…und Familienheimfahrten, mit der Begründung, dass die Pflegebedürftigkeit der Mutter - bei nur zwei Heimfahrten im Monat - keine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien begründet, nicht berücksichtigt. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 wurde fristgerecht am 14.04.2024 durch den Bf eine Beschwerde eingebracht, welche er…
…BGBl. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" verfügen, ist als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs. 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis auszufolgen." Da der Bf…
…Verfahrensgang Strittig im beschwerdegegenständlichen Fall ist die Berücksichtigung von Familienheimfahrten in Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes als Werbungskosten. Der Beschwerdeführer beantragte mit den beim Finanzamt eingebrachten Erklärungen zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2017 und 2018 unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen…
…in ***1*** (…). Der Bf. wurde im Ergänzungsersuchen vom 26.11.2021 betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2020 nach den Gründen für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes gefragt. Im Antwortschreiben vom 16.01.2022 ist der Bf. darauf nicht eingegangen d.h…
…dem Bundesfinanzgericht nachgefragt. Nach Besprechung der Sach- und Rechtslage teilte der Amtsvertreter mit, dass er gegen eine Entscheidung, die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes bis zum Ende der Befristung des Dienstverhältnisses des Partners anzunehmen, keine Einwände habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Rechtsgrundlagen § 16 Abs…
…als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann die unterschiedlichsten Ursachen haben; sie kann ihre Ursache auch in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (zB VwGH vom…
… 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus einer aktiven Erwerbstätigkeit iHv mehr als EUR 6.000,00 jährlich erzielt. bei Einkünften unter EUR 6.000,00 liege dennoch eine Unzumutbarkeit der Verlegung vor, wenn diese Einkünfte mehr als ein Zehntel der Einkünfte…
…und Nachweis der Gründe, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Bf. unzumutbar machen Einkommensnachweis der in Heimatland lebenden Ehegattin [Formular E9, bestätigt von der ausländischen Steuerbehörde] Belegmäßiger Nachweis für die entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Wohnung des Bf. am Beschäftigungsort (Mietvertrag…
…ohne Begründung gelöst werden" konnte, war die zukünftige Sicherung der Einkünfte sowie meine berufliche Zukunft insgesamt unsicher und deshalb war es unzumutbar in Österreich bereits in den Probemonaten einen fixen Wohnsitz zu begründen und den Wohnsitz in Deutschland aufzugeben, da ich allenfalls innerhalb dieser 6…
…Serbien, noch jene für die Mietaufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich berücksichtigt, weil die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes aus Serbien nach Österreich nicht vorliegen würde. Der Beschwerdeführer verfüge am Familienwohnsitz in Serbien über einen kleinen, überwiegend der Eigenversorgung dienenden landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz…
…des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 24.4.2014, 2010/15/0156, und die dortigen Ausführungen) wird eine "Unzumutbarkeit" im Sinne der lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 jedenfalls (auch und vor allem) dann vorliegen, wenn Massenbeförderungsmittel für die…
…für seine Familie und ihn undenkbar. Aufgrund der begründeten Unzumutbarkeit der täglichen Heimkehr zu seiner Familie beanspruche er die steuerliche Begünstigung aufgrund der Familienheimfahrten im Höchstausmaß von 2.421,00 € im Rahmen der Werbungskosten für das Jahr 2004. Bezüglich der Beiträge an die gesetzliche…
…der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, so können Familienheimfahrten von der Wohnung am Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz sowie die Kosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Aufgabe des bisherigen Familienwohnsitzes unzumutbar ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass die Beibehaltung des…
Aus dem zuvor Gesagten folgt, dass die Mehraufwendungen infolge vorübergehender doppelter Haushaltsführung dem Grunde nach bis einschließlich Juli 2001 anzuerkennen sind. Einrichtungsgegenstände Die Kosten für Einrichtungsgegenstände wurden mit dem angefochtenen Bescheid ausgeschieden, jedoch fehlt dem Bescheid die Begründung. Da im Beschwerdefall von einer Verlegung des…
…da die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes (siehe rechtliche Würdigung) aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen ist. Dass die Ehefrau des BF (trotz polizeilicher Meldung bis 29.11.2011) in den Jahren 2011 bis 2013 nicht in Österreich gelebt und der Familienwohnsitz des…
…Fall, ob dem Bf. das große Pendlerpauschale (Unzumutbarkeitspauschale ab 2 Kilometer) gebührt (Meinung des Bf.) oder ob der Anspruch auf das Pendlerpauschale (wegen Zumutbarkeit) überhaupt nicht gegeben ist (Meinung des Finanzamtes). Gemäß § 16 Abs 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…als Arbeitsende 17:10 als Zeitangaben angegeben wurden. Das Ergebnis des Pendlerrechners weist die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und das Zustehen der großen Pendlerpauschale aus. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 08.05.2014 ersuchte das Finanzamt die Beschwerdeführerin, lesbare Unterlagen und weiters eine "Aufstellung…
…kann. Nach Rz 342 LStR 2002 ist die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. Diese Voraussetzung ist gegeben. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort kann unterschiedliche Ursachen…
…behauptete tägliche Mitnahme tatsächlich stattgefunden hat. Danach hat die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob dies eine Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln im überwiegenden strittigen Zeitraum begründet hat. Überdies ist zu beachten, dass eine allfällige Zuerkennung des Pendlerpauschales nur für jene Monate zulässig wäre…
…vom 7. Februar 2024, wonach sich er und seine Partnerin im Jahr 2019 entschieden, einen gemeinsamen Wohnsitz zu begründen. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (vgl. Jakom7 EStG § 16 S 749 m.V.a. VwGH 26…