…und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung mit bloßer Dienstleistungsfunktion der Landesgesellschaften) anzupassen haben, dann ist eine solche Umstrukturierung aus steuerlicher Sicht einerseits dahingehend zu würdigen…
…Abs. 1 DBA Hongkong nicht eingeschränkt, wonach der Ansässigkeitsstaat an "anderen Einkünften" ein ausschließliches Besteuerungsrecht erlangt. Hongkong könnte sich jedoch gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. a zur Erhebung einer Quellensteuer in Höhe von 10% auf Grund der weit gefassten Dividendendefinition in Art. 10 Abs…
…weil es von einer anderen Konzerngesellschaft bezogen wird. Eine solche gravierende Preissteigerung kann auch nicht mit dem Argument gerechtfertigt werden, dass im Zuge der Reorganisation wichtige Marketingfunktionen von Österreich in die Schweiz verlegt worden sind. Im Übrigen wird bei einer Übertragung solcher wichtiger Funktionen von…