…mit der einschränkenden Auflage, dass das österreichische Staatsgebiet ausschließlich transitiert werden darf. Ein in Österreich beginnender oder endender Binnenverkehr (somit weder im Personen- noch im Warenverkehr) war daher nach den für den Verkehr geltenden Vorschriften unstrittig unzulässig. Dabei ist es unerheblich, ob den in Österreich…
…war. Der LKW-Lenker X. Y. konnte für diesen Gütertransport von Triest nach Österreich eine „Belohnungsgenehmigung“ mit der Nummer ***1 /2014 vorweisen. Unrichtig ist, dass im gegenständlichen Fall ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr im Sinne des Art. 558 Absatz 1 Buchstabe c) ZK-DVO vorgelegen sei…
…aufgefordert worden. Anschließend sei der Lastkraftwagen vom Zollamt beschlagnahmt worden. In rechtlicher Hinsicht folge aus dem vorstehend angeführten Sachverhalt, dass entgegen der Ansicht des Zollamtes kein unzulässiger Binnenverkehr von Deutschland nach Österreich iSv Art. 558 Abs 1 lit c ZK-DVO vorgelegen habe, sondern die…
…in Österreich, Deutschland und Belgien zuzustellen. Die Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zu einem anderen Ort innerhalb des Zollgebiets stelle einen unzulässigen Binnenverkehr dar, auch dann, wenn die…
…ZK-DVO unzulässiger Binnenverkehr (Kabotage)vorliegt, kommt es nicht auf den Willen des Beförderers, sondern alleine auf objektive Kriterien an. Der Zollschuldentstehungstatbestand nach Art. 204 ZK ist daher bei einer unzulässigen Kabotage bereits dann verwirklicht, sobald mit der Beförderung von Waren im Binnenverkehr begonnen worden…
…die Beschwerdeführerin entstanden, weil sie als Inhaberin des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung die Pflicht zu erfüllen hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des Verfahrens ergibt, nämlich die Zugmaschine nicht für die Durchführung unzulässiger Binnenverkehre einzusetzen. Gemäß § 26 Abs. 1 UStG 1994 gelten, soweit in diesem…
…Bewilligung vorgesehenen Voraussetzungen dann nicht ausgewirkt, wenn diese Verwendung im gleichen Verfahren bewilligt worden wäre, sofern ein entsprechender Antrag gestellt worden wäre. Bei einem unzulässigen Binnenverkehr scheitert aber die Heilung einer Pflichtverletzung regelmäßig daran, dass die Zollbehörden keine Möglichkeit haben, entsprechende Bewilligungen zu erteilen (Witte…
…3.9.2014 den Antrag auf Vorlage an das Bundesfinanzgericht gestellt. Ergänzend zu seinem bisherigen Vorbringen führte er aus, dass in der Beschwerdevorentscheidung das Zollamt erstmalig und somit in unzulässiger Weise eine Abgabe, und zwar Zoll, vorgeschrieben habe. In der mündlichen Verhandlung wurden von den…
…Verwendung (Art. 138 ZK) die Pflicht zu erfüllen hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung ergibt, nämlich den Lastkraftwagen nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen. Die Zollschuld ist zufolge dessen durch die zweckwidrige Verwendung entstanden (Art. 204 Abs. 1…
…859 Nr. 4 ZK-DVO). Bei einem gemäß Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO unzulässigen Binnenverkehr scheitert eine derartige „Heilung“ einer PBCichtverletzung durch die nachträgliche (zollamtliche) Bewilligung aber regelmäßig bereits daran, dass die Zollbehörden keine Möglichkeit haben, entsprechende, zum Zeitpunkt des Binnentransportes (noch) nicht vorliegende…
…3 ZK Zollschuldnerin, da sie als Inhaberin des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung die Pflicht hatte, den Lastkraftwagen nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen. Die Zollschuld nach Art. 204 ZK wegen Pflichtverletzung entstehe unabhängig von der Verschuldensfrage. Als Verfahrensinhaberin habe sie auch für das…
…unter denen die Abgabenschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK ausnahmsweise nicht entsteht, sind abschließend durch Art. 859 ZK-DVO geregelt. Bei einem unzulässigen Binnenverkehr scheitert die Heilung einer Pflichtverletzung regelmäßig daran, dass die Zollbehörden keine Möglichkeit haben, entsprechende Bewilligungen zu erteilen (Witte, Zollkodex6, Art…
…mit dem amtlichen türkischen Kennzeichen 11111, welches zuvor in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt worden war, im Binnenverkehr (Triest-Österreich) gewerblich verwendet habe, wodurch sich eine Verletzung von Pflichten aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens ergab. Die mitgeführte güterbeförderungsrechtliche Bewilligung hätte nur zu Transporten im…
…und 16. November 2015 in Österreich verwendet. Die Weitergabe des Fahrzeuges sei unzulässig gewesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. März 2016 fristgerecht Beschwerde und beantragte die Aufhebung des Bescheides sowie Einstellung des Verfahrens. Begründend brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass es…
…gewerblich verwendeten Beförderungsmittel stellt einen Binnenverkehr im Sinne des Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c) der ZK-DVO dar. Aus den Rechtsgrundlagen geht nicht hervor, dass es zu einer Zollschuldentstehung erst dann kommt, wenn ausreichend Teile einer Ladung entladen werden. Unzulässig wurde der gegenständliche Verkehr…
…gewerblich verwendeten Beförderungsmittel stellt einen Binnenverkehr im Sinne des Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c) der ZK-DVO dar. Aus den Rechtsgrundlagen geht nicht hervor, dass es zu einer Zollschuldentstehung erst dann kommt, wenn ausreichend Teile einer Ladung entladen werden. Unzulässig wurde der gegenständliche Verkehr…
…Ort innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union einen unzulässigen Binnentransport darstellt. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes ist erwiesen, dass es sich bei diesem Transport um einen zollrechtlichen Binnenverkehr gehandelt hat. Es ist daher noch zu prüfen, ob dieser Binnenverkehr nach den Bestimmungen des Güterverkehrsrechtes und damit…
…betreffend Festsetzung von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: 1.) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. Oktober 2012, Zl. zzz , setzte das Zollamt St…
…gewerblich verwendeten Beförderungsmittel stellt einen Binnenverkehr im Sinne des Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c) der ZK-DVO dar. Aus den Rechtsgrundlagen geht nicht hervor, dass es zu einer Zollschuldentstehung erst dann kommt, wenn ausreichend Teile einer Ladung entladen werden. Unzulässig wurde der gegenständliche Verkehr…
…teilweise - in Österreich entladen werden, mit einem im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindlichen gewerblich verwendeten Beförderungsmittel stellt einen Binnenverkehr iSd Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c) der ZK-DVO dar. Unzulässig wurde der gegenständliche Verkehr erst mit der Einreise nach Österreich, denn für die Strecke…