…Hoheitsgewässer oder den Luftraum des Zollgebiets der Gemeinschaft lediglich durchqueren und dort keinen Zwischenstopp einlegen. Die Person, die die Waren gestellt, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Waren abgegeben wurde, zu verweisen. Artikel 202 ZK lautet: "Artikel 202 …
…worden seien oder - Nichtunionswaren, die sich im externen Versand befunden hätten in den Wirtschaftskreislauf gelangt seien. Mit anderen Worten: Alle vorgelagerten Zollverfahren bzw. alle summarischen Anmeldungen aus der vorübergehenden Verwahrung müssten ordnungsgemäß beendet worden sein, ansonsten hätte es 2013 bzw. 2014 Such- und Mahnverfahren irgendeiner…
…Beförderungsmittel, die die Hoheitsgewässer oder den Luftraum des Zollgebiets der Gemeinschaft lediglich durchqueren und dort keinen Zwischenstopp einlegen. Die Person, die die Waren gestellt hat, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Ware abgegeben wurde, zu verweisen. Sobald Nichtgemeinschaftswaren…
…Hinweis auf die Zollanmeldung CRN1 die Erledigung vermerkt ist. Im Feld 40 (Summarische Anmeldung/Vorpapier) der Zollanmeldung CRN1 ist diese unzutreffende Verwahrungspost angeführt. Laut den vorliegenden Ermittlungsergebnissen hat die Bf der Spedition jeweils eine Ablichtung der betreffenden Zollanmeldung übermittelt, nachdem die Überlassung erteilt worden ist…
…den Luftraum des Zollgebiets der Gemeinschaft lediglich durchqueren und dort keinen Zwischenstopp einlegen. Die Person, die die Waren gestellt, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Waren abgegeben wurde, zu verweisen. Im Sinne des Zollkodex ist Gestellung die Mitteilung…
…in die zollamtliche Überwachung der vorübergehenden Verwahrung. Diese erzeuge somit noch Wirkungen für das beendete Versandverfahren und die begonnene vorübergehende Verwahrung. Die damit zusammenhängende summarische Anmeldung präzisiere diesen Vorgang. Unterbleibe die Ankunftsanzeige ergebe sich in dieser Systematik ein Bruch. Die Zollbehörde könne aufgrund des Fehlens…
…Beförderungsmittel, die die Hoheitsgewässer oder den Luftraum des Zollgebiets der Gemeinschaft lediglich durchqueren und dort keinen Zwischenstopp einlegen. Die Person, die die Waren gestellt hat, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Ware abgegeben wurde, zu verweisen. Sobald Nichtgemeinschaftswaren…
…Hoheitsgewässer oder den Luftraum des Zollgebiets der Gemeinschaft lediglich durchqueren und dort keinen Zwischenstopp einlegen. Die Person, die die Waren gestellt, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Waren abgegeben wurde, zu verweisen. Artikel 202 ZK: (1) Eine Einfuhrzollschuld…
…sind Beförderungsmittel, die die Hoheitsgewässer oder den Luftraum des Zollgebiets der Gemeinschaft lediglich durchqueren und dort keinen Zwischenstopp einlegen. Die Person, die die Waren gestellt, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Waren abgegeben wurde, zu verweisen." Art. 202…
…Beförderungsmittel, die Hoheitsgewässer oder den Luftraum des Zollgebietes der Gemeinschaft lediglich durchqueren und dort keinen Zwischenstopp einlegen. Die Person, die die Waren gestellt, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Waren abgegeben wurde, zu verweisen. Als Gestellung gilt Art…
…einlegen. Die Person, die die Waren gestellt hat, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Ware abgegeben wurde, zu verweisen. Gemäß Art. 63 ZK werden Anmeldungen, die den Voraussetzungen des Artikels 62 entsprechen, von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern…
…einlegen. Die Person, die die Waren gestellt hat, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Ware abgegeben wurde, zu verweisen. Gemäß Art. 63 ZK werden Anmeldungen, die den Voraussetzungen des Artikels 62 entsprechen, von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern…
…einlegen. Die Person, die die Waren gestellt hat, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Ware abgegeben wurde, zu verweisen. Gemäß Art. 63 ZK werden Anmeldungen, die den Voraussetzungen des Artikels 62 entsprechen, von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern…
…einlegen. Die Person, die die Waren gestellt hat, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Ware abgegeben wurde, zu verweisen. Gemäß Art. 63 ZK werden Anmeldungen, die den Voraussetzungen des Artikels 62 entsprechen, von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern…
…einlegen. Die Person, die die Waren gestellt hat, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Ware abgegeben wurde, zu verweisen. Gemäß Art. 63 ZK werden Anmeldungen, die den Voraussetzungen des Artikels 62 entsprechen, von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern…
…einlegen. Die Person, die die Waren gestellt hat, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Ware abgegeben wurde, zu verweisen. Gemäß Art. 63 ZK werden Anmeldungen, die den Voraussetzungen des Artikels 62 entsprechen, von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern…
…einlegen. Die Person, die die Waren gestellt hat, hat dabei auf die summarische Anmeldung bzw. die Zollanmeldung, die zuvor für die Ware abgegeben wurde, zu verweisen. Gemäß Art. 63 ZK werden Anmeldungen, die den Voraussetzungen des Artikels 62 entsprechen, von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern…
…Ort befindet. Mit der Gestellung ist den Zollstellen die Ankunft von Waren ganz allgemein kundzutun. Seit Neufassung des Art.40 mWv 01.07.2009 ist gemäß Art.40 zweiter Satz bei der Gestellung auf eine zuvor abgegebene Summarische Anmeldung oder Zollanmeldung zu verweisen. Zur allgemeinen…
…das Bundesgebiet mit Ausnahme der Gebiete der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg). Die durch Verordnung (EG) Nr. 648/2005 in den ZK eingefügten Artikel 36a - 36c betreffend summarische Anmeldung waren im fraglichen Zeitpunkt nicht anzuwenden. Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden…
…seine Entscheidung im Wesentlichen wie den bekämpften Erstbescheid begründet und dargelegt, seine Ermessensentscheidung im bekämpften Bescheid ausreichend begründet zu haben. Eine summarische Betrachtung der Anmeldungen habe keine Gründe ergeben, von der rechtlichen Beurteilung abzuweichen. Es werde daher der Zweckmäßigkeit gegenüber der Billigkeit der Vorzug gegeben…