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BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 6/6

…noch in den Anlagen angeführt sind, eine zusätzliche Steuer von 10 % der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 7 % (vormals 8 %) der Bemessungsgrundlage zu entrichten. Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach den …

BFG RV/7100845/2015Nachsicht gemäß § 236 BAO - die Versteuerung der Rückzahlung von nachgekauften Schulzeiten zu einem höheren tariflichen Einkommensteuersatz als bei der Berücksichtigung als Sonderausgabe in den Jahren des Nachkaufs stellt keine Unbilligkeit in der Einhebung im Einzelfall dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2015

…€ 600,00, da diese zusätzliche Steuerbelastung für sie eine erhebliche Härte und Unbilligkeit darstelle. Zur Begründung führte die Bf. aus, sie habe aufgrund des Einkommensteuerbescheides 2013 vom 4. September 2014 eine Steuernachzahlung in Höhe von € 3.344,00 zu leisten, was für sie…

BFG RV/1100395/20151. Besteuerung des auf "vorobligatorische" Beitragszahlungen entfallenden Anteils einer Pensionskassenleistung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 2. Keine begünstigte Besteuerung einer Pensionskassenleistung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 bei freiem Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und dem Bezug einer Rente
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2019Teil 1/2

…25% steuerlich zu erfassen. Darüber hinaus beantrage er die Drittelbegünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988, da Pensionsabfindungen bis dahin generell nur mit zwei Dritteln erfasst worden seien und ihm eine davon abweichende Besteuerung nicht bekannt gewesen sei. Andernfalls hätte er eine zusätzliche Steuerbelastung von…

BFG RV/7100053/2019Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7101203/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7100054/2019Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7105465/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7101202/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7101201/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7101074/2015Für den Verzicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG ist eine ausdrückliche schriftliche Erklärung notwendig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2019

…dass zusätzlich keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden können. Es können auch keine steuerfreien innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt werden." | | lt.Erkl. | lt. BP | steuerbarer Umsatz | 244.912,41 | 0,00 | 10%iger Umsatz | 42.877,88 | 0,00…

BFG RV/7102596/2014Nicht erklärte ausländische Kapitaleinkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2018

…erklärt. Sie sei davon ausgegangen, dass aufgrund der in der Schweiz eingehobenen Zahlstellen­steu­er keine zusätzliche Steuer in Österreich anfallen würde. Nachdem die Bf. das Vermögen im Erbweg erworben habe, habe sie sich über Versteue­rung und Steuerpflichten bei ihrem Bankbetreuer erkundigt. Der Bankbetreuer habe ihr ge­sagt…

BFG RV/2101159/2017Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2018

…entspräche einem Steuersatz von 30,81%, was im Widerspruch zum anzuwendenden mittleren Hälftesteuersatz von 17,24% steht und somit nicht im Einklang mit § 38 EStG ist. Weitere Details dazu sind dem als Beilage angefügten Schreiben (1=Beschwerdeschriftsatz vom 21. September 2017) zu entnehmen. Zusätzlich ist noch…

BFG RV/7100832/2020UVA nach Regelbesteuerung ersetzen nicht das Erfordernis einer Optionserklärung, in der ausdrücklich auf die USt-Pauschalierung verzichtet wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2024

…3 Z 11 noch in den Anlagen angeführt sind, eine zusätzliche Steuer von 10% der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 7% der Bemessungsgrundlage zu entrichten. Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach …

BFG RV/6100218/2021ausländische Rente und Progressionsvorbehalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2021

…Steuer befreit. Eine Doppelbesteuerung dürfe nicht stattfinden. Trotzdem löse die deutsche Pension eine Steuer aus, die ohne sie nicht zu leisten wäre. Es klinge wie Hohn, wenn geschrieben werde, dass nur die Einkünfte in Österreich versteuert würden, tatsächlich aber quasi durch die Hintertür eine zusätzliche…

BFG RV/7105467/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7100055/2019Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7105466/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7101196/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7101197/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…

BFG RV/7101195/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2021Teil 1/2

…1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 bis 12 sind anzuwenden." b) In Abs. 2 lautet der zweite Satz: "Für diese zusätzliche Steuer sowie für Steuerbeträge, die nach § 11 Abs. 12 und 14 oder § 12 Abs. 10 bis 12 geschuldet…