…nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. 4. Rechtliche Würdigung Im gegenständlichen Fall beträgt die vorgesehene Studienzeit für den ersten Studienabschnitt zwei Semester. Unter Einschluss…
…einer ex post-Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden sei. Die Bestimmung, wonach eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen wäre, wenn das Kind die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreite, sei durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl Nr…
…GP, 294 f) führen dazu aus, dass bei Studierenden die Familienbeihilfe in Anlehnung an das Studienförderungsgesetz grundsätzlich nur mehr dann gewährt werden soll, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt ein Semester nicht überschreitet. Die teleologische Auslegung dieser Anordnung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die…
…die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt ein Semester nicht überschreitet. § 18 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) in der bei Erlassen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 maßgebenden Fassung lautet: ,Anspruchsdauer § 18. (1) Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Rigorosen, Lehramtsprüfungen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…
…GP, 294 f) führen dazu aus, dass bei Studierenden die Familienbeihilfe in Anlehnung an das Studienförderungsgesetz grundsätzlich nur mehr dann gewährt werden soll, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt ein Semester nicht überschreitet. Die teleologische Auslegung dieser Anordnung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG…
…GP, 294 f) führen dazu aus, dass bei Studierenden die Familienbeihilfe in Anlehnung an das Studienförderungsgesetz grundsätzlich nur mehr dann gewährt werden soll, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt ein Semester nicht überschreitet. Die teleologische Auslegung dieser Anordnung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG…
…sei eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gelte als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr…
…Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. Das Gesetz sieht einen Beihilfenbezug somit nur so lange vor, als die „vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr“ überschritten wird. Was unter „vorgesehener Studienzeit“ zu…
…ihr Studium der Pharmazie (Mindeststudienzeit: 9 Semester) in 12 Semestern abgeschlossen. Daher hat meine Tochter ex post betrachtet in ihrem Studium die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt (insgesamt 3 Studienabschnitte) um nicht mehr als ein Semester überschritten. Damit wurden die Kriterien für Anspruch auf Familienbeihilfe nach …
… 3 des Studienförderungsgesetzes genannte Einrichtung besuchen, eine anspruchsvermittelnde Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird, eine Studienzeitverlängerung nur durch nachstehende Ereignisse bewirkt wird: Krankheit, Auslandsstudium, Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Würdigung: Die Studienzeit (inkl…
…absolviert. Er hat daher bis zum Antritt des nachgewiesenen Auslandsstudiums am 24.8.2018 die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten.“ Auf die in der Begründung des angefochtenen Bescheids erfolgten Ausführungen der belangten Behörde replizierte die Beschwerdeführerin, dass das Wintersemester…
…die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes…
…Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z. B. bei Krankheit…
…Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Gemäß § 2…
…Bf abzuleiten (vgl. hiezu UFS 20.10.2005, RV/0460-L/03). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Die gegenständliche Frage, ob die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt eingehalten wurde, ist eine Tatfrage, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung, konkret aufgrund der vorgelegten…
…Erwägungen: Nach dem Gesetz ist jeweils die vorgesehene Studienzeit "pro Studienabschnitt" und daher jeder Studienabschnitt isoliert für sich zu betrachten. Im Gegenstandsfalle steht unbestritten fest, dass laut Studienplan und unter Hinzurechnung eines Toleranzsemesters die vorgesehene Studienzeit im 2. Studienabschnitt des Diplomstudiums der Tochter maximal 5…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Ihre Tochter K hat die 1…