…2020 bis 2023 entstanden bzw. eingetreten und nicht nachträglich (nicht erst nach Erlassung der jeweiligen, Bezug habenden Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagungsbescheide)). Es handelt sich bei den strittigen Aufwendungen vielmehr um bloß "vergessene" Werbungskosten, die, wie die belangte Behörde in ihren Beschwerdevorentscheidungen vom 13. November 2025 rechtsrichtig ausgeführt…
…allerdings keine Tatsache, die die Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertigen kann, denn "vergessene" Werbungskosten begründen ebenso wenig wie eine nach Rechtskraft der Bescheide eingetretene bessere Rechtskenntnis des Beschwerdeführers über Werbungskosten einen Wiederaufnahmegrund aus dem Titel neuhervorgekommener Tatsachen (vgl BFG vom 6. Oktober 2022, RV/2100686/2021…
…31.03.2011, 2008/15/0215, mwN). "Vergessene" Werbungskosten begründen somit im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ebenso wenig wie eine nach Rechtskraft des Bescheides eingetretene bessere Rechtskenntnis der Bf. über steuerlich mögliche Absetzbeträge einen Wiederaufnahmegrund aus dem Titel neuhervorgekommener Tatsachen. Der Bf. sind offenbar…
…steuerliche Vertretung ergänzend ausgeführt, dass nach der Rechtsmeinung des Finanzamtes nach der Rechtskraft eines Bescheides keine Möglichkeit einer Korrektur eines Bescheides wegen "vergessener Werbungskosten" bestehe. Nach ständiger Rechtsprechung würden "vergessene Werbungskosten" auch keine ausreichende Basis für eine Wiederaufnahme des Verfahrens bilden. Ebenso werde eine Abänderung…
…davon, dass er diesmal die Beantragung vergessen habe. "Vergessene" Werbungskosten begründen jedoch ebenso wenig wie eine nach Rechtskraft der Bescheide eingetretene bessere Rechtskenntnis des Bf. über steuerlich mögliche Absetzbeträge oder Werbungskosten einen Wiederaufnahmegrund aus dem Titel neuhervorgekommener Tatsachen (zB auch BFG 7.8.2022, RV…
…15.10.2019, RV/7104153/2019). "Vergessene" Werbungskosten begründen somit iSd Judikatur des VwGH ebenso wenig wie eine nach Rechtskraft des Bescheides eingetretene bessere Rechtskenntnis des Bf über steuerlich mögliche Absetzbeträge einen Wiederaufnahmegrund aus dem Titel neuhervorgekommener Tatsachen. Darüber hinaus eröffnen Umstände, die dem Bf…
…Rechnung zu tragen (VwGH 31.03.2011, 2008/15/0215, mwN), weshalb "vergessene" Werbungskosten keinen Wiederaufnahmegrund aus dem Titel neuhervorgekommener Tatsachen begründen. 2.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (VwGH 31.03.2011, 2008/15/0215, mwN), weshalb "vergessene" Aufwendungen/Werbungskosten keinen Wiederaufnahmegrund aus dem Titel neuhervorgekommener Tatsachen begründen (BFG 12.03.2015, RV/7104909/2014). Auch Umstände, die einer Partei im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt sind…
…Höhe des großen Pendlerpauschales) als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt führte beim Beschwerdeführer eine die Jahre 2002 bis 2006 betreffende Außenprüfung durch. Die Prüferin traf zusammengefasst folgende Feststellungen: Tz 1: Im Jahr 2002 rechnete die Prüferin eine vom Beschwerdeführer vergessene Honorarnote nachträglich den Einkünften aus selbständiger…
…90/15/0118; BFG vom 31.08.2018, RV/7103519/2018), - die Nachholung von in der Abgabenerklärung vergessenen Positionen wie zB. Werbungskosten (BFG vom 12.03.2015, RV/7104909/2014). Als Beweismittel neu hervorkommen können zB. Urkunden und Aufzeichnungen. Tatsachen und Beweismittel stellen nur dann…
…die nachträgliche Geltendmachung vergessener Absetzbeträge, Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen könne nicht zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen. Der Beschwerdeführer brachte Beschwerden gegen die abweisenden Bescheide ein und erläuterte: Das Finanzamt habe ihm mitgeteilt, eine Wiederaufnahme des Verfahrens diene nicht dazu, vergessene Sonderausgaben und…
…Bestätigungsschreiben übermittelt. Zur besseren Übersicht sei eine berichtigte Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 erstellt worden und darin seien sämtliche Werbungskosten, die der Bf geltend gemacht habe, angeführt worden. Weiters sei der in den ursprünglichen Bescheiden irrtümlich vergessene Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt worden. Mit Schreiben vom 12. September…
…Tatsachen sei bei einem Antrag auf Wiederaufnahme aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen. Für den Antragsteller altbekannte Tatsachen entsprächen dem nicht. Für die nachträgliche Berücksichtigung vergessener Absetzbeträge, Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, komme daher eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht in Frage. Am 12…
…zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) wurde mit Bescheiden jeweils vom 11.04.2024 zur Einkommensteuer 2021 und 2022 veranlagt. Dagegen brachte der Bf. aufgrund der teilweisen Nichtanerkennung beantragter Werbungskosten Beschwerde ein. Mit Beschwerdevorentscheidungen jeweils vom 05.12.2024, zugestellt am 09.12.2025 (gesonderte Bescheidbegründung)…
…Steiermark und Kärnten und zuständig. Die ESt-Erklärungen 2015-2021 des Bf wurden ohne Geltendmachung von Werbungskosten betreffend Tagesgelder für Dienstreisen eingereicht. Die ESt-Bescheide 2017-2020 ergingen erklärungsgemäß im Sinne der beantragten Arbeitnehmerveranlagungen (ANV) jeweils unter Abzug eines Pendlerpauschales (3.672,- €) und eines…
…Dezember 2016 abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass eine vergessene AfA - das gleiche gelte analog für Zehntelabsetzungen - nicht nachgeholt werden könne. Außerdem seien offenbar für die Jahre 2012 und 2013 Werbungskosten abgezogen worden, da die Einnahmen laut Wiederaufnahmeantrag höher seien als die erklärten Progressionseinkünfte. Bei der…
…Strittig ist, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2016 aufgrund "vergessener" Geltendmachung von Werbungskosten erfüllt sind. Nach Abgabe der elektronisch eingebrachten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2016 mit Bescheid vom 31. August 2017…
…2014, 2015 und 2016 in Höhe von 353,20 Euro, 465,78 Euro, 485,10 Euro und 472,92 Euro als Werbungskosten) zu berücksichtigen wären. Unerheblich sei, ob diese Umstände dem Bf. bereits im Zeitpunkt der Bescheidausstellung bekannt gewesen oder erst später zur Kenntnis gelangt…
…0118; BFG vom 31.08.2018, RV/7103519/2018) oder - die Nachholung von in der Abgabenerklärung vergessenen Positionen wie zB. Werbungskosten (BFG vom 12.03.2015, RV/7104909/2014). Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass…
…Berufungswege geltend zu machen (Einspruchsfrist: binnen eines Monats nach Bescheiderhalt). Es wurde sohin auch der Hinweis erteilt, dass die vergessenen Steuerbegünstigungen grundsätzlich auch keine neuen Tatsachen (Wiederaufnahmegründe) im Sinne des § 303 BAO darstellen würden. Der Erstbescheid sei bereits am 29.2.2012 ergangen. Am 22…