…wurde. Mein Asylverfahren war somit bereits am 31.12.2005 anhängig und ich halte mich seit weit mehr als 60 Monaten in Österreich auf. Dementsprechend habe ich bereits im Zeitraum Mai 2011 - Oktober 2011 Familienbeihilfe bezogen. Seit Februar 2013 ist unser Aufenthalt in Österreich gem. …
…2 hätten Personen, die seit 60 Monaten ihren Aufenthalt im Bundesgebiet haben, ebenfalls Anspruch auf Familienbeihilfe. Bereits vor dem Rückzahlungszeitraum sei der Beschwerdeführer mehr als 60 Monate in Österreich aufhältig gewesen, er hätte somit (auch im beschwerdegegenständlichen Zeitraum) Anspruch auf Familienbeihilfe. Am 23.5.2014…
…Maßgebend sei dabei jener Monat, in dem sowohl die beihilfenantragstellende Person als auch die Kinder über den Asylstatus verfügen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die damalige Berufung des Bf. vom 5.9.2011. Zusammengefasst bringt dieser unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes darin vor…
…3 Monaten ausgeübt haben, ist Anspruchsvoraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe ein mindestens 60-monatiger ständiger Aufenthalt in Österreich. Nach der Aktenlage sind Sie erst im August 2002 unter Umgehung der Grenzkontrollen nach Österreich gelangt und haben am 27.08.2002 einen Asylantrag eingebracht. Unter…
…Nach § 3 idF vor der durch das Pensionsharmonisierungsgesetz vorgenommenen Änderung besteht Anspruch auf Familienbeihilfe bei einer unselbständigen rechtmäßigen Beschäftigung von zumindest 3 Monaten oder bei einem ständigen Aufenthalt in Österreich von mindestens 60 Kalendermonaten. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob für einen…
…nach Österreich gebracht zu haben. Dabei wurde die Bestellung vor Ort im Werk mündlich aufgegeben. In weiterer Folge wurden ihm die Ersatzteile bzw. -Komponenten bei den nächsten Besuchen gegen Barzahlung ausgehändigt. Die Einkäufe bei YY-Ltd erfolgten mit englischer Mehrwertsteuer. Ab 2003 sei er unter…
…Österreich auf, sodass für die Monate November 2010 bis Jänner 2012 bzw. April 2011 bis Jänner 2012 die Beschwerdeführerin tatsächlich keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben konnte. Der Frage, ob die Kinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe vermitteln konnten oder nicht, kann daher im gegenständlichen Verfahren, in…
…mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Es ist unbestritten, dass sich die Beschwerdeführerin mit dem Ehegatten und den Kindern seit 2005 und somit seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig in Österreich aufhält…
…des Geschäftsführervertrages über das Geschäftsjahr 2012/2013 hinaus, für eine Periode von weiteren 5 (fünf) Geschäftsjahren. (2) Es wird daher die Erfolgsprämie in Höhe von 7 % (sieben Prozent) für die Dauer von 60 (sechzig) Monaten, beginnend mit 1.2.2013 und endend mit Ende des…
…wären sie alle Asylwerber gewesen und hätten ab März 2011 die humanitäre Aufenthaltsbewilligung (NAG-Verfahren) erhalten. Seit August 2011 gehe er regelmäßig einer Beschäftigung nach. Defacto sei die ganze Familie ununterbrochen und rechtmäßig in Österreich ansässig gewesen. Nach dem VwGH-Erk. vom 15.1.2008…
…zur Anwendung gelangen würde (VwGH 25.06.1997, 97/15/0025 unter Hinweis auf VfGH 5.12.1996, B 2965/95). Der Beschwerdeführer hält sich seit seiner Einreise am 25.11.2005 ständig in Österreich auf. Mit 25.11.2010 erfüllte er die Voraussetzung des…
…1997 bis 1999) im gemeinsamen Haushalt in Wien gelebt, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass bei einem über 60 Kalendermonate währenden ständigen Aufenthalt in Österreich kein Anspruch, für fünf Jahre rückwirkend Familienbeihilfe auch für jene Monate zu erhalten, in denen die Tatbestandsvoraussetzung des 60-monatigen…
…Jahre dieses Bestandvertrages unter dieser Marke/Geschäftsbezeichnung zu betreiben. Eine Änderung der Marke/Geschäftsbezeichnung ***X*** während der ersten 10 Jahre dieses Bestandvertrages ist ohne vorherige Zustimmung des Bestandgebers nur dann zulässig, wenn diese Änderung eine grundsätzliche Unternehmensentscheidung für sämtliche der in Österreich unter dieser Marke…
…des Geschäftsführervertrages über das Geschäftsjahr 2012/2013 hinaus, für eine Periode von weiteren 5 (fünf) Geschäftsjahren. (2) Es wird daher die Erfolgsprämie in Höhe von 7 % (sieben Prozent) für die Dauer von 60 (sechzig) Monaten, beginnend mit 1.2.2013 und endend mit Ende des…
…des Geschäftsführervertrages über das Geschäftsjahr 2012/2013 hinaus, für eine Periode von weiteren 5 (fünf) Geschäftsjahren. (2) Es wird daher die Erfolgsprämie in Höhe von 7 % (sieben Prozent) für die Dauer von 60 (sechzig) Monaten, beginnend mit 1.2.2013 und endend mit Ende des…
…sei, keine "weitere Familie" in Österreich habe und es in ihrer Wohnumgebung kein Kinderbetreuungsangebot für Babys gebe. Schon alleine aufgrund ihrer Obsorgepflichten müsse sie daher zur Zeit ihr Kind selbst betreuen. Dass der Gesetzgeber unter eigener unselbständiger Erwerbstätigkeit bloß eine tatsächliche Arbeitsleistung verstehen wollte, lasse…
…zur Anwendung gelangen würde (VwGH 25.06.1997, 97/15/0025 unter Hinweis auf VfGH 5.12.1996, B 2965/95). Die Antragstellerin halte sich seit ihrer Einreise am 25.10.2005 ständig in Österreich auf. Mit 25.10.2010 habe sie die Voraussetzung des…
…Dezember 2007 zu verstehen, dass dem Beschwerdeführer damals die Rechtsstellung eines Asylwerbers (weiterhin) zukomme. Mit dem (rechtskräftigen) Abschluss eines Asylverfahrens durch den Bescheid des (damaligen) unabhängigen Bundesasylsenates war daher für die daran anschließenden Monate § 3 FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 anzuwenden, unabhängig davon…
…war ein eigenes Gerichtsverfahren, das nach dem abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens (Asylverfahren) anhängig gemacht werden konnte. ... Mit dem (rechtskräftigen) Abschluss eines Asylverfahrens durch den Bescheid des (damaligen) unabhängigen Bundesasylsenates war daher für die daran anschließenden Monate § 3 FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 anzuwenden, unabhängig davon…
…seit deren Geburt ständig in Österreich aufgehalten haben. Alle Familienangehörige sind türkische Staatsbürger. 3. anzuwendende Rechtsvorschriften: Nach § 2 Abs. 1 lit a Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967, BGBl 1967/376, haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Anspruch…