…Finanzamt fest, dass der Bf. unbeschränkt steuerpflichtig ist, veranlagte die österreichischen und schweizer Einkünfte und rechnete die in der Schweiz einbehaltene Steuer an. Die Bescheide waren innerhalb 1 Monats ab Zustellung mit Beschwerde anfechtbar und wurde mit der Beschwerde vom 10.10.2013 angefochten. …
…März gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. § 106 Abs. 1 EStG 1988 bestimmt: "Als Kinder im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten Kinder, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe)Partner (Abs. 3) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag nach § 33…
…Bundesgesetzes maßgebend, soweit im Einkommen oder bei Berechnung der Steuer ausländische Einkünfte zu berücksichtigen sind. Da der BF im Jahr 2017 seinen Wohnsitz in Österreich hatte, war er unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich. Der Besteuerung in Österreich unterliegt somit grundsätzlich das gesamte Welteinkommen des BF, auch…
…unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 4 EStG nicht möglich. Aus dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot (Art. 12 EGV) in Verbindung mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten erlangt der Bf Anspruch auf den AVAB gem § 33 Abs 4 Z 1 EStG auch dann, wenn seine Ehegattin in Österreich nicht unbeschränkt…
…die Abgabenbehörde, weil der Ehepartner der Bf im Streitzeitraum 2013 seinen Wohnsitz in Ungarn hatte und somit nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich war. Beweiswürdigung: Der getroffene Sachverhalt gründet sich auf die von der Abgabenbehörde und vom Bundesfinanzgericht aufgenommenen Beweise und den Inhalt des Verwaltungsaktes. Rechtslage: §…
…gem. § 1 Abs. 4 EStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Die Entfernung zwischen Wohnung des Bf. und seiner Arbeitsstätte beträgt 27 Kilometer. Die Voraussetzungen für die im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2023 beantragte Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales in Höhe von 1.845,00 €…
…seinen Wohnsitz in Österreich hat, ist er gem. § 1 Abs. 2 EStG in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Daher sind grundsätzlich auch die slowakischen Einkünfte für die Berechnung der österreichischen Steuerlast heranzuziehen. Die tatsächliche Aufteilung der Besteuerungsrechte regelt das hier anzuwendende DBA Slowakei. Gem. Art 4 Abs…
…abgegeben. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Einkommensteuer für die Jahre 2014 bis 2016 Sachverhaltsmäßig steht fest, dass die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Bf. neben in Österreich lohnsteuerpflichtigen Bezügen (Pensionsversicherungsanstalt) Pensionseinkünfte aus Deutschland und Belgien bezogen hat. Strittig ist die Zulässigkeit der Berücksichtigung der deutschen…
…den Pendlereuro. Er beantragte, gemäß § 1 Abs 4 EStG in Österreich als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid berücksichtigte das Finanzamt zunächst nur Steuerberatungskosten von € 85,00 als Sonderausgaben, ließ die übrigen geltend gemachten Positionen jedoch unberücksichtigt. Die tschechischen Vermietungseinkünfte berücksichtigte das…
…auf Antrag auch Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des …
…3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe eine gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit des Art. 39 EGV verstoßende Diskriminierung darstelle. Die Steuerfreiheit für Auslandsmontagetätigkeiten stehe daher auch (unbeschränkt steuerpflichtigen) Arbeitnehmern zu, die bei ausländischen Arbeitgebern beschäftigt seien. Mit dem Freizügigkeitsabkommen vom 21. Juni…
…Alleinverdienerabsetzbetrages und führte in der Begründung des Bescheides aus, dass dieser nicht zustehe, da der Ehepartner der Bf in Österreich weder unbeschränkt steuerpflichtig sei noch EU- oder EWR-Bürger sei. Der Alleinerzieherabsetzbetrag könne auch nicht berücksichtigt werden, da die Bf im Veranlagungsjahr mehr als sechs…
… 1 Abs. 4 EStG 1988 an, für eine allfällige Option in die unbeschränkte Steuerpflicht bekanntzugeben, welche Tätigkeiten er in welchen Zeiträumen des Jahres 2018 außerhalb Österreich ausgeübt habe und eine Bescheinigung der Abgabenbehörde seines Ansässigkeitsstaates vorzulegen. Der Beschwerdeführer übermittelte daraufhin am 29.5.2019 eine…
…2023) eingereichte Beschwerde stattgebend entschieden. Im Zuge der am 22.09.2023 (28.9.2023) eingereichten Beschwerde gegen den gem. § 293 BAO berichtigten Einkommensteuerbescheid 2020 (2021) vom 12.09.2023 wurde ein Antrag auf Veranlagung zur unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 4 EStG 1988 eingebracht…
…folgt dargestellt: "der Bf. hat in den betreffenden Jahren Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie in geringem Umfang Spekulationseinkünfte aus in der Schweiz veranlagten Vermögenswerten bezogen, die in Österreich steuerpflichtig waren, von ihm in Österreich aber nicht erklärt und damit auch nicht versteuert worden sind. ... Bei den…
…Tätigkeitsstaat regle Art. 15. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender unstrittiger Sachverhalt ergibt sich aus dem übereinstimmenden Vorbringen und dem Akteninhalt: Der beschwerdeführende Verein Sportverein beschäftigte in den Jahren 2009 bis 2013 neben unbeschränkt steuerpflichtigen auch beschränkt steuerpflichtige Fussballspieler aus Ungarn und Kroatien. Das Vorliegen…
…Abs. 2b Z. 2 EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen könne, weil die in § 7 Abs. 2 KStG 1988 angeordnete Einschränkung des Verlustabzuges im Zuge der Einkommensermittlung nur für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften gelte. Da § 21 Abs. 1 KStG 1988 jedoch den Verlustabzug nach § 18 Abs…
…sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person…
…1 Z 5 lit. a EStG 1988 umfasse nur das österreichische Arbeitslosengeld samt Notstandshilfe gemäß dem (österreichischen) AIVG, ausländische Arbeitslosenbezüge seien hingegen nicht steuerbefreit und daher bei einem in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbar. Dieses Besteuerungsrecht könne nur durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Die Schweizer Arbeitslosenbezüge…
…1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art der unbeschränkten Steuerpflicht. Ansonsten sei sie nur mit ihren Einkünften nach § 21 Abs. 2 und 3 EStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Um den Verpflichtungen gegenüber ihren pensionierten Dienstnehmern nachkommen zu können, habe sie…