…Tochtergesellschaft (GmbH = 100 %ige Gesellschafterin) einen erheblichen Wertberichtigungsbedarf ausgelöst habe. Die Forderungen gegen die in Liquidation befindliche Tochtergesellschaft seien vielmehr uneinbringlich. Nach dem Niederstwertprinzip wären Wertberichtigungen im erforderlichen Ausmaß zu bilden. Deren Dotierung und Auflösung sowie Beteiligungsabschreibungen seien keine ao Aufwendungen bzw. ao Erträge…
…im Vorlageantrag - darauf zu verweisen, dass die Schriftlichkeit von Verträgen zwar - nicht zuletzt aufgrund der damit verbundenen Beweisfunktion - zu empfehlen ist, unbedingt erforderlich zur Anerkennung des Vertrages ist sie allerdings nicht. Aus dem in der Beweiswürdigung angeführten Schriftverkehr bzw. dem Kostenübernahmevertrag (der im Februar 2007…
… 16 Anm. 5). Der Nachweis der Uneinbringlichkeit kann auf beliebige Weise geführt werden. Bei Uneinbringlichkeit wegen Zahlungsunfähigkeit sind Belege über erfolglose Einbringungsversuche ausreichend, aber nicht unbedingt erforderlich. Es muss genügen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass mit der Zahlung innerhalb absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann…
…Schreiben vom 25.2.2013). Zu Tz 3 Inventuren: Für die Bewertung der Container seien die zum Zeitpunkt der Inventurerstellung (31.12.2007) geltenden Durchschnittspreise angesetzt worden. Dabei seien die Container nach dem Niederstwertprinzip bewertet worden. Auch bei den Schalungen sei ein Durchschnittspreis angesetzt worden…
…der Fehleinschätzung der Strategie des Voreigentümers. Aufgrund der Kündigung mehrerer Distributoren sei auch keine Aussicht auf Umsatz- und Liquiditätssteigerung gegeben gewesen. Aufgrund des Vorsichtsprinzips sei die Abwertung unbedingt erforderlich gewesen. Die Forderung sei nur wertberichtigt und nicht abgeschrieben worden, da kein Forderungsverzicht ausgesprochen worden sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer im Beisein des Schriftführers Mag. Martin Gruber, in der Beschwerdesache SCH, vom 30. Dezember 2014, vertreten durch MagWA, gegen…
…die zum Umlaufvermögen gehören, unterliegen bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, dem strengen Niederstwertprinzip (vgl. Mayr in Doralt u.a., EStG 1988, § 6 Rz 201). Als werterhellende Umstände sind nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Bescheidbeschwerde der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Marianne Strohmaier, Wittmannsdorf 12, 8093 Sankt Peter am Ottersbach, vom 23.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 24.02.2014 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein des Schriftführers in der Beschwerdesache GmbH, über die Beschwerde vom 12.12.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 06.10.2014, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2011 in der…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
Für den Fall, dass die eben dargestellte rechnerische Durchführung der Bewertung, sohin die Ableitung des Unternehmenswertes aus den prognostizierten Jahresüberschüssen, hinsichtlich ihrer Richtigkeit in Zweifel gezogen werden sollte, werde diesbezüglich gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aus dem Gebiet der Finanzmathematik…
…Anwendung. Demnach gelten für die Bewertung von Waren und geldwerten Leistungen die Vorschriften des BewG mit der Maßgabe, dass bedingte Leistungen und Lasten als unbedingte, betagte Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln sind und dass bei wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache XY (vormals xy), Adresse, vertreten durch Z, Adresse, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 4. April 2011, Steuernummer, betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, Rechtsanwalt, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 06.08.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
Im gegenständlichen Fall wurde im § 5 des Gründungsvertrages die Ermittlung des Veräußerungserlöses anhand der letzten drei Jahre vor der Übertragung geregelt (demnach die Jahre 2009 - 2011). Wie vom BFG ausgeführt, ergäbe sich damit auf Grund der rein rechnerischen Ermittlung ein Abfindungsbetrag von EUR 537.897…