…gegen den Feststellungsbescheid 2006 erhoben. 2. Einkommensteuerverfahren der Bfin. für das Jahr 2006 Die Beschwerdeführerin (Bfin.) erzielte im Beschwerdezeitraum neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und anderen Einkünften auch solche aus der Beteiligung an der genannten atypisch stillen Gesellschaft, der ehemaligen Firma P-GmbH und Mitgesellschafter…
…wurde ausgeführt, den atypisch stillen Beteiligten seien seit der Gründung der N-atyp.still Verluste zugewiesen worden, die deren Einlagen überstiegen haben. Insofern ein Gesellschafter, der als Mitunternehmer eines Betriebes anzusehen sei, im Zeitpunkt der Beendigung seiner Beteiligung sein negatives Kapitalkonto nicht auffüllen müsse, sei…
…ist keine Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung. Die für Verträge zwischen nahen Angehörigen von Rechtsprechung und Lehre entwickelten Grundsätze würden auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren beherrschenden Gesellschaftern gelten: Beteiligen sich die (Allein-)Gesellschafter einer GmbH als unechte stille Gesellschafter…
…706.124,98 | Eigenkapital | 191.373,51 | -18.627,25 | -265.584,24 | -464.188,68 | -665.241,54 Pkt. 3 Rechtliche Würdigung Beteiligen sich an einem Unternehmen ein oder mehrere atypisch stille Gesellschafter, so entsteht grundsätzlich eine Mitunternehmerschaft…
…706.124,98 | Eigenkapital | 191.373,51 | -18.627,25 | -265.584,24 | -464.188,68 | -665.241,54 Pkt. 3 Rechtliche Würdigung Beteiligen sich an einem Unternehmen ein oder mehrere atypisch stille Gesellschafter, so entsteht grundsätzlich eine Mitunternehmerschaft…
…Absatz: "Der Anleger beteiligt sich über die Trehuandgesellschaft als atypischer stiller Gesellschafter und ist damit steuerlicher Mitunternehmer an den Portfoliounternehmen. Er kann seine Einlage steuerlich geltend machen. Damit reduziert sich das steuerliche Ergebnis. Der Vorteil: Die Beteiligung schmälert nicht in vollem Umfang das Portemonnaie des…
…Absatz: "Der Anleger beteiligt sich über die Trehuandgesellschaft als atypischer stiller Gesellschafter und ist damit steuerlicher Mitunternehmer an den Portfoliounternehmen. Er kann seine Einlage steuerlich geltend machen. Damit reduziert sich das steuerliche Ergebnis. Der Vorteil: Die Beteiligung schmälert nicht in vollem Umfang das Portemonnaie des…
…Stille Ges" gerichteten Bescheide vom 03.03.2016 (betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens sowie Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO) ergingen nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Geschäftsherrin, somit zu einem Zeitpunkt, in dem die atypisch stille Gesellschaft nicht mehr bestanden hatte. Die unechte…
…81 BAO wie beispielsweise die GesbR oder die unechte atypische stille Gesellschaft, bei welcher die Gesellschafter nach steuerlichen Grundsätzen als Mitunternehmer betrachtet werden, zivilrechtlich nicht rechtsfähig, aber sehr wohl abgabenrechtlich (teilweise) rechtsfähig, weshalb der Bf. als atypisch stille Gesellschaft abgabenrechtlich Parteifähigkeit zukommt. An diesem Umstand…
…dem Betrieb der Bf (Halten von Beteiligungen) an die Gesellschafter (insbesondere Treugeberkommanditisten, die für die Abwicklung der Treuhandschaft an die Kdt gesonderte Entgelte zu zahlen hatten) lag bei ***3***. Tatsächlich entfaltete Beratungsleistungen an die Geschäftsherren der atypisch Stillen auf den Gebieten des Managements und Controllings…
…dass eine unechte stille Gesellschaft vorliegt, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist. Es muss also im Innenverhältnis insbesondere vereinbart sein, dass der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist; diese Beteiligung muss jedenfalls für den…
…dass eine unechte stille Gesellschaft vorliegt, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist. Es muss also im Innenverhältnis insbesondere vereinbart sein, dass der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist; diese Beteiligung muss jedenfalls für den…
…stille Gesellschaft spricht (UFS v. 02.03.2006, RV/1673-W/05; insbesondere VwGH 16.04.1991, 90/14/0120). In der Beschwerde wird argumentiert, dass die Judikatur des UFS hier nicht einschlägig ist, da es in diesem um die Abgrenzung zwischen atypisch stiller Beteiligung…
…aus welcher die atypisch stillen Gesellschafter zu entnehmen sind. Im vorliegenden Beschwerdefall benannte die belangte Behörde im Adressfeld lediglich die Geschäftsinhaberin (A GmbH & Co PE KEG) ohne die weiteren Gesellschafter (namentlich) anzuführen. Der bekämpfte Bescheid gibt auch keinen Hinweis auf das Vorliegen einer stillen Beteiligung. …
…Gesellschaft ohne Liquidation erloschen; gemäß § 142 Abs. 1 UGB übernahm die Firma4 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge das Gesellschaftsvermögen. Die ***Bf5*** wurde schließlich am xx.xx.2020 im Firmenbuch des Gericht gelöscht. Es kann hingegen nicht festgestellt werden, ob der Gesellschaftsvertrag über die atypisch stille Beteiligung…
…der Beteiligung als stiller Gesellschafter beruhen auf den Angaben des Bf. und des ***1*** sowie dem von beiden unterfertigten Gedächtnisprotokoll vom Mai 1991. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag wurde nicht erstellt. Laut Protokoll wurde zwar eine atypisch stille Gesellschaft errichtet, tatsächlich sollte jedoch eine echte stille Gesellschaft…
…stillen Beteiligung (also sowohl die echte als auch die unechte/atypische stille Beteiligung) an einer Kapitalgesellschaft erfüllen den Tatbestand gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG, weil in beiden Fällen der stille Gesellschafter am Gewinn der KapGes beteiligt ist. Voraussetzung dafür ist die stille Beteiligung…
…Gutachten vorgelegt, mit folgendem Inhalt: Gutachten zur Feststellung des Unternehmenswertes der Firma XX GmbH unecht stille Gesellschaft, Salzburg Anlass für die Unternehmensbewertung ist die teilweise Einbringung atypisch stiller Geschäftsanteile an der XX GmbH zum 1.1.2000 gegen Gewährung von Genussrechten im Sinne des § 174…
…zuzurechnen ist. Laut VwGH vom 3.9.2008, 2006/13/0167 tritt eine atypische stille Gesellschaft im Rechtsverkehr nicht als solche in Erscheinung. Für die steuerliche Anerkennung einer unechten stillen Gesellschaft (als Mitunternehmerschaft) genügt es daher, dass das Gesellschaftsverhältnis der Abgabenbehörde gegenüber eindeutig klar gelegt…
…nicht enthalte, wann die Honorarzahlungen erfolgen sollten. Dies ermögliche eine willkürliche Gestaltung der Auszahlung der Honorare. Außerdem sei durch die Gestaltung der atypisch stillen Geellschaften ein Missbrauch bei der Verlustgenerierung anzunehmen. Diese Argumente wurden vom steuerlichen Vertreter nicht geteilt. Es sei im Gesellschafterbeschluss vorgesehen, dass…