…zu dem der (in Deutschland, also im EU-Zollgebiet ansässige) Zollschuldner (und nunmehriger Beschwerdeführer) in Bezug auf den betreffenden drittländischen PKW ein Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von Eingangsabgagben- laut seinem Vorbringen gem. Art.559 lit.c) ZK-DVO- in Anspruch genommen hat…
…eingangsabgabepflichtigen Ware im Zollgebiet nicht erfüllt wird. In der vorübergehenden Verwendung können nach Art. 250 Abs. 2 UZK für die Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Gegenstand einer besonderen Verwendung unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben unterliegen. Die vorübergehende Verwendung von…
…eingangsabgabepflichtigen Ware im Zollgebiet nicht erfüllt wird. In der vorübergehenden Verwendung können nach Art. 250 Abs. 2 UZK für die Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Gegenstand einer besonderen Verwendung unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben unterliegen. Die vorübergehende Verwendung von…
…Beschwerdeführer als Lenker des Transportgespanns einsetzte. Frau A. konnte als in der Schweiz ansässige Person die vollständige Befreiung von den Eingangsabgaben nach Art. 212 Abs. 3 UZK-DA gewährt (bewilligt) werden. Die Beförderung von der Eintrittszollstelle zum Ort der Verwendung konnte nach Art. 179 Abs…
…von dem aus der Gegenstand verbracht wurde, einen Wohnsitz oder Sitz hat;g) während höchstens 24 Monaten, wenn für die Einfuhr des gleichen Gegenstands aus einem Drittland im Hinblick auf eine vorübergehende Verwendung die Regelung über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr…
…von dem aus der Gegenstand verbracht wurde, einen Wohnsitz oder Sitz hat; g) während höchstens 24 Monaten, wenn für die Einfuhr des gleichen Gegenstands aus einem Drittland im Hinblick auf eine vorübergehende Verwendung die Regelung über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr…
…lege fest, dass die vorübergehende Verwendung unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben für ein drittländisches, unverzolltes Beförderungsmittel bewilligt wird, wenn das Beförderungsmittel einer außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässigen Person gehöre und dieses Beförderungsmittel von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig zur Verwendung ermächtigten, im…
…Verwendung für die Inanspruchnahme der vollständigen Befreiung von Eingangsabgaben für den verfahrensgegenständlichen Personenkraftwagen dar, weil dieser außerhalb der Union zugelassen sei und der Beschwerdeführer in der Union ansässig sei. Der Personenkraftwagen sei auch nicht im Zusammenhang mit einer Notsituation oder von einem professionellen Vermietungsunternehmen zum…
…sei das Fahrzeug nicht sofort in die Schweiz zurückgestellt worden. Gemäß Art. 561 ZK-DVO liege eine vollständige Befreiung von den Eingangsabgaben vor, wenn das Fahrzeug auf eine außerhalb des Zollgebiets ansässige Person zugelassen sei und diese eine im Zollgebiet ansässige Person zur Verwendung ermächtige…
…Verfahren oder einer sonstigen Regelung im Sinne der Artikel 156, 276 und 277, der Regelung der vorübergehenden Verwendung bei vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben oder dem externen Versandverfahren, treten Steuertatbestand und Steueranspruch erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Gegenstände diesem Verfahren oder dieser sonstigen…
…Beschwerdeverfahren braucht daher nicht weiter darauf eingegangen zu werden. Im Beschwerdefall sind auch die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Eingangsabgaben nicht erfüllt. Art. 86 Abs. 6 UZK sieht vor, dass in den Fällen, in denen eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgben nach Art…
…Eingangsabgabenschuld in der Höhe von 14.764,16 Euro (4.613,80 Euro an Zoll sowie 10.150,36 Euro an Einfuhrumsatzsteuer) mit. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, der Bf. habe die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung…
…sei denn, diese Person handelt für Rechnung einer anderen Person. In diesem Fall wird die Bewilligung dieser anderen Person erteilt. (3) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel gewährt, wenn sie…
…fest. Der Bf. habe das genannte Beförderungsmittel am 16.05.2016 über einen nicht bekannten Grenzübergang in das Zollgebiet der Union eingeführt, ohne eine (ausdrückliche) Zollanmeldung abzugeben. Der Bf. habe hinsichtlich dieses Beförderungsmittels die Befreiung von Eingangsabgaben gem. Art. 250 UZK iVm Art. 212 ff…
…lautet auszugsweise: "(1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) … c) bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden…
…gewöhnliche Wohnsitz konnte bereits im Rahmen der Bewertung der erheblichen Tatsachen bestimmt werden. Das verfahrensgegenständliche Kraftfahrzeug konnte deshalb konkludent durch einfaches Passieren der Zollstelle zur vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Eingangsabgaben angemeldet werden. Die Vorschreibung der Eingangsabgaben erfolgte daher zu Unrecht. Daraus folgt…
…persönliche Gebrauchsgegenstände unter vollständiger Befreiung von Eingangsabgaben einführen. Andere als persönliche Gebrauchsgegenstände bedürfen einer ausdrücklichen Anmeldung - mündlich oder schriftlich - zu diesem Verfahren der vorübergehenden Verwendung. Damit ist die Sache entschieden. Die Uhr war kein persönlicher Gebrauchsgegenstand der Beschwerdeführerin und hätte daher von ihr zum Verfahren…
…Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung der Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel setzt nach Art. 558 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO jedoch voraus, dass diese unbeschadet der Art. 559, 560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person verwendet werden…
…Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung der Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel setzt nach Art. 558 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO jedoch voraus, dass diese unbeschadet der Art. 559, 560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person verwendet werden…
…dem Ausschussverfahren festgelegt, in welchen Fällen und unter welchen besonderen Voraussetzungen das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann. Die betreffend Beförderungsmittel ergangenen Durchführungsvorschriften finden sich in den Artikeln 555 bis 562 des Kapitels 5, Abschnitt 2…