…sollte (und die von dem Weingut auch allgemein Interessierten angeboten wird) kann das BFG nicht erkennen. Es liegt somit keine auschließliche oder weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit dieses Programmpunktes vor, mögen dort auch Fachgespräche mit einem Sommelier geführt worden sein. Gleiches gilt für den abendlichen Besuch…
…15/0043): - Die Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. - Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben…
…Ein beruflicher Charakter solcher Reisen setzt demnach das kumulative Vorliegen folgender Umstände voraus: - Die Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. - Die Reise muss nach…
…ausschließlich beruflich veranlasst; dies sei dann der Fall, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorlägen: Planung und Durchführung der Reise (bzw des Kongresses, der Tagung oder der Fortbildungsveranstaltung) erfolgten entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit…
…Samui, der Fall sei, beinahe ein völliger Ausschluss der Anziehungskraft für andere Personen gefordert werde. Planung und Durchführung müssen im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation erfolgen oder zumindest die weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennbar sein. Das zeitliche Ausmaß des Programmes, iSv 8 Stunden Normalarbeitszeit, sei…
…Voraussetzungen kumulativ vor: Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben…
…die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen ließen, erfolgt. Die Reisen seien nur vom Beschwerdeführer mit seiner Frau unternommen worden, letztere habe wohl nicht aus beruflichen Gründen teilgenommen. Die vom Beschwerdeführer auf den Reisen erworbenen Kenntnisse hätten wohl eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestattet…
…als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben seien: - Planung und Durchführung im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer Weise, die weitaus überwiegende betriebliche (berufliche) Bedingtheit erkennen lasse. - Betriebliche Veranlassung reiche nicht aus. - Die Reise biete die Möglichkeit, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen…
…Voraussetzungen vorliegen müssten: - Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. - Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben…
…die zumindest die weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt, Programm und Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf die interessierten Teilnehmer der Berufsgruppe des Abgabepflichtigen abgestellt sein, dass die Reise jegliche Anziehungskraft auf andere, als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren…
…Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. 2. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. 3. Das Reiseprogramm und seine Durchführung…
…Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. ii. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeiten bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. iii. Das Reiseprogramm und seine Durchführung…
…vorliegen müssen: Planung und Durchführung der Reise müsse entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise erfolgen, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen. Die Reise müsse nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben…
…ist von ausschließlich beruflich bedingten Reisen auszugehen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: 1) Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. 2) Die Reise muss nach…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. 2) Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeiten bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. 3) Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich…
…Begründung abgewiesen: Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen nach der Rechtsprechung folgende Voraussetzungen (kumulativ) vorliegen: 1. Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen…
…folgt begründet: "Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen nach der Rechtsprechung folgende Voraussetzungen (kumulativ) vorliegen: 1. Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte…
…Reisen erfolgen daher auch nicht in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Somit ist aber eine unabdingbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Reiseaufwendungen nicht erfüllt und führt diese (alleine) schon dazu, dass die geltend gemachten Reisekosten nicht abzugsfähig…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. - Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. - Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte…