…der der Täter zuwidergehandelt hat, entschuldigt nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte. Zunächst ist festzuhalten, dass auf Fahrlässigkeit nur aus dem Verhalten des Täters, soweit es nach außen in Erscheinung…
…Auf den Fall sei Art. 859 Abs. 5 ZK-DVO anzuwenden. Es sei durch den nicht bewilligten Ortswechsel eine Verfehlung, die sich nachweislich nicht ausgewirkt habe, begangen worden. Dem Zollbeamten habe die Ware auf sein Verlangen hin ohne größere Probleme vorgeführt werden können und es…
…wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvor schrift nicht einsehen konnte. Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Herrn A. B., Wien, vertreten durch Univ-Prof. Dr.Dr.Dr. Dieter G. Kindel, Rosenbursenstraße 4, 1010 Wien, wegen des Finanzvergehens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N über die Bescheidbeschwerde vom 30. Juni 2014 des Bf. Deutschland, vertreten durch Rae Deutschland, gegen das Straferkenntnis vom 26. Mai 2014 des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, Dresdnerstraße 81-85, 1200…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache Bf, AdrBf, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 19. Juli 2018 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, vom 15. März 2018, GZ. MA 67-PA…
Die Bf. ging im Streitzeitraum weder in Österreich noch in Deutschland einer Beschäftigung nach. Auch eine gewerbliche bzw. anderweitige selbständige Tätigkeit wurde von ihr weder in Österreich noch in Deutschland ausgeübt. Für den Lebensunterhalt der Bf. und ihres minderjährigen Sohnes OM ist im Streitzeitraum - mangels…
Nach § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Nowotny & Wohlmacher Rechtsanwälte OG, Obere Donaustraße 4, 4040 Linz, wegen dem Finanzvergehen der Verzollungsumgehung (grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) gemäß § 36 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer_Adresse über die Beschwerde vom 9. August 2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt_A vom 22. Juli 2016 über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate Oktober 2010…
…der der Täter zuwidergehandelt hat, entschuldigt nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte." Die Verletzung der Auskunftspflicht nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 ist ein Ungehorsamsdelikt. Bei Ungehorsamsdelikten hat die Behörde dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Rudolf Lehner und Johann Möslinger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellte, wohnhaft in XXX, vertreten durch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Verwaltungsstrafsache gegen ***9***, betreffend das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 17. September 2024, Zahl ***3***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005…