…über die Beschwerde vom 02.08.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 31.07.2019, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem…
…Bf***, ***Bf-Adr***, vom 22.06.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 02.06.2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…über die Beschwerde vom 10. November 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Oktober 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkommensteuer wird für das Jahr 2021 festgesetzt mit -2…
…dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie dem Arbeitnehmer durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort erwachsen. Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die…
…wohnhaft in APH, vom 25.7.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 15.07.2014 (betreffend die Arbeitnehmerveranlagung 2013 zu St.Nr. 53 7890) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2013 des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck wird…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2013 und 2014 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des großen Pendlerpauschales. Das Finanzamt hat dieses in den Erstbescheiden nicht anerkannt. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze sei für die Beurteilung…
…16.10.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 13.09.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2017 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem…
…Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand (eigene Wohnung oder eigenes Haus) unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers von der Wohnung am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind nur Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen…
…Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 26. Jänner 2015 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der bekämpfte Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…in Deutschland in der Wohnung der Mutter keinen eigenen Hausstand begründet hatte. Verfahrensgang | 05.02.2011 | Elektronische Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung 2010 | 17.02.2011 | Vorhalt 1 | 19.04.2011 | Einkommensteuerbescheid | 06.05.2011 | Beschwerde | 25.05…
…über die Beschwerde vom 2. Mai 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 15. April 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2008 bis 2014 Steuernummer 12 XXX/XXXX zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen…
…dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten (oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner) einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). 3. Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers von dem…
…Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 21.03.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird geändert. Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer beträgt 18.378,12 €, die Einkommensteuer wird mit 2.413,19 € festgesetzt…
…über die Beschwerde vom 7. Oktober 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. September 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…bei einem verheirateten Steuerpflichtigen zwei Jahre und bei einem ledigen, alleinstehenden Steuerpflichtigen sechs Monate. Spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne hat der Steuerpflichtige darzulegen, aus welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz beibehalten wird. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist…
…über die Beschwerde vom 31. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 11. August 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
…Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 15. Jänner 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016, Steuernummer ***Bf-StNr***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
…einem halben Jahr als angemessen. Bei einem verheirateten, in eheähnlicher Gemeinschaft oder in Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind lebenden Steuerpflichtigen erhöht sich dieser zumutbare Zeitraum auf zwei Jahre. Fahrtkosten eines alleinstehenden Arbeitnehmers zum Besuch seiner Eltern sind grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen…
…8010 Graz, über die Beschwerde vom 2. Juli 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juni 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, als…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 5. Juli 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…