RIS AI
3 228 Treffer334 msnur geltende Fassungen
EAS 768Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9527.11.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…

EAS 1580Kein § 48 BAO bei Schenkungssteuerbefreiung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/11-IV/4/9905.01.2000

…Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner deutschen Besteuerung unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus…

EAS 522Kein § 48 BAO für Lieferungen aus den Zollausschlussgebieten in das inländische Zollgebiet
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2264/2/1-IV/4/9411.11.1994

  Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…

EAS 1343Anwendung von § 48 BAO bei familieninternem wiederholten Nachlassübergängen im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2622/1-IV/4/9830.09.1998

…besteht seitens des BM für Finanzen im allgemeinen die Bereitschaft, eine internationale Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO dadurch zu beseitigen, dass alle jene Vermögensteile von der Erbschaftsbesteuerung freigestellt werden, die auch bei Bestand eines OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommens von der…

EAS 2474Verlustverwertungsproblem bei zwei Auslandsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1082/1-IV/4/0428.06.2004

…auf der Grundlage von § 48 BAO eine Entlastung von dieser Form der Doppelbesteuerung herbeizuführen. Allerdings kann diesbezüglich keine verbindliche Vorwegzusage gemacht werden, weil in solchen Fällen das Erfordernis einer Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO einer besonderen Prüfung zu unterziehen ist. Unter anderem wird hierbei zu ermitteln…

EAS 2597Altbescheide nach § 48 BAO und die Voraussetzung der vergleichbaren Auslandsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0264-IV/4/200524.03.2005

Durch Einzelbescheide nach § 48 BAO, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, erlassen worden sind, sollte für Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen unilateral eine Rechtslage herbeigeführt werden, die sich möglichst eng an die Rechtslage annähert, die bei Bestand eines DBA vorliegt. Daher wurde…

EAS 3065Anrechnungsvortrag im Wege des § 48 BAO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1201-IV/4/200922.05.2009

…BM für Finanzen ist daher bereit, auf Grund eines ausreichend begründeten Antrages ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird. Dazu zählt auch eine ausreichend nachvollziehbare…

EAS 2213§ 48 BAO-Verordnung und ausländische Vorjahresverluste
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1076/1-IV/4/0315.01.2003

…vor dem Jahr 2002 in einer ausländischen Betriebstätte einen - in Österreich gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 ausgeglichenen - Verlust erlitten und erzielt diese Gesellschaft im Jahr 2002 (sonach ab Wirksamkeitsbeginn der § 48 BAO-Verordnung, BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser ausländischen Betriebstätte einen Gewinn…

EAS 2224§ 48 BAO und ausländische Unterkapitalisierungsvorschriften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/1-IV/4/0311.02.2003

…dann liegen die Rechtsvoraussetzungen für einen Ausgleich der ausländischen und österreichischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO vor. Allerdings kann dieser Ausgleich nicht so weit gehen, dass nun auch Österreich die nach seinem Recht als Zinsen zu qualifizierenden neuseeländischen Einkünfte in steuerfreie Schachteldividenden umdeutet…

EAS 132§ 48-BAO-Anträge sind gebührenfrei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2855/1/2-IV/4/9122.11.1991

  In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2460Verwertung von inländischen Baubetriebstättenverlusten ausländischer Baufirmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/0417.05.2004

Unterhält eine deutsche Baufirma in Österreich mehrere Baubetriebstätten, von denen einige einen Verlust, andere einen Gewinn erbringen, dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der…

EAS 2453Österreichische Gruppenbesteuerung und deutsche Unterkapitalisierungsvorschriften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/3-IV/4/0417.05.2004

…aus umqualifizierten Zinsen resultierenden Verlustübernahmen miteinschließen. Soweit hierdurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung ausgelöst wird, kann dieser durch eine Maßnahme nach § 48 BAO im Steueranrechnungsweg abgeholfen werden; dies setzt aber voraus, dass dann noch jene deutschen Mehrsteuern in Evidenz gehalten sind, welche durch die Zinsenumqualifizierung in den…

EAS 1722Inländischer Verlust einer deutschen Bau-Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1-IV/4/0009.10.2000

…die dieser Regelung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gemäß § 48 BAO umgehend Wirksamkeit in Österreich verleiht. Das Abkommen selbst bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Ratifikation in beiden Staaten. Da die Gewinn- und Verlustermittlung bei inländischen Betriebstätten deutscher Unternehmer stets nach österreichischem Recht erfolgen muss…

EAS 1433Demontage eines inländischen Kraftwerkes durch eine chinesische Abbruchfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1642/1-IV/4/9923.03.1999

…erteilt wird, dann fällt der Abbau des Kraftwerkes unter den Begriff der "Bauausführungen" im Sinn des § 29 BAO, auf Grund dessen nach einer sechsmonatigen Dauer eine zur inländischen Steuerpflicht der B-Ltd. führende Betriebstätte begründet wird. Denn würde der Begriff der "Bauausführungen" in einem derart…

EAS 3317Beteiligungshaltung in inländischen Betriebstätten als Abschirmung gegen eine Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0212-IV/4/201308.04.2013

Ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft Hauptgesellschafterin einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft und gehört zum österreichischen Betriebstättenvermögen dieser Personengesellschaft eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ist der in der Kapitalbeteiligung aufgebaute Wertzuwachs in Österreich steuerverfangen. Diese Steuerhängigkeit besteht unabhängig davon, ob das DBA-Liechtenstein auf diese liechtensteinische…

EAS 491Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuern bei der inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1193/1/1-IV/4/9412.08.1994

…auf die inländischen Begriffe abstellen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem derartigen Fall ein Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden kann. 12. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1620Auslagerung von Funktionen zweier Luftfahrtgesellschaften auf eine britische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/3-IV/4/0013.03.2000

Gemäß Artikel 8 Abs.1 des DBA-Ö/Schweiz und des DBA-Ö/Belgien unterliegen Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen…

EAS 3094Stillliegende inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2807-IV/4/200928.10.2009

…Der bloße Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie besetzt ist" bedeutet nicht notwendigerweise, dass keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vorliegt. Denn ein Büro, das nicht einmal einer geringfügigen betrieblichen Nutzung dient, wird - zumindest im Regelfall…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…Art durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung bei Verpflichtung zur Buchwertfortführung auf die Besteuerung der stillen Reserven aus Anlass der Beteiligungseinbringung verzichtet werden. Die Initiative für die Herbeiführung eines Gegenseitigkeitsverhältnisses müsste allerdings vom Heimatstaat der einbringenden Gesellschaft ausgehen. 25. Mai 1993 Für den Bundesminister…

EAS 1622Liquidationsgewinne im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/2-IV/4/0013.03.2000

Werden zwei deutsche Kapitalgesellschaften liquidiert, an denen eine österreichische Kapitalgesellschaft in dem einen Fall 100% und in dem anderen Fall 15% der Anteile hält, dann sind diese Vorgänge auf deutscher Seite im erstgenannten Fall gemäß Art. 7 und im zweitgenannten Fall gemäß Art. 13 Abs…