…dass die Beschuldigte die ihr angelastete Tat begangen hat. Gemäß § 45 Abs. 1 Z 1 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder…
…ihm mit dem angefochtenen Straferkenntnis zu Last gelegte Tat nicht begangen. Bereits aufgrund dieser Faktenlage war die Aufhebung des angefochtenen Straferkenntnisses auszusprechen, weshalb die beantragte mündliche Verhandlung gemäß § 44 Abs 2 VwGVG entfallen konnte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen…
…hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn 1. die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet; Fraglich ist, ob das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W1 wie im Straferkenntnis dargestellt…
…der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; 3. Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen; 4. die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden…
…insbesondere dann, wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet (§ 82 Abs. 3 lit. b FinStrG), abzusehen. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen, wobei nach der für den Anlassfall…
…10.1992, 91/13/0215; BFG vom 3.9.2020, RV/2300004/2020). "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist somit die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (VwGH 30.5.1995, 93/13/0217). Gemäß § 56 Abs. 2…
…lesbar, nicht zum Gegenstand der Bestrafung gemacht hat. Kern des strafwürdig erachteten Deliktes war vielmehr die dem Bf zur Last gelegte Tat, das Fahrzeug des Behinderten ohne dessen Mitbeförderung vorschriftswidrig (ohne gültig entwerteten Parkschein) abgestellt zu haben. Bei dieser Spruchgestaltung kann es dahingestellt bleiben, ob…
…vertretenen Bf. mit Einspruch vom 2. April 2014 (AS 24f) mit der Begründung angefochten, der Bf. habe die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen, weil er sich zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht in Österreich befunden habe. Daneben sei der Bf. der Ansicht, dass die…
…Das gegenständliche Untersuchungsverfahren wäre gemäß § 124 Abs 1 Satz 1 FinStrG von Amts wegen mit Bescheid einzustellen, wenn festzustellen wäre, dass die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten nicht erwiesen werden können oder einer der im § 82 Abs. 3 lit. b bis e FinStrG genannten…
…dafür, dass der im Erkenntnis entsprechender Finanzvergehen für schuldig Erkannte die ihm zur Last gelegte Taten nicht begangen hat (vgl. z. B. VwGH 4.9.2003, 2000/17/0024; VwGH 16.11.2004, 2000/17/0022). Neu hervorgekommen sind grundsätzlich all jene Tatsachen oder Beweismittel…
…in keiner Weise dargetan, dass er durch die Tatumschreibung in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt worden wäre, dass er nicht erkennen hätte können, welches Verhalten an welchem Ort ihm zur Last gelegt wird. Im Gegenteil, er releviert lediglich die mangelnde Konkretisierung des Tatortes insofern, als er diesen…
…die beanstandeten Übertretungen tatsächlich vom Beschwerdeführer begangen wurden. Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 45 Abs 1 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens ua dann abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen…
…vom 31. Oktober 2013 genügt diesen Anforderungen nicht, weil daraus weder der Tatort, der Tatzeitraum bzw. die Tatzeiträume noch ein strafbestimmender Wertbetrag einer Abgabe abgeleitet werden kann. Eine Individualisierung bzw. Konkretisierung der dem Bf. zur Last gelegten Taten ist nicht möglich; wofür der Bf. bestraft…
…somit nicht bestritten worden. Aufgrund der Aktenlage und der Rechtfertigung des Bf. sei es als erwiesen anzusehen, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erklärung der Dienstgeberabgabe nicht fristgerecht nachgekommen sei. Damit sei der ihm zur Last gelegte Tatbestand nach § 6 Abs. 2 Dienstgeberabgabegesetz erfüllt. Gemäß …
…6. Dezember 2013, dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt am 13. Dezember 2013, mit welcher wie folgt vorgebracht wurde: Der Beschuldigte habe die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen. Es wird daher beantragt, das Verfahren einzustellen. Im Erkenntnis werde festgehalten, dass "insbesondere aufgrund des Umstandes, dass…
…der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; 3. Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen; 4. die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden…
…begangen zu haben. Er bestreite ausdrücklich, tatbildlich, rechtswidrig und schuldhaft im Sinne der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung gehandelt zu haben. Im Fahrzeug habe sich sehr wohl ein für den Beanstandungszeitpunkt gültiger Parkschein befunden und es sei ihm weder bekannt noch ersichtlich, dass der Parkschein…
…verwirklicht hat. Zur subjektiven Tatseite (Hinterziehung oder fahrlässige Verkürzung) ist festzustellen: § 45 VStG normiert: "(1) Die Behörde hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn 1. die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder…
…der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; 3. Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen; 4. die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden…
…Gemäß § 45 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz – VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn 1. die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann … Da dem Bf. nicht nachgewiesen werden kann, dass er…