…noch in den Anlagen angeführt sind, eine zusätzliche Steuer von 10 % der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 7 % (vormals 8 %) der Bemessungsgrundlage zu entrichten. Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach den …
…€ 600,00, da diese zusätzliche Steuerbelastung für sie eine erhebliche Härte und Unbilligkeit darstelle. Zur Begründung führte die Bf. aus, sie habe aufgrund des Einkommensteuerbescheides 2013 vom 4. September 2014 eine Steuernachzahlung in Höhe von € 3.344,00 zu leisten, was für sie…
…25% steuerlich zu erfassen. Darüber hinaus beantrage er die Drittelbegünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988, da Pensionsabfindungen bis dahin generell nur mit zwei Dritteln erfasst worden seien und ihm eine davon abweichende Besteuerung nicht bekannt gewesen sei. Andernfalls hätte er eine zusätzliche Steuerbelastung von…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…dass zusätzlich keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden können. Es können auch keine steuerfreien innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt werden." | | lt.Erkl. | lt. BP | steuerbarer Umsatz | 244.912,41 | 0,00 | 10%iger Umsatz | 42.877,88 | 0,00…
…erklärt. Sie sei davon ausgegangen, dass aufgrund der in der Schweiz eingehobenen Zahlstellensteuer keine zusätzliche Steuer in Österreich anfallen würde. Nachdem die Bf. das Vermögen im Erbweg erworben habe, habe sie sich über Versteuerung und Steuerpflichten bei ihrem Bankbetreuer erkundigt. Der Bankbetreuer habe ihr gesagt…
…entspräche einem Steuersatz von 30,81%, was im Widerspruch zum anzuwendenden mittleren Hälftesteuersatz von 17,24% steht und somit nicht im Einklang mit § 38 EStG ist. Weitere Details dazu sind dem als Beilage angefügten Schreiben (1=Beschwerdeschriftsatz vom 21. September 2017) zu entnehmen. Zusätzlich ist noch…
…3 Z 11 noch in den Anlagen angeführt sind, eine zusätzliche Steuer von 10% der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 7% der Bemessungsgrundlage zu entrichten. Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach …
…Steuer befreit. Eine Doppelbesteuerung dürfe nicht stattfinden. Trotzdem löse die deutsche Pension eine Steuer aus, die ohne sie nicht zu leisten wäre. Es klinge wie Hohn, wenn geschrieben werde, dass nur die Einkünfte in Österreich versteuert würden, tatsächlich aber quasi durch die Hintertür eine zusätzliche…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…
…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…