…dass, wenn die einfache Wegstrecke Wohnung-Arbeitsort über 60 Kilometer liegt, die zumutbare Wegzeit für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels mehr als 2,5 Stunden in einer Richtung betrage. Dass für die Fahrten der PKW der Ehefrau verwendet werden müsse (laut dem Schreiben des Bf…
…Abfahrtszeit des Verkehrsmittels berechnen würde. Laut den von der Beschwerdeführerin angegebenen Dienstzeiten werde bei optimaler Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel die zumutbare Wegzeit von 2,5 Stunden (für mehr als 60 km einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) nicht überschritten. Es sei daher das bereits…
…auf 65 Min (Abfahrt Verkehrsmittel_2 Haltestelle_2 Ort_3 6:39 Uhr zur Wahrung des Arbeitsantrittes um 7:30 Uhr), sodass die nach der Verwaltungspraxis zumutbare Wegzeit von neunzig Minuten nicht überschritten worden wäre. Die Voraussetzungen für die große Pendlerpauschale müssen nach § 16 Abs…
…Minuten. Wartezeiten sind aber bei der Inanspruchnahme von Gleitzeit auszuschließen. Außerdem würden im gegenständlichen Fall die 90 Minuten zumutbare Wegzeit nicht überschritten. III) Beweiswürdigung Die Feststellung, dass die Wegstrecke vom Wohnort zur Arbeitsstätte 3 Kilometer (davon ist die halbe Wegstrecke 1,5 Kilometer) betrug, ergibt…
…Allerdings beträgt die Wegzeit unter Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel (92 min) nicht einmal das Doppelte der Wegzeit bei ausschließlicher Pkw-Benützung (50 min x 2). Da die Gesamtwegzeit die grundsätzlich jedenfalls zumutbare Wegzeit von 90 min nur geringfügig und auch nur in einer Richtung übersteigt…
…Auffassung vertreten, dass die Benützung des Massenbeförderungsmittels jedenfalls, d.h. unabhängig von der Wegstrecke, zumutbar ist, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten beträgt. (Vgl. zB UFS vom 4.4.2011, RV/0076-F/11, UFS vom…
…BF die Vorlage der Beschwerde beim Bundesfinanzgericht und eine mündliche Verhandlung. Sie verwies auf die Begründung der Beschwerde und führte ergänzend aus, dass die zumutbare Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten werde. In der Beschwerdevorentscheidung für das Jahr 2006 sei das große Pendlerpauschale anerkannt worden…
…www.google.at/maps). Es ergebe sich daher eine maximal zumutbare Wegzeit von 108 Minuten (60 + 48). Bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liege der Arbeitsbeginn bei 07…
…Bus, ÖBB etc.). Weiters wurde gebeten, die entsprechenden Gründe (unter Angabe der Normalarbeitszeit) zu erläutern und die Wegzeit aufzuschlüsseln, wenn die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sein sollte. Als Antwort gab die Bf. an, dass ihre Arbeitsstätte bei der Fa…
…14 Minuten). Die zumutbare Wegzeit beträgt bei einer Entfernung von 40-60 km 2 Stunden je Richtung, welche mit der oben angeführten Kombination nicht überschritten wird." In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde wiederum das große Pendlerpauschale in Höhe von Euro 2.361,- beantragt: Dienstende 17…
…zumal der Bf. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei (die zumutbare Wegzeit für die einfache Wegstrecke betrage 90 Minuten), und gewährte…
…FA aus, dass für Wegstrecken von 2 bis 20 km eine große Pendlerpauschale erst dann zusteht, wenn bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die jedenfalls zumutbare Wegzeit von 1,5 Stunden pro Fahrtrichtung überschritten werde, wobei auf eine optimale Kombination von Individual- und Massenbeförderungsmittel abzustellen ist, auch…
…zur Arbeitszeit bzw. Erholungszeit 3.1 Zeitstaffel gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 255 Die aktuelle Fassung der Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 255 sehe eine Zeitstaffel vor, die je nach Entfernung die zumutbare Wegzeit pro Fahrt angebe. Nach der UFS-Entscheidung vom 23. 12. 2008, RV/0031-G…
…ist. Das sei die Strecke zwischen der Wohnstätte und dem ÖBB Bahnhof ***1*** bei ***2***. Laut Pendlerrechner stünde für diese Wegstrecke (unter 20 Km) und zumutbare Wegzeit kein Pendlerpauschale und somit auch kein Pendlereuro zu. Im Vorlageantrag vom 1. Dezember 2023 gab der Beschwerdeführer an…
…Bf. gebeten, sollte die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sein, die entsprechenden Gründe (unter Angabe der Normalarbeitszeiten) anzugeben bzw. die unzumutbare Wegzeit aufzuschlüsseln. Der Bf. wurde auch darauf hingewiesen, dass sollten im jeweiligen Veranlagungsjahr verschiedene Arbeitsstätten aufgesucht worden sein, so…
…2 Std. 14 Min. Dies ist nach Ansicht des Richters noch zumutbar, da nach der Praxis eine zumutbare Wegzeit bei einer Wegstrecke über 40 KM von 2,5 Stunden (Auslegung der Unzumutbarkeit nach der damaligen Verwaltungspraxis) zugrunde zulegen ist. Die Angaben des Bfs. einer Anreisezeit…
…eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich deshalben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt als nicht zumutbar, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: Einfache Wegstrecke – zumutbare Wegzeit: unter 20 Kilometer – 1,5 Stunden…
…Von der Bf. wurden die Änderungen in den BVE mit Ausnahme der Nichtanerkennung der großen Pendlerpauschale akzeptiert. Im Vorlageantrag begründete sie das Begehren auf Abzug der großen Pendlerpauschale wie folgt: „Bei Wegstrecken von mindestens 40 km beträgt die zumutbare Wegzeit 2,5 Stunden. Die Vorgehensweise…
…zeitlich nicht zumutbar sein, erläutern sie die entsprechenden Gründe (unter Angabe Ihrer Normalarbeitszeit) bzw. schlüsseln Sie die unzumutbare Wegzeit auf. In Beantwortung des schriftlichen Auskunftsersuchens wurde der Behörde nachfolgendes Schreiben übermittelt: Ihre verlangten Ergänzungen aus Ihrem Schreiben von 18.11.2013 von Punkt 1.1…
…noch gegeben, da nach der Praxis eine zumutbare Wegzeit bei einer Wegstrecke über 40 KM von 2,5 Stunden (Auslegung der Unzumutbarkeit nach der Verwaltungspraxis) zugrunde zulegen ist. Wenn auch 1x in der Woche eine längere Wegzeit (längere Rückreisezeit durch die Abendveranstaltungen)berechnet wurde, so…