… 30 Abs.2 MRG, normierten, Kündigungsgründe verwirklicht ist. Nach Vertragspunkt 16.1.1 liegt ein wichtiger Kündigungs-bzw. Auflösungsgrund insbesondere vor, "wenn der Mieter die vereinbarte Kaution nicht hinterlegt, oder nach berechtigter Inanspruchnahme mittels eingeschriebenem Brief mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass das Unterbleiben des Erlags…
…Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG auf vertraglicher Vereinbarung beruht, da nur dann von einem Vorbehalt des Rechtes einer früheren Aufkündigung gem. § 33 TP 5 Abs. 3 S. 2 GebG 1957 gesprochen werden könne. Könne der Vermieter dagegen schon kraft Gesetzes nur aus einem wichtigen…
…2025 führte die Beschwerdeführerin ua aus: "Die im Punkt 15. (,VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG') des Mietvertrags vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten aus wichtigem Grund - und damit uneingeschränkt sämtliche in § 30 Abs. 2 MRG normierten Kündigungsgründe - begründen ein jederzeitiges Kündigungsrecht der Vermieterin im Sinne der Judikatur (vgl. BFG 4.12.2017…
…Sämtliche in diesem Punkt 21. vereinbarten Kündigungs- bzw. Auflösungsgründe stellen wichtige Kündigungsgründe im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 13 MRG dar und werden ausdrücklich auch als solche vereinbart, dies für den Fall, dass das gegenständliche Bestandverhältnis zwingend als Miete und nicht als Pacht zu…
…Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG eine Einzelfallprüfung zu unterbleiben habe und ein Vertrag auf unbestimmte Dauer vorliege, kommt keine Berechtigung zu, da es nicht im Belieben der Vertragspartner stehen kann, alleine durch die unkritische Anführung, es gelten die für die Vermieterin alle (erdenklichen) Kündigungsgründe…
…Satz des Vertrages sämtliche Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG offen. Im § 30 Abs. 2 MRG seien wichtige Kündigungsgründe aufgezählt, die bei befristeten Mietverträgen nicht anzuwenden seien, wenn die Anwendbarkeit nicht - wie im vorliegenden Fall - explizit vereinbart werde. Durch die sich daraus nach Auffassung des…
…als wichtige Kündigungsgründe gemäß § 30 Abs 2 Z 13 MRG umgedeutet werden. Zudem beträfen die Versicherungskosten gemäß § 25 Z 3 lit a des Vertrages ausschließlich "das Bestandobjekt, ,für die vom Bestandnehmer eingebrachten Gegenstände wie Geschäftsausstattung und Waren' sowie eine Haftpflichtversicherung für die Branche des Bestandnehmers…
…Beschwerdevorbringen zufolge auch als wichtige Kündigungsgründe gemäß § 30 Abs 2 Z 13 MRG umgedeutet werden. Darüber hinaus seien von der belangten Behörde zu Unrecht Versicherungskosten und ein Baukostenzuschuss des Bestandgebers der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet worden. So sei der Baukostenzuschuss gemäß § 10 des Bestandvertrages vom Bestandgeber und…
…Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG eine Einzelfallprüfung zu unterbleiben habe und ein Vertrag auf unbestimmte Dauer vorliege, kommt keine Berechtigung zu, da es nicht im Belieben der Vertragspartner stehen kann, alleine durch die unkritische Anführung, es gelten für die Vermieterin alle (erdenklichen) Kündigungsgründe des…
…Anwendung eines wichtigen Grundes im Sinne des § 30 MRG mit der Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG, wie vom VwGH gefordert, nicht gleichzusetzen sei. Im Sinne des bedeute "ähnlich, entsprechend". Durch diese Beifügung sei klargestellt, dass auf den vorliegenden Pachtvertrag das MRG nicht…
…sind, und diese möglichen Kündigungsgründe (wenn auch in abgewandelter Form) als wichtige Kündigungsgründe des § 30 Abs.2 Z 13 MRG vereinbart werden, aber keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie von so umfassender Natur sind, dass die Wahrscheinlichkeit der vorzeitigen Auflösung des Bestandvertrages gegeben ist, wird…
…gelegen ist, in dem alle Kündigungsmöglichkeiten des § 30 Abs. 2 MRG (insbesondere auch vertraglich vereinbarte wichtige Gründe im Sinne des Punkt 13.) vereinbart wurden. Das BFG hat dargelegt, dass Verträge, bei denen nur einzelne der in § 30 Abs. 2 MRG aufgezählten Kündigungsgründe verbleiben, als Bestandverträge…
…angeführten Kündigungsgründe nach ihrem Gewicht und ihrer Wahrscheinlichkeit so bedeutend sind, dass sie dem erklärten Willen der Parteien, sich auf bestimmte Dauer zu binden, entgegenstehen. Im vorliegenden Fall wurden in Vertragspunkt XI folgende Kündigungsgründe als wichtige Gründe des § 30 Abs.2 Z 13 MRG bestimmt…
…denkmöglichen Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG ein Vertrag von unbestimmter Dauer vor (VwGH 17.9.1990, 90/15/0034). Nähere Ausführungen siehe Rz 710. Im vorliegenden Fall wurden in Vertragspunkt 11. folgende Kündigungsgründe als wichtige Gründe des § 30 Abs. 2 Z 13 MRG bestimmt…
…mwN). Wenn auch die Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG allein noch keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten mit dem Ergebnis eines Vertrages auf bestimmte Dauer darstellt, so kann eine Gewichtung und eine Unwahrscheinlichkeit der Realisierung dieser vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe durchaus zum Ergebnis führen…
…mwN). Wenn auch die Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG allein noch keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten mit dem Ergebnis eines Vertrages auf bestimmte Dauer darstellt, so kann eine Gewichtung und eine Unwahrscheinlichkeit der Realisierung dieser vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe durchaus zum Ergebnis führen…
…0040), doch spricht der VwGH klar aus, dass auch bei Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG eine Gewichtung und eine Unwahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Gründe zum Ergebnis führen kann, dass von einem Vertrag auf bestimmte Dauer auszugehen ist (vgl VwGH 26.4.2018…
…§ 30 MRG, Rz 43 ff). Bei Geschäftsraummieten sind die Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG generell nur unter sehr spezifischen Umständen realisierbar. Selbst wenn, wie gegenständlich der Fall, ein Untermietverhältnis vorliegt, müssten wichtige Interessen des Untervermieters verletzt werden. Beispielsweise sind wirtschaftliche Interessen der Untervermieterin zu…
…Fristsetzung. Gleiches gilt auch für die iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG gegenständlich im Mietvertrag schriftlich als Kündigungsgründe vereinbarten Umstände, die als wichtig und bedeutsam anzusehen sind (siehe dazu weiter unten). Diese Gründe setzen ein grobes Fehlverhalten des anderen Vertragspartners, konkret der Mieterin, voraus…
…Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 12 MRG ist gegenständlich nicht einschlägig, weil dieser nur bei Untermietverhältnissen zur Anwendung kommt und voraussetzt, dass durch die Fortsetzung der Untermiete wichtige Interessen des Untervermieters verletzt würden. § 30 Abs 2 Z 13 MRG betrifft die weiteren im…