…worden sei (vgl. TZ 3, S. 9 des BP-Berichtes), findet in den Akten keine Bestätigung. Das Finanzamt führt für seinen Standpunkt, die Kommanditisten seien als echte stille Gesellschafter anzusehen, weiters ins Treffen, die Bf. habe Verluste konstruiert, sie habe Maßnahmen verwirklicht, um Verluste planmäßig…
…worden sei (vgl. TZ 1, S. 4 des BP-Berichtes), findet in den Akten keine Bestätigung. Das Finanzamt führt für seinen Standpunkt, die Kommanditisten seien als echte stille Gesellschafter anzusehen, weiters ins Treffen, die Bf. habe Verluste konstruiert, sie habe Maßnahmen verwirklicht, um Verluste planmäßig…
…worden sei (vgl. TZ 1, S. 4 des BP-Berichtes), findet in den Akten keine Bestätigung. Das Finanzamt führt für seinen Standpunkt, die Kommanditisten seien als echte stille Gesellschafter anzusehen, weiters ins Treffen, die Bf. habe Verluste konstruiert, sie habe Maßnahmen verwirklicht, um Verluste planmäßig…
…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*AB* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für das Jahr 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei der KG…
…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*XY* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für die Jahre 2005 und 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei…
…BGBl. Nr. 287/1987) bzw. dem/der AVG/BAO die Beantwortung folgender Fragen im Rahmen eines Feststellungsbescheides: 1. "Wie viele atypische stille Gesellschaften waren beim Finanzamt ***5*** im Jahr 2015 aktiv? 2. Wie viele davon hatten Arbeitsgesellschafter? 3. Wie viele davon wurden im Jahr 2015…
…Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt (belangte Behörde) zu St.Nr. 33 StNr2, mit welchem die Berufung vom 29.12.2010 gegen den Festellungsbescheid hinsichtlich X2 GmbH & (atypisch) stille Gesellschafter vom 29.11.2010 gemäß § 273 Abs. 1 BAO aF (alte Fassung vor BGBl. I 14/2013…
…unabhängig sind. Den Gewinnbeteiligten tangiert es sehr wohl, ob und inwieweit sein Schuldner im Rahmen seines unternehmerischen Wirkens erfolgreich ist. (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 55). Auch eine Verlustbeteiligung bindet den Genussberechtigten enger an das Schicksal dessen, der das…
…2018 [BFG-Akt, OZ 8 bis OZ 10] wurden weitere Beschwerden jeweils für einzelne, im Spruch angeführte ehemalige atypisch stille Gesellschafter eingebracht. Auch diese Beschwerden richten sich gegen die in der Beschwerde vom 05.01.2018 angeführten Bescheide. Jeweils unter Punkt 4.2. der Beschwerden…
…In einem Schreiben vom 23. Dezember 2002 teilte die Bf. dem FA mit, dass mit Wirkung zum 1. April 2002 siebzehn atypisch stille Gesellschafter mit der Bf. einen Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG vollzogen hätten. Neben der Übermittlung einer Zusammenschlussbilanz zum 1. April 2002 (mit…
…Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet; es unterliegen daher die Gewinnanteile der Gesellschafter bei…
…Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet; es unterliegen daher die Gewinnanteile der Gesellschafter bei…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Strittig war nach einer Betriebsprüfung, ob eine bereits per 31.12.2007 beendete atypisch stille Gesellschaft zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen war bzw. ob bestimmte Wertpapiere bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1…
…GmbH, mit 9. Mai 2003 einen Vertrag mit rückwirkenden Zusammenschluss zum 31. August 2002 über die Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft abgeschlossen. Mit Vertrag vom 30. Juni 2003 sei die Einlage auf EUR 125.000,000 reduziert worden, da sich ein Investor zurückgezogen habe. Gleichzeitig…
…räumte die GmbH dem Z ein schuldrechