…mit sehr eingeschränkten Befugnissen – am Standort wirkte, eine ausschließliche Vertretertätigkeit darstellt. Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung kann eine „ausschließlich“ ausgeübte Vertretertätigkeit noch gegeben sein, wenn „in völlig untergeordnetem Ausmaß“ zusätzlich noch eine andere Tätigkeit ausgeübt wird. In seinem Erkenntnis vom 24. Februar 2005, 2003/15/0044…
…Bf. zähle. Die berufliche Tätigkeit des Bf. umfasse somit jedenfalls in einem über ein völlig untergeordnetes Ausmaß hinausgehenden und damit nicht vernachlässigbaren Umfang Tätigkeiten, die nicht zu den typischen Agenden eines Vertreters zählen bzw. nicht den für konkrete Aufträge erforderlichen Innendiensttätigkeiten zugerechnet werden können. Damit…
…Kundenberatung und interne Schulungen umfasst hätten. Nach dieser Aktenlage sei die Gewährung des Vertreterpauschales nur möglich, wenn die neben der Vertretertätigkeit ausgeübten Tätigkeiten nur ein völlig untergeordnetes Ausmaß eingenommen hätten. Es werde um Stellungnahme und gegebenenfalls um Vorlage von entsprechenden Unterlagen, insbesondere den seinerzeitigen Dienstvertrag…
…dass seine Tätigkeit somit überwiegend auf die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen und die Kundenbetreuung gerichtet war. Die anderen Tätigkeiten nehmen lediglich ein völlig untergeordnetes Ausmaß ein und sind unschädlich. 2.a. Die Arbeitszeit des Beschwerdeführers betrug 38,5 Stunden pro Woche (siehe Arbeitsvertrag vom 01.10…
…die Bf ausschließlich nur Vertretertätigkeiten ausführte, oder ob sie noch weitere Tätigkeiten im Rahmen ihrer Beschäftigung bei der C-GmbH ausführte, welche nicht nur in einem völlig untergeordneten Ausmaß bestanden. Es wurde vom Arbeitgeber der Bf zwar bekannt gegeben, dass sich die Tätigkeit der Bf…
…eine Vertretertätigkeit aus. Der nicht auf die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen gerichtete Teil der Tätigkeit des Beschwerdeführers nimmt dabei nicht nur ein völlig untergeordnetes Ausmaß ein sondern bildet vielmehr einen erheblichen Teil seiner Gesamttätigkeit und steht damit der Inanspruchnahme des Vertreterpauschales entgegen. Das Vertreterpauschale steht daher…
…leitende Angestellte, als Vorgesetzte von 2 Mitarbeitern und als Handlungsbevollmächtigte, nur in einem völlig untergeordneten Ausmaß ausgeübt worden sind, weswegen das Vertreterpauschale schon aus diesem Grund nicht zuzuerkennen war. Zu den in der Beschwerde angeführten Werbungskosten für ein Arbeitszimmer sei festzuhalten, dass Werbungskosten im Zusammenhang…
…Führungsaufgaben überhaupt ausgeübt wurden, dann konnten diese jedenfalls auf Grund der festgestellten Gesamtumstände kein für die Inanspruchnahme des Vertreterpauschales schädliches Ausmaß angenommen haben. Nach der Rechtsprechung des VwGH steht eine völlig untergeordnete andere Tätigkeit der Inanspruchnahme des Vertreterpauschales nicht entgegen (vgl. VwGH 30.9.2015…
…wobei der Innendienst nur die für die konkreten Aufträge erforderlichen Tätigkeiten umfassen dürfe. Andere Tätigkeiten in "völlig untergeordnetem Ausmaß" seien nicht schädlich (VwGH 24.02.2005, 2003/15/0044). Unter Business Developement verstehe man allgemein die strategische und operative Weiterentwicklung eines Unternehmens durch Erschließung neuer…
…unsachlich, die Subsumtion unter eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen deshalb nicht mehr vorzunehmen, weil in völlig untergeordnetem Ausmaß zusätzlich auch eine andere Tätigkeit ausgeübt wird und steht die Ausübung einer derartigen Tätigkeit der Inanspruchnahme des Vertreterpauschales daher nicht entgegen (vgl. VwGH 24.2.2005, 2003…
