…Effizienz des Rechtsschutzes die Verjährungssperre für streitverfangene Abgaben auf Rechtsmittelverfahren gegen Nichtbescheide ausgedehnt und auch im Fall von Nichtbescheiden eine Anpassung an die Rechtslage nach einer Zurückweisung von Rechtsmitteln gegen Nichtbescheide verankert. Eine erklärungsgemäße Veranlagung sei mit der Abgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999…
…Aufgrund des in diesem Zuge übermittelten Beschwerdeaktes der belangten Behörde, stellt sich der Verfahrensgang für das Bundesfinanzgericht wie folgt dar: Die Beschwerdeführerin ist ihrer Verpflichtung hinsichtlich der Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2020 nicht nachgekommen. Aufgrund dessen hat die belangte Behörde auf Grundlage des…
…durch die streitverfangene Sofortmaßnahme Rechnung getragen werden könne. Von einem Ausnahmefall, wie die Geringfügigkeit des zu besichernden Betrages oder der zu erlangenden Sicherheit, der das Abstandnehmen von der Erteilung eines Sicherstellungsauftrages rechtfertigen würde, könne keine Rede sein. Somit würden berechtigte Interessen der Abgabepflichtigen in den…
…seine Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 mit Datum 12. März 2024 via FON bei der belangten Behörde eingebracht. In der Beilage zur Abgabenerklärung für das Jahr 2023 übermittelte der Beschwerdeführer die folgenden Unterlagen an die belangte Behörde: Begleitschreiben datierend mit 12. März 2024 in welchem u. a…
…Die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 2015 und Einkommensteuer 2014 und 2015 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. beschlossen: III: Die Beschwerde gegen…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden diese einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…2008 keine Löhne mehr ausbezahlt worden sind. Eine Ungleichbehandlung des Finanzamtes ist im Ausmaß von 3,38% erfolgt. Die Löhne für 04/2008 wurden am 30.04.2008 zur Gänze ausbezahlt. Aus der weiteren Abgabengebarung ergeben u.a. sich folgende, streitverfangene, Gutschriften/Guthaben: EUR 1…
…60 EURO und für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2012 in Höhe von 1.447,20 EURO vor. Gleichzeitig verhängte das Finanzamt gemäß § 135 BAO Verspätungszuschläge für die angeführten Abgaben wegen nicht entschuldbarer Verletzung der Erklärungspflicht. Dabei ging das Finanzamt davon aus, dass der Bf…
…Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 10.05.2012, Zl.000, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Zoll und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…2016, weshalb diese Abgaben aufrechenbare Insolvenzforderungen bzw. -verbindlichkeiten des Abgabengläubigers darstellen. Die streitverfangene Aufrechnung war aus Sicht des § 20 KO zulässig, weil nur nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Ansprüche (der Masse) gegen den Abgabengläubiger von der Kompensation mit dessen Abgabenforderungen gegen den Insolvenzschuldner ausgeschlossen sind…
…vom 25. November 2010, GZ: 0-3, betreffend die Erstattung von Abgaben gem. Art. 236 ZK zu Recht erkannt: Der eingeschränkten Beschwerde wird Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Bescheides des Zollamtes vom 25. November 2010 wie folgt abgeändert: Dem Antrag auf Erstattung des…
…vom 25. November 2010, GZ: 0-3, betreffend die Erstattung von Abgaben gem. Art. 236 ZK zu Recht erkannt: Der eingeschränkten Beschwerde wird Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Bescheides des Zollamtes vom 25. November 2010 wie folgt abgeändert: Dem Antrag auf Erstattung des…
…vom 25. November 2010, Zl.: 0-3, betreffend die Ersattung von Abgaben gem. Art. 236 ZK zu Recht erkannt: Der eingeschränkten Beschwerde wird Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Bescheides des Zollamtes vom 25. November 2010 wie folgt abgeändert: Dem Antrag auf Erstattung des…
…1993, 1995 und 1997 wird teiweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1996 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…bis 2012, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die vorläufige Abgabenfestsetzung für das Jahr 2011 wird gemäß § 200 Abs. 2 BAO durch eine endgültige Festsetzung ersetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien mit Wirksamkeit vom 10. Juli 2017 angenommene Beschwerde vom 19. Juni 2017 gegen den Bescheid (Mitteilung des Abgabenbetrages nach Art. 102 Zollkodex zu MRN aa) der belangten Behörde Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien vom 17. Mai 2017 betreffend Eingangsabgaben nach Durchführung einer…
…vereinbart. Die Abgeltungszahlung hat spätestens bis 31.12 des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Die Geschenknehmer nehmen die Einräumung dieses Fruchtgenussrechtes an. Für die Ausübung dieses Fruchtgenussrechtes verpflichten sich die Fruchtgenussberechtigten sämtliche Kosten Abgaben und Zinsen im Zusammenhalt mit den vertragsgegenständlichen Liegenschaftsanteilen selbst zu tragen, insbesondere…
…wie insbesondere die Betriebskosten, Entrichtung von Zinsen von aushaftenden Schulden bei Bauführung aufgrund von Altersschäden oder Elementarschäden durch den Eigentümer, die öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Vertragsobjekt und der ordentlichen Instandhaltung und Instandsetzung aus eigenem, und- unter vollkommener Klag- und Schadloshaltung…
…wie insbesondere die Betriebskosten, Entrichtung von Zinsen von aushaftenden Schulden bei Bauführung aufgrund von Altersschäden oder Elementarschäden durch den Eigentümer, die öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Vertragsobjekt und der ordentlichen Instandhaltung und Instandsetzung aus eigenem, und- unter vollkommener Klag- und Schadloshaltung…
…wie insbesondere die Betriebskosten, Entrichtung von Zinsen von aushaftenden Schulden bei Bauführung aufgrund von Altersschäden oder Elementarschäden durch den Eigentümer, die öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Vertragsobjekt und der ordentlichen Instandhaltung und Instandsetzung aus eigenem, und- unter vollkommener Klag- und Schadloshaltung…