…Sohnes) Wo ist in den Verordnungen gem. § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 nicht ausdrücklich angeführt. Der zulässige Beweis, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich unzumutbar wäre, konnte von dem Bf. nicht erbracht werden. Er argumentiert im Wesentlichen damit, dass die kürzeste Fahrtdauer jeweils über…
…möglich. Um diese Betreuungen termingerecht zu erledigen, sei es unerlässlich, das eigene Kraftfahrzeug einzusetzen. Eine Erfüllung der Aufgaben unter Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel sei zeitlich unzumutbar, würde sogar die Erfüllung unmöglich machen. Aus den beiliegenden Gehaltsabrechnungen sei ersichtlich, dass ihr ein Dienstgeber Kilometergeldersatz gewährt habe…
…BGBl. II 605/1993 (sogenannte "VO-Gemeinden") ein Nachweis geführt werden, dass die Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt und die tägliche Hin- und Rückfahrt damit zeitlich unzumutbar ist. Dies macht der Bf. in…
…BGBl. II 605/1993 (sogenannte "VO-Gemeinden") ein Nachweis geführt werden, dass die Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt und die tägliche Hin- und Rückfahrt damit zeitlich unzumutbar ist. Dies macht der Bf. in…
…beurteilt werden kann. Dass ferner der Bf. die Unterlassung der Kombinationen eines Gratis-Parkscheines mit einem kostenpflichtigen Parkschein in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge unzumutbar gewesen wäre, ist dem Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen. Somit ist die Verwaltungsübertretung auch in subjektiver Hinsicht als erwiesen anzusehen. Gemäß § 4 Abs…
…Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel von Hz. auf die Gl., wenn ich mittags von der Gl. zum Hauptbahnhof Linz - Hauptbahnhof S. - Gk. Zentrum - Fa. Od. bzw. umgekehrt mehr als 2 Stunden Fahr- und Wartezeit hatte. Ebenso sei abends die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels aus zeitlichen…
…Aufgrund des zeitlich begrenzten Arbeitseinsatzes bei den jeweiligen Tunnelbaustellen sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes für seine Familie und ihn undenkbar. Aufgrund der begründeten Unzumutbarkeit der täglichen Heimkehr zu seiner Familie beanspruche er die steuerliche Begünstigung aufgrund der Familienheimfahrten im Höchstausmaß von 2.421,00 €…
…einer fünfzehn Minuten nicht übersteigenden Abstellzeit oder die Kombination der Aktivierung eines fünfzehn Minuten nicht übersteigenden elektronischen Parkscheins mit einem Parkschein gemäß § 2 Abs. 1 oder 2 in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge unzulässig wäre (§ 9 Abs. 2 der Kontrolleinrichtungenverordnung des Wiener Gemeinderates vom 14.08.2008…
…für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern würden keine Werbungskosten darstellen. In der dagegen fristgerecht erhobenen Beschwerde führte der Beschwerdeführer aus, dass er aufgrund der Arbeitszeiten die letzte Klasse des Oberstufengymnasiums (schulische Ausbildung) zeitlich nur sehr beschränkt besuchen hätte können. Wegen dieses Problems seien gewisse Besprechungen…
…und Familienheimfahrten, mit der Begründung, dass die Pflegebedürftigkeit der Mutter - bei nur zwei Heimfahrten im Monat - keine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien begründet, nicht berücksichtigt. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 wurde fristgerecht am 14.04.2024 durch den Bf eine Beschwerde eingebracht, welche er…
…Unzumutbarkeit zu suchen (vgl. VwGH 27.08.2008, 2005/13/0037). Auf den gegenständlichen Fall bezogen, bedeuten obige Ausführungen Folgendes: Wie die Bf im Beschwerdeverfahren klar und auch nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes zutreffend zu erkennen gab, bildeten das von ihr arbeitsvertraglich auf 6 Monate zeitlich…
…dass die Wohnsitzverlegung auch einem alleinstehenden Steuerpflichtigen unzumutbar sei, wenn der Verbleib am Tätigkeitsort nur von (nach den Umständen gemessen) kurzer Dauer sein wird, weil das Beschäftigungsverhältnis zeitlich befristet und nach den Umständen des Einzelfalles von der Rückkehr an den Hauptwohnsitz auszugehen ist und verweist…
…BGBl. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" verfügen, ist als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs. 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis auszufolgen. Die näheren Bestimmungen…
…Im Lichte der Rechtsprechung des VwGH kann die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar sein, wenn der Verbleib am Tätigkeitsort nur von (nach den Umständen gemessen) kurzer Dauer sein wird, weil das Beschäftigungsverhältnis zeitlich befristet ist und nach den Umständen des Einzelfalles von einer Rückkehr an den…
…öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar gewesen, ist jedoch nicht geeignet, das diesbezügliche Beschwerdevorbringen verifizieren zu können. Es ist daher berechtigterweise davon auszugehen, dass der Bf. in den einzelnen Monaten des Zeitraumes Jänner bis September 2022 - entsprechend den vorgelegten Zeitaufzeichnungen hinsichtlich des täglichen Arbeitsbeginns - im zeitlich überwiegenden Ausmaß…
…Jahr 2017 und 2018 Gründe vorgelegen sind, die eine Verlegung des Wohnsitzes vom Familienwohnsitz des Bf. in eine "übliche Entfernung" vom Arbeitsort Wien unzumutbar machten. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz…
…In Perioden mit geringem Auftragsvolumen sei der Bf. immer wieder für konzeptionelle Aufgaben eingesetzt worden, diese Vorgangsweise sei aber ebenfalls zeitlich nicht unbegrenzt aufrecht zu erhalten. Aufgrund dieser Situation habe sich gerade für den Bf. eine hohe Arbeitsplatzunsicherheit über das branchenübliche Ausmaß ergeben. Die gleiche…
…das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung. Auch davon kann nun gegenständlichenfalls keine Rede sein (und fehlt es somit an der vom Bf angesprochenen Vergleichbarkeit), da der Bf im Streitjahr 2015 noch keine 60 Jahre alt gewesen ist und sein Dienstverhältnis auch keine zeitliche Befristung (durch…
…große Pendlerpauschale nur zustehe, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels auf der Strecke Wohnung – Arbeitsstätte nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Unzumutbarkeit läge vor, wenn bei einer einfachen Wegstrecke von mehr als 40 km eine Fahrzeit von 2,5 Stunden überschritten werde. Da dies im vorliegenden…
…Umständen der privaten Lebensführung ergeben. Die Wohnsitzverlegung ist auch einem alleinstehenden Steuerpflichtigen unzumutbar, wenn der Verbleib am Tätigkeitsort nur von (nach den Umständen gemessen) kurzer Dauer sein wird, weil das Beschäftigungsverhältnis zeitlich befristet und nach den Umständen des Einzelfalles von einer Rückkehr an den Hauptwohnsitz…