicht nur die Gehälter, sondern auch alle sonstigen Bezüge ("emoluments"), zu denen auch Pensionsleistungen gerechnet werden, steuerfrei zu stellen sind. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008
…von Artikel 19 ist daher, dass einerseits die Dienstleistungen an Arbeitgeber innerhalb dieses Kreises erbracht wurden und dass andererseits auch die Zahler der Pensionen diesem Kreis zugehören (siehe in diesem Sinn auch EAS 1355). Daraus folgt, dass eine schweizerische AHV-Pension, die einem schweizerischen Gemeindebediensteten…