…zu beurteilen. Die Anwendung dieser Verordnung wird durch das Anfallen eines nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Verlustes ausgelöst. Die LVO unterscheidet Betätigungen mit widerlegbarer Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs. 1 LVO), Betätigungen mit widerlegbarer Liebhabereivermutung (§ 1 Abs. 2 LVO) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs. 3 LVO…
… 1 Abs. 1 L-VO falle somit insbesondere die Bewirtschaftung von Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohnungen. Zudem könnten regionale Gründe zu einer unwiderlegbaren Einkunftsquellenvermutung führen. Dies betreffe im Speziellen Fremdenverkehrseinrichtungen. Die BF hätten ein Appartement in einer Ferienparkanlage erworben, welche zur Gänze durch den…
… 1 Abs. 1 L-VO falle somit insbesondere die Bewirtschaftung von Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohnungen. Zudem könnten regionale Gründe zu einer unwiderlegbaren Einkunftsquellenvermutung führen. Dies betreffe im Speziellen Fremdenverkehrseinrichtungen. Die BF hätten ein Appartement in einer Ferienparkanlage erworben, welche zur Gänze durch den…
…Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO). Betätigungen iSd Verordnung seien Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z…
…EStG. Die Liebhabereiverordnung unterscheidet sich in Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LV0), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LV0), Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LV0) und in Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne Rechtspersönlichkeit (§ 4 LV0). Bei Betätigungen gem. § 1 Abs…
…einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs 1 LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2 LVO) sowie Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs 3 LVO). Betätigungen im Sinne der LVO sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Zu den einzelnen Betätigungstypen…
…Annahme einer Einkunftsquelle (§ Abs 1 LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2 LVO) sowie Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs 3 LVO). Betätigungen im Sinne der LVO sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Zu den einzelnen Betätigungstypen…
…Annahme einer Einkunftsquelle (§ Abs 1 LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2 LVO) sowie Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs 3 LVO). Betätigungen im Sinne der LVO sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Zu den einzelnen Betätigungstypen…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gertraud Hausherr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 17. April 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel nun Finanzamt Österreich vom 18. März 2015 betreffend Einkommensteuer 2010, 2011, 2012 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 28. Mai 2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt, alle datiert vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Thuller & Partner Wirtschaftstreuhand & SteuerberatungsGmbH, Villacher Straße 83, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 12. November 2021 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch vp Steuerberatung FlexCo, Gerbe 1135, 6863 Egg, über die Beschwerden vom 28. April 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 29. März 2023…
Die Beschwerdeführerin hätte daher im Jahr 2015 den Zugang des Hengstes mit € 14.705,63 als gleichzeitig mit der Aufnahme ins Anlageverzeichnis als Betriebseinnahme, die Transportkosten und die Absetzung für Abnutzung als Betriebsausgaben ansetzen sollen. Da das Ansetzen der Betriebseinnahme unterblieben ist, hat das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache MV als Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen der Verlassenschaft nach Bf, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. Jänner 2023 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Mai 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 4. Mai 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 21. Dezember 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. November 2020 betreffend…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache der Bf, über die Beschwerde vom 28.02.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, 1. vom 28.1.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***R1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 21. Jänner 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 20. Dezember 2017…