…gegeben, die bezahlte Quote ist in der Berechnung des Rückstands bereits berücksichtigt. Bezugnehmend auf das eingebrachte Schreiben vom 27.04.2023, in welchem vorgebracht wird, dass das kaufgegenständliche Grundstück unbebaut war, wird festgehalten, dass eine Bebauung der Liegenschaft keine Voraussetzung für die Gebührenpflicht darstellt, sondern…
…Dr. K B. als Vertreter B Betriebs GesmbH Herr DI C Herr DI D. Das Ansuchen um Umwidmung der Trenngrundstücke wurde mit 19. Jänner 2007 an das Magistrat der Freistadt X gestellt. Das Bauansuchen wurde am 20. Dezember 2006 an die Stadtgemeinde X gestellt. Vollmachten…
…Dr. Gerhard C als Vertreter Dr. C Betriebs GesmbH Herr DI D Herr DI E. Das Ansuchen um Umwidmung der Trenngrundstücke wurde mit 19. Jänner 2007 an das Magistrat der Freistadt X gestellt. Das Bauansuchen wurde am 20. Dezember 2006 an die Stadtgemeinde X gestellt…
…Dr. Gerhard C. als Vertreter C Betriebs GesmbH Herr DI D Herr DI E. Das Ansuchen um Umwidmung der Trenngrundstücke wurde mit 19. Jänner 2007 an das Magistrat der Freistadt X gestellt. Das Bauansuchen wurde am 20. Dezember 2006 an die Stadtgemeinde X gestellt. Vollmachten…
…vor allemHerr BHerr GHerr Dr. Gerhard C als Vertreter Dr. C Betriebs GesmbHHerr DI DHerr DI F.Das Ansuchen um Umwidmung der Trenngrundstücke wurde mit 19. Jänner 2007 an das Magistrat der Freistadt X gestellt. Das Bauansuchen wurde am 20. Dezember 2006 an die Stadtgemeinde…
…vor allemHerr BHerr FHerr Dr. Gerhard C als Vertreter Dr. C Betriebs GesmbHHerr DI D Herr DI E.Das Ansuchen um Umwidmung der Trenngrundstücke wurde mit 19. Jänner 2007 an das Magistrat der Freistadt X gestellt. Das Bauansuchen wurde am 20. Dezember 2006 an die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Mai 2010 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) zum 1. Jänner 2009 ( Nachfeststellung § 22 Abs…
…05.2012 zu Steuernummer betreffend Einheitswert zum 1. Jänner 2011 (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG) für den Grundbesitz (unbebautes) Grundstück xy, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig…
Im gegenständlichen Fall bemisst sich die jeweilige Bemessungsgrundlage vom gemeinen Wert des von der beschwerdeführenden Gemeinde hingegebenen Trennstückes, wobei zu beachten ist, dass die beschwerdeführende Gemeinde durch die Bildung der Miteigentümergemeinschaft Miteigentum am neugebildeten Grundstück erlangt und soweit dieser Anteil auf das von ihr eingebrachte…