…VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) ist Rechtsanwalt und bezog im Beschwerdejahr ua. aus seiner Beschäftigung als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der AB Rechtsanwälte GmbH (vormals C Rechtsanwälte GmbH bzw. DEF Rechtsanwälte GmbH) mit Sitz in N (Geschäftsanschrift: T-Straße-nn…
…ist entgegenzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde, bei der es um die Frage ging, ob die Abfertigung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der einige Jahre wesentlich und einige Jahre nicht wesentlich beteiligt war, gemäß § 67 EStG 1988 begünstigt zu besteuern sei, bereits mit Beschlüssen…
…dass bei den als Gesellschafter-Geschäftsführer tätigen Rechtsanwälten keine Dienstverhältnisse vorlagen. Demnach seien keine Dienstgeberbeiträge festzusetzen gewesen. Dazu war durch das Gericht festzuhalten, dass es sich bei dem diesem Erkenntnis zugrundeliegenden Sachverhalt um die Beurteilung der Tätigkeit nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer gehandelt hatte. Ein…
…nicht wesentlich Beteiligten sei nach den allgemeinen Kriterien des § 47 Abs. 2 EStG 1988, nämlich den beiden Merkmalen der organisatorischen Eingliederung und der Weisungsgebundenheit zu beurteilen gewesen. Der UFS kam in seiner Entscheidung zum Schluss, dass hier keine weisungsfreie Tätigkeit vorgelegen sei. Die Gesellschafter-Geschäftsführer…
…Organismus steht einer solchen Interpretation entgegen und verlangt die Subsumtion unter § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988. Entsprechend den obigen Ausführungen sind daher die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers als Vergütungen iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 anzusehen und in die…
…GmbH zu rund 70 % beteilgt ist, und S-GmbH (50 %), deren alleiniger Gesellschafter der Bf. ist, ist dieser an der N-GmbH wesentlich beteiligt (mehr als 25 % gemäß § 22 Z 2 EStG). Strittig ist, ob für die Geschäftsführerbezüge des Bf. gemäß § 1 und 2 lit…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Rahmen einer bei der beschwerdeführenden GmbH (Bf) durchgeführten Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 betreffend wurde unter anderem festgestellt, dass die für die wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin, Frau ***C***, abgeführten Beiträge an…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Streitpunkt Strittig ist, ob nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, die schuldrechtlich hinsichtlich ihres arbeitsbezogenen Verhaltens weisungsfrei gegenüber ihrer GmbH sind, aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Sonderbestimmung weisungsfrei sind und daher gem. § 25 Abs…
…zukommen und sind gem. den einschlägigen Verfahrensbestimmungen zur Wahrung des Parteiengehörs an dieser Stelle notwendig: Die geprüfte Kapitalgesellschaft hätte u.a. mit ihren wesentlich beteiligten Gesellschafter- Geschäftsführern am 11.3.2014 einen "Rahmen- und Werkvertrag" (Beilage 3) abgeschlossen. Dieser würde im Punkt 2. regeln: "2…
…Im Fokus der gegenständlichen Entscheidung steht die Rechtsfrage, ob eine Kapitalabfindung, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich seiner Pensionierung von der GmbH erhält, die aber in einem Teilbetrag bereits vor Entstehen des Anspruches (vor Betriebsaufgabe) ausbezahlt wird, als außerordentliche Einkünfte anzusehen und gegebenenfalls mit…
…33.172 € geirrt habe. Dies sei dem Vorbringen der Beschwerdeführerin entsprechend ebenfalls zu berücksichtigen. Bezüglich des Einwandes, die Einbeziehung der Bezüge der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage für den DB, stehe der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, weil eine vorangegangene GPLA…
…über die zu beurteilenden Rechtsfragen, der Einbeziehung von Vergütungen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlagen für DB und DZ sowie der Ansatz von Sachbezugswerten für die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs entschieden wurde, war die Unzulässigkeit der…
…Beschwerdeführerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 23.5.2008 gegründete GmbH. Zu 100 % und damit wesentlich beteiligter Gesellschafter ist ***1***, der auch (einziger) Geschäftsführer ist. 2. Dem Geschäftsführer wurde von der Beschwerdeführerin ein Firmen-PKW zur Verfügung gestellt, der auch für Privatfahrten genutzt werden konnte…
…erforderlich gewesen. - Die Beschäftigung des nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-GF würde die Merkmale des § 47 Abs. 1 EStG 1988 erfüllen. - Es sei unstrittig, dass der GF kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum die Aufgaben der Geschäftsführung und der operativen Tätigkeit nach außen hin erkennbar und…
…dass dem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge kurz: GmbH) mehrere Firmen-KFZ zur Verfügung gestellt wurden und dass diese Zurverfügungstellung in Höhe der gesamten Ausgaben der GmbH sonstige Vergütungen darstellen würden. Diese Auffassung führte insgesamt zu einer Nachforderung…
…Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen (vgl. Rz. 8 LStR) und die nicht im Inland steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 11.000 € betragen. 3) Die Einkünfte als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der „B" C GmbH dürfen gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA Liechtenstein in Österreich nur…
…15/0158, klar zum Ausdruck gebracht hat, dass für die Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers trotz geänderter innerstaatliche Rechtslage (Anmerkung der Richterin: trotz innerstaatlicher Beurteilung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit) nicht die Zuteilungsnorm für selbständige Tätigkeit iSd Art. 14 DBA-Liechtenstein, sondern jene…
…0007). Im Ergebnis wird die Auffassung vertreten, dass die Beschäftigung des Geschäftsführers ungeachtet seiner gleichzeitigen Eigenschaft als wesentlich beteiligter Gesellschafter sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufgewiesen hat. Der Gesellschafter-Geschäftsführer erzielte aus der Geschäftsführertätigkeit für die Beschwerdeführerin demnach Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2…
…2001/14/0199; VwGH 14.12.2006, 2003/14/0019). Die Provisionszahlungen der bfP an die wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer sind daher dem Grunde nach als sonstige Vergütungen im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 anzusehen. Damit verbunden ist die Verpflichtung zur…
…wird darauf hingewiesen, dass Argumente hinsichtlich Vertretungsbefugnis und Urlaubsanspruch mangels rechtlicher Relevanz der vorgetragenen Sachverhalte ins Leere gehen. Entsprechend den obigen Ausführungen sind daher die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer als Vergütungen im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 anzusehen und…