…Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (vgl. VwGH 25.6.1990…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdedeführer (im Folgenden: Bf.) wurde mit Bescheid vom 26.03.2018 als Geschäftsführer der Firma P GmbH zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden in Höhe von Euro 15.861,22 herangezogen. Der Haftungsbescheid wurde dem…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 17. April 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma L.Ä GmbH in Höhe von € 35.629,10 zur Haftung als Geschäftsführer gemäß § 9 BAO heran…
…2012, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO für uneinbringliche Abgabenschulden zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Haftungssumme auf € 61.651,86 verringert. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) mit Bescheid vom 20. Jänner 2011 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der O.I GmbH in Höhe von € 14.394,10 heran. Die Abgaben wurden dem Grunde…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin wurde mit Haftungsbescheid vom 18. November 2011 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma P. GmbH in Höhe von € 8.149,03 herangezogen. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein (Formular 4/1 zu …
…Vereinigtes Königreich, im Grunde des § 9 BAO für aushaftende uneinbringliche Abgabenschulden der Abgabepflichtigen xxxLtd., zur Haftung heran. Die im Wege der Beitreibungsrichtlinie befasste zuständige Behörde in Bulgarien setzte die österreichischen Zollbehörden davon in Kenntnis, dass die Zustellung dieses Bescheides samt Übersetzung entsprechend den bulgarischen Rechtsbestimmungen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 14. März 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma H. Ges.m.b.H. in Liquidation in Höhe von insgesamt € 71.286…
…weiteren Geschäftsführern Ing. JL. und R.Ö zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der GmbH heran. Der Beschwerdeführer vertrat vom 05.07.2007 bis 19.03.2009 die GmbH als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Ab 05.07.2007 fungierte M.K.Ö als Prokurist. Der Prokurist vertrat…
…Bescheid vom 16.9.2019, welcher ihm erst am 17.10.2019 habe zugestellt werden können, für uneinbringliche Abgabenschulden der Primärschuldnerin in Höhe von 18.178,43 € in Anspruch genommen worden. Nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmung des § 9 Abs. 1 BAO führte das Finanzamt…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Streitfall stellt sich die Rechtsfrage, ob die Heranziehung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH zur Haftung für deren uneinbringliche Abgabenschulden zu Recht erfolgte. Die vorliegende Entscheidung hat sich bei der Klärung dieser Rechtsfrage…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da über die sich im gegenständlichen Fall stellende Rechtsfrage der Heranziehung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH zur Haftung für deren uneinbringliche Abgabenschulden im Sinne der oben wiedergegebenen ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entschieden wurde…
…schließlich nichts an den Pflichten eines im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers gemäß § 80 BAO. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH schließt eine derartige faktische Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers die Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden nicht aus (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0030). Vielmehr ist anzuführen…
…für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der ***Firma*** GmbH in Höhe von 52.511,85 € geltend. Die Abgaben wurden wie folgt aufgeschlüsselt: [Grafik] Begründend wurde im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die Abgaben aufgrund der Insolvenzeröffnung bei der Primärschuldnerin in einem Ausmaß von 75 % uneinbringlich seien (rechtskräftige…
…wird am 1.5.2016 fällig. 3) Haftungsverfahren Mit Haftungsbescheid vom 9.5.2012 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer für folgende aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin im Ausmaß von 24.050,28 € in Anspruch: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag | Dienstgeberbeitrag (DB…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da über die sich im gegenständlichen Fall stellende Rechtsfrage der Heranziehung des organschaftlichen Vertreters eines Vereines zur Haftung für dessen uneinbringlichen Abgabenschulden im Sinne der oben wiedergegebenen ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entschieden wurde…
…aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 25…
…aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 25…
…aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 25…
…der Gesellschaft sei. Unter diesen Umständen sei die Haftung für die uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten daher im vollen Ausmaß geltend zu machen. Da auch während der langen Erledigungsdauer zwischen zweitem Vorhalt und Beschwerdevorentscheidung (geschuldet der Corona-Pandemie) keinerlei weitere Umstände wie zB Quotenberechnung betr. Zahlungsquote des Abgabengläubigers…