…des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen…
…dar, sondern es liegt eine sonstige Leistung im Sinne des § 3a UstG vor, da das Recht des Wildabschusses überwiegt. Da bei sonstigen Leistungen in Verbindung mit Jagd der Ort der Leistung immer am Grundstücksort ist, liegt somit eine steuerpflichtige sonstige Leistung im Inland vor, die…
…der Abgaben zur ungeteilten Hand derjenige, der die Durchführung der Ausspielung in seinem Verfügungsbereich erlaubt (Hierunter fällt jedenfalls der, der den Raum zum Veranstalten der Ausspielung - entgeltlich oder unentgeltlich - zur Verfügung stellt (Eigentümer, Besitzer)) und bei Ausspielungen mit Glücksspielautomaten derjenige, der die Aufstellung eines Glücksspielautomaten…
…5*** ausgetauscht und auch vereinbart, dass entsprechend den Baufortschritten Bauarbeiter bereit gestellt werden. Für die Arbeiter wurde von meiner Seite im Haus ***9*** von Beginn an unentgeltlich eine Arbeiterunterkunft sowie das gesamte Werkzeug zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle wird auch angemerkt, dass ich (wie…
…jeweils einschließlich 20% Umsatzsteuer erhalten. In den Rechnungen über die Entschädigungen wurde die an Frau ***3***-***4*** vergebene UID-Nr. ATU***14*** ausgewiesen. Die genannten Entschädigungen wurden bisher steuerlich nicht berücksichtigt. Aus dem Zufluss von Entschädigungen für die Einräumung der Dienstbarkeit erzielt Frau ***3***-***4…
Nach eingehender rechtlicher Würdigung des dem Gutachten zugrunde liegenden Sachverhaltes kam der Gutachter zusammenfassend zu dem Ergebnis, daß die entgeltliche Vergabe von Wildabschüssen im Gatterrevier X umsatzsteuerlich als Lieferung anzusehen wäre. Sie sei, sofern die Voraussetzungen des § 7 UStG 1972 vorlägen, als steuerfreier Umsatz (Ausfuhrlieferung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Vertretung, gegen die Bescheide des FA vom 16.02.2012 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2008 bis 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 16. Februar 2026 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 9. Februar 2026 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 und 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…