…sich um jenen Betrag, welcher bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln (somit bei aliquoter Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger entsprechend dem jeweiligen prozentuellen Anteil der Verbindlichkeiten an den Gesamtverbindlichkeiten) an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre (z.B. UFS 19.7…
…nachzuweisen, dass ihm die Erfüllung seiner Pflichten nicht möglich gewesen sei, und zu belegen, wie die vorhandenen Gesellschaftsmittel verwendet worden seien. Das Antwortschreiben enthalte die Zahlungen an die verschiedenen Gläubiger, ohne dies durch entsprechende Nachweise zu belegen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dürften Zahlungsschwierigkeiten, welche…
…Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde um Darlegung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers anhand eines Fragebogens…
…In einem Vorhalt vom 5.4.2011 wies das Finanzamt den Beschwerdeführer (und in einem inhaltsgleichen Vorhalt auch den zweiten Geschäftsführer) auf das bereits beendete Konkursverfahren hin. Er sei als Geschäftsführer der Gesellschaft für die Entrichtung der Abgaben aus den Gesellschaftsmitteln verantwortlich gewesen. Folgende Abgabenschuldigkeiten…
…In einem Vorhalt vom 5.4.2011 wies das Finanzamt den Beschwerdeführer (und in einem inhaltsgleichen Vorhalt auch den zweiten Geschäftsführer) auf das bereits beendete Konkursverfahren hin. Er sei als Geschäftsführer der Gesellschaft für die Entrichtung der Abgaben aus den Gesellschaftsmitteln verantwortlich gewesen. Folgende Abgabenschuldigkeiten…
…überhaupt keine Zahlungen mehr erhalten hat, sodass sich die Haftung betragsmäßig auf den Betrag reduziert, der bei einer aliquoten Gläubigergleichbehandlung bezahlt worden wäre. Wenn erhebliche sonstige Verbindlichkeiten nachweisbar vorhanden sind, ist jedenfalls im Lichte der höchstgerichtlichen Judikatur nicht zulässig, ohne weitere Ermittlungen von einer 100…
…Folge im Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung dieser Abgaben zu den Zahlungsterminen gemäß § 210 Abs. 4 BAO keine Gesellschaftsmittel mehr vorhanden seien. Dass die Gesellschaft schon zu den Fälligkeitsterminen der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben völlig mittellos gewesen wäre, habe der Bf nicht nachgewiesen. Zudem führe die "Betrauung eines…
…Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde der Beschwerdeführer um Darstellung seiner persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse ersucht. In einer…
…bei der Primärschuldnerin uneinbringlich seien. Auf Grund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur (zumindest anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden offenbar schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten…
…dass die entsprechenden Löhne bis einschließlich 12/2008 ausbezahlt worden seien, sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da die Abgabenschulden bei Tilgung der Schulden der Gesellschaft schlechter als die…
…insbesondere aufgrund der festgestellten Umsätze bzw. der erst mit Eröffnung des Konkursverfahrens erfolgten Betriebsschließung davon aus, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Abgaben zwar Gesellschaftsmittel (noch) vorhanden waren, diese aber nicht zur (zumindest anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet wurden. Im Übrigen habe nach der ständigen…
…in der Vorhaltsbeantwortung, es seien keine wesentlichen Zahlungen erfolgt, gäben weder Auskunft darüber, welche Gesellschaftsmittel zu den haftungsrelevanten Fälligkeitszeitpunkten vorhanden gewesen wären, noch ob diese anteilige für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, und seien daher für sich alleine nicht geeignet, die Gläubigergleichbehandlung darzustellen…
…nachgewiesen, dass ihm eine Erfüllung seiner Pflichten nicht möglich gewesen sei. Er habe auch nicht belegt, wie die vorhandenen Gesellschaftsmittel verwendet worden seien. Es sei dazu kein Gutachten eines Buchsachverständigen notwendig, sondern lediglich die Gegenüberstellung der Zahlungen an das Finanzamt und an die übrigen Gläubiger…
…zur Verfügung gestanden; ein Sachbezug sei in der Lohnverrechnung nicht angesetzt worden. Auf Grund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei Tilgung…
…angefochtene Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit behaftet sei. Weiters wurde ausgeführt, dass die Gesellschaftsmittel zur Befriedigung der Abgabenschulden nicht ausreichten und seien die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschuld nicht schlechter behandelt worden. Aus der vorliegenden Stellungnahme der Steuerberatungsgesellschaft (Anm…
…Jahres 2017 zahlungsunfähig und überschuldet iSd Bestimmungen der Insolvenzordnung war. Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung per tt. Jänner 2018 waren keinerlei finanzielle Mittel mehr vorhanden, um die laufenden Verpflichtungen zu begleichen. Für die Zeiträume vor Insolvenzeröffnung, dh insbesondere zu den verfahrensgegenständlichen Abgabenfälligkeiten im Zeitraum von 17…
…werde daher aufgefordert, anzugeben, ob im Zeitraum, in dem er als Vertreter der Firma P. Ltd. für die Bezahlung der die Gesellschaft treffenden Abgaben verantwortlich gewesen sei, aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen (z.B. Kredit- oder Leasingraten, Lieferantenzahlungen, Lohnzahlungen, Zahlungen an die Krankenkassa, etc.) geleistet…
…Folgendes entgegenzuhalten: Für die Gläubigergleichbehandlung ist nicht ausschlaggebend, dass keinerlei Zahlungen mehr geleistet wurden, sondern, ob Mittel vorhanden gewesen sind, die zur (zumindest anteiligen) Zahlung der Abgaben aufgewendet werden hätten können. Nach der Rechtsprechung besteht eine Ausschüttungspflicht (siehe unten). Die vorgelegten Auszüge beurkunden überdies einerseits…
…vorgelegt. Auffallend ist, dass zu diesem Zeitpunkt nur Personenblätter vom "eigenen" Personal der ***B-GmbH*** vorhanden waren und kein Personal von Fremdleistungsunternehmen (Subunternehmen) der ***B-GmbH***. 1.2. Die sicherzustellenden Abgabenansprüche wurden wie folgt ermittelt: Nachdem es laut Aussage des Beschuldigten keine Stundenaufzeichnungen bzw. sonstige…
…jeweils anteilig auf die angemeldeten Abgaben verrechnet worden. Der Schaden (Ausfall) betrage demnach 86,66% (abgerundet). Auf Grund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zwar Gesellschaftsmittel vorhanden waren, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet wurden. Es liege eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor…