…Kinder ***A.*** und ***B.*** ab Juli 2016 von der Kindesmutter bezogen werde, die im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebe. Laut Familienlastenausgleichsgesetz 1967 habe jene Person vorrangig Anspruch auf Familienleistungen, welche die Kinder betreue. Am 4. August 2020 langte beim Finanzamt ein Schreiben des Bf…
…Elternteile in verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, trifft die vorrangige Verpflichtung zur Gewährung der Familienleistungen jenen Mitgliedsstaat, in dessen Gebiet die Familienangehörigen (Kinder) wohnen. Sind die Familienleistungen im anderen Mitgliedsstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in Verbindung…
… BFG 29.1.2018, RV/7102782/2017; BFG 22.2.2018, RV/5101916/2016). 2.8 Vorrangiger Anspruch der haushaltsführenden Mutter Das FLAG 1967 verwendet den Begriff des "Familienangehörigen" nicht. § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 stellt den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich auf die Haushaltszugehörigkeit mit…
…in Österreich unselbstständig erwerbstätig sei, begründe für sie keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. In der Beschwerde brachte die Bf. vor, da sie mit ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt lebe, habe sie einen vorrangigen Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung stellte die Bf. einen Vorlageantrag. Im…
…einen Antrag des Vaters auf Kindergeld ab, weil nach deutschem Recht - § 64 Abs. 2 dEStG - vorrangig die Mutter, in deren Haushalt das Kind lebt, ähnlich wie nach § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 anspruchsberechtigt sei) mit Urteil EuGH 22. 10. 2015, C-378/14…
… BFG 29.1.2018, RV/7102782/2017; BFG 22.2.2018, RV/5101916/2016). 2.8 Vorrangiger Anspruch der haushaltsführenden Mutter Das FLAG 1967 verwendet den Begriff des "Familienangehörigen" nicht. § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 stellt den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich auf die Haushaltszugehörigkeit mit…
…Haushalt angehörte, ergibt sich durch die Bestimmungen des FLAG eine primäre Anspruchsberechtigung der Kindesmutter. So wäre in jenem Fall, wenn ab Juni 2011 ein gemeinsamer Haushalt der Eltern mit dem Kind in Ungarn vorgelegen sein sollte, ein vorrangiger Beihilfenanspruch der Kindesmutter durch die Bestimmung des §…
…ihren Anspruch zu Gunsten des anderen Elternteiles verzichten. Im gegenständlichen Fall ist der Bf., der in Österreich seinen Wohnsitz hat , verheiratet (Eheschließung am 00000). Seine Ehefrau und das gemeinsame Kind leben lt. vorgelegter Meldebestätigungen im gemeinsamen Haushalt in Griechenland. Die Kindesmutter hat daher vorrangigen Anspruch…
…ihren Anspruch zu Gunsten des anderen Elternteiles verzichten. Im gegenständlichen Fall ist der Bf. verheiratet und leben er, seine Ehefrau und die Kinder lt. vorgelegter Meldebestätigungen im gemeinsamen Haushalt in Polen. Die Kindesmutter hat daher vorrangigen Anspruch auf die Familienbeihilfe. Sie hat auf diesen Anspruch…
…werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind bestehe, seien der Prüfung beide leibliche Elternteile zugrunde zu legen. Vom Vorliegen einer überwiegenden Kostentragung durch einen Elternteil könne nur dann ausgegangen werden, wenn…
…geht der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. (2) In den Fällen des Abs. 1 kann der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat…
…der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann auch rückwirkend abgegeben werden, allerdings nur für Zeiträume, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden. § 4 FLAG 1967 lautet: § 4. (1) Personen, die Anspruch auf eine…
…vorrangigen Familienleistungsanspruch des in einem anderen Mitgliedstaat der Union (des EWR oder in der Schweiz) mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienteils (hier: der Mutter) verdrängt (vgl. BFH 28.4.2016, III R 68/13). Im Bezug auf den vom erwerbstätigen Vater abgeleiteten Anspruch…
…bei Ansprüchen, die durch den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. (2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig…
…der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann auch rückwirkend abgegeben werden, allerdings nur für Zeiträume, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden. § 4 FLAG 1967 lautet: § 4. (1) Personen, die Anspruch auf eine…
…einen Antrag des Vaters auf Kindergeld ab, weil nach deutschem Recht - § 64 Abs. 2 dEStG - vorrangig die Mutter, in deren Haushalt das Kind lebt, ähnlich wie nach § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 anspruchsberechtigt sei) mit Urteil EuGH 22. 10. 2015, C-378/14…
…13). In seinem Erkenntnis BFG 8. 11. 2016, RV/7102424/2014 (Revision zugelassen) hat das Bundesfinanzgericht hingegen einen vorrangigen Anspruch der in einem anderen Mitgliedstaat lebenden Mutter verneint. Die in diesem Erkenntnis zitierte Judikatur des VwGH erging in unmittelbarem Gefolge nach EuGH 26. 11. 2009…
…der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann auch rückwirkend abgegeben werden, allerdings nur für Zeiträume, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden." Im vorliegenden Fall steht daher einem allfälligen Anspruch des Kindesvaters auf…
…der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels nachrangig sind, ein Anspruch auf Familienleistungen gestellt, so gilt Folgendes: a) Dieser Träger leitet den Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger des Mitgliedstaats weiter, dessen Rechtsvorschriften vorrangig gelten, teilt dies der betroffenen Person mit und zahlt unbeschadet…
…der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels nachrangig sind, ein Anspruch auf Familienleistungen gestellt, so gilt Folgendes: a) Dieser Träger leitet den Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger des Mitgliedstaats weiter, dessen Rechtsvorschriften vorrangig gelten, teilt dies der betroffenen Person mit und zahlt unbeschadet…