…Jahre verteilt werden. Nicht eindeutig zurechenbare Aufwendungen (zB Instandsetzung der Fassade, Erneuerung der Hauptwasser- oder Stromleitungen) sind entsprechend dem Verhältnis der Nutzflächen aufzuteilen. Ein untergeordnetes Ausmaß von weniger als 20% der jeweils anders gearteten Nutzung bleibt außer Betracht (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG9, § 28 Tz…
…NoVA-Pflicht "unschädliche" Privatnutzung seien laut UFS - Rechtsprechung 10 bis 12 % heranzuziehen, hiebei handle es sich um ein "untergeordnetes Ausmaß". Der Beschwerdeführer habe das Fahrzeug höchstens zu 10% privat genutzt, wie er im Zuge seiner Vernehmung angegeben habe. Das streitgegenständliche Fahrzeug sei am 5566.2011…
…beeinflussten gemeinschaftlichen Zwecken dienende Gebäudeteile, wie das Stiegenhaus oder ein Heizraum, das Aufteilungsverhältnis nicht. Gebäudeteile, die nur in völlig untergeordnetem Ausmaß nutzbar seien, wie offene Balkone oder Terrassen, blieben ebenfalls außer Ansatz. Die Abgabenbehörde zitierte dazu höchstgerichtliche Judikate: VwGH 19.09.1989, 88/14/0172…
…die außerbetriebliche Nutzung überwiegt, so gehört das Gebäude in jenem Ausmaß dem notwendigen Betriebsvermögen an, in dem die Räume mit überwiegender betrieblicher Nutzung zu den Räumen mit überwiegend privater Nutzung stehen. Erreicht der privat genutzte räumliche Gebäudeanteil bloß ein untergeordnetes Ausmaß, was der Fall ist…
…die außerbetriebliche Nutzung überwiegt, so gehört das Gebäude in jenem Ausmaß dem notwendigen Betriebsvermögen an, in dem die Räume mit überwiegender betrieblicher Nutzung zu den Räumen mit überwiegend privater Nutzung stehen. Erreicht der privat genutzte räumliche Gebäudeanteil bloß ein untergeordnetes Ausmaß, was der Fall ist…
…klar nachvollziehbare Trennung zwischen der privaten Veranlassung einerseits und der betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung andererseits gegeben und die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet ist. Eine Aufteilung kann aber nicht vorgenommen werden, wenn mangels klarer Quantifizierbarkeit der einzelnen Veranlassungskomponenten ein objektiv überprüfbarer Aufteilungsmaßstab…
…des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus einer aktiven Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als 6.000,00 Euro (bis Veranlagungsjahr 2012 2.200,00 Euro) jährlich erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß aufweisen (vgl. VwGH 24.04.1996…
…auf die bekanntgegebenen Tätigkeitsbereiche sei davon auszugehen, dass vom Bf. in einem Ausmaß von zumindest 20% - und somit in einem nicht mehr völlig untergeordnetem Ausmaß - auch andere als Vertretertätigkeiten ausgeübt würden (Hinweis auf BFG, RV/7100746/2013). Dies bekämpfte der Bf. mit Vorlageantrag vom 5…
…Darin sei noch ein untergeordnetes Ausmaß gegeben und trotz privater Nutzungsmöglichkeit des in Deutschland zugelassenen Firmenwagen keine freie Verfügbarkeit durch den österreichischen Arbeitnehmer gegeben. Die oben angeführten Voraussetzungen eines „dauernden Standortes“ in Deutschland liegen gegenständlich in kumulierter Form vor. Das gegenständliche Fahrzeug ist auf die…
…Bäcker, usw. Eintrittsgelder Kino, Ausstellungen, Museum, Hallenbad Nach § 20 EStG 1988 unterliegen diese dem Abzugsverbot, da sie in nicht völlig untergeordnetem Ausmaß auch die private Lebensführung betreffen und zwar auch dann, wenn sie z. B. mit Schülern, Berufskollegen usw. unternommen wurden (vgl. UFS 8.3…