…Umsatzsteuer für den Zeitraum 1-3/2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mangels Vorlage von…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist in Deutschland ansässig. Mit 2 Anträgen begehrte sie die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2009 in…
…Umsatzsteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Bezüglich der Bemessungsgrundlage und der festgesetzten Umsatzsteuer ergeben sich gegenüber der Beschwerdevorentscheidung vom 4. März 2013 keine Änderungen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…erlassen (vgl Stoll, BAO, 1717). Vorhalte haben eine (angemessene) Frist zu setzen, weil die mit einem Vorhalt konfrontierte Partei Anspruch darauf hat, über die ihr zur Beantwortung des Vorhaltes zur Verfügung stehende Zeit Bescheid zu wissen (VwGH 9.7.1997, 94/13/0209; 31.3…
…626,02 Euro. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen. Mit Antrag an das Finanzamt Graz-Stadt vom 13. Juni 2012 begehrte sie die Erstattung österreichischer…
…Steuerregisternummern der Lieferer im richtigen Format zu erfassen. In der Anlage wurde nochmals eine Aufstellung mit den Steuernummern angeschlossen und die Erstattung der beantragten Vorsteuer begehrt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.2.2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In seiner Begründung führte das Finanzamt aus…
…den Bescheid des Finanzamtes 9/18/19 Klosterneuburg vom 6. November 2008, betreffend Umsatzsteuer 2004 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig.…
…die Bescheide der belangten Behörde FA Spittal Villach vom 11.03.2011 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 bis 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 06. März 2008, betreffend Umsatzsteuer 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe…
…Anmerkungen versehenen Aufzeichnungen und den erstellten Rechenstreifen. Daher könnten nach seiner Ansicht lediglich 36.376,31 € an Vorsteuern berücksichtigt werden. Mit einem E-Mail vom 25.1.2017 wurden diese Unterlagen der steuerlichen Vertreterin mit dem Bemerken übermittelt, dass das Bundesfinanzgericht ein wesentliches Abweichen…
…enthalten. Im nach der abweisenden Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag wies die Bf. abermals darauf hin, dass die Firma A in ihrer Rechnung Provisionen und nicht KFZ-Kosten verrechnet habe. Einem erläuternden Email ist zu entnehmen, dass die Bf. mit ihren österreichischen Kunden Vereinbarungen darüber angeschlossen hat…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, die Bf. (im Folgenden Bf) brachte am 26.07.2017 fristgerecht einen Antrag auf Erstattung der Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2016 ein und begehrte…
…Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Beim Beschwerdeführer (BF) handelt es sich um einen deutschen Unternehmer, welcher elektronisch einen Vorsteuererstattungsantrag für 12/2015 einreichte und die Vorsteuer für den Kauf eines Schreibgerätes idHv. 90 Euro begehrte. Da im Antrag die UID-Nummer der Rechnung fehlte…
…Beschwerde durch das BFG. Begründend führte sie an, dass im Mängelbehebungsbescheid weder eine Frist gesetzt wurde noch eine Androhung der Zurücknahme erfolgt sei. Gleichzeitig mit dem Vorlageantrag legte die Bf. die entsprechenden Rechnungen über insgesamt 33.154,61 Euro in Kopie vor. Die Rechnungen entsprechen…
…werden könnten. Außerdem sei eine Diskrepanz zwischen Steuerbemessungsgrundlage und Mehrwertsteuerbetrag festzustellen (konkret wurde der Gesamtbetrag an Umsatzsteuer pro Rechnung angeführt und der unterschiedliche Steuersatz (10 % und 20 %) pro Rechnung nicht berücksichtigt. Mit 6.11.2013 wurde Beschwerde erhoben und wurden die Rechnungskopien vorgelegt. Die eingereichten…
…innergemeinschaftliche Lieferungen (igL) im Abholfall. Der BF wies im Rechtsmittelverfahren nach, dass der Dieselkraftstoff für seinen betrieblich genutzten Lieferwagen, einen Peugeot Partner Kastenwagen, verwendet wurde. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt, dem Vorbringen des BF und des Finanzamtes. Das Finanzamt erstattete die Vorsteuer nicht…
…dass (auch) der Beanspruchung eines Vorsteuerabzuges entgegenstehende materielle Voraussetzungen unerfüllt wären, konnten (und können auch wegen des Zeitablaufes) nicht (mehr) erhärtet werden. Der BF steht somit der begehrte Vorsteuerabzug zu und ist somit der Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2000 - 2002 Folge zu…
…Vorsteuern wurden mangels des Vorliegens von Rechnungen nicht berücksichtigt. Das Finanzamt erlies in weiterer Folge einen diesen Feststellungen entsprechenden Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 06-09/2016. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde wird diese Schätzung nicht beanstandet. Der BF begehrte jedoch…
…2014 wird mit 1.358,58 Euro festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 31.07.2015 begehrte der Beschwerdeführer (=Bf.) die Erstattung von Vorsteuern in Höhe von…
…Graz-Stadt vom 13.04.2011, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 1-12/2009) zu Recht erkannt: Die als Beschwerde zu erledigende Berufung wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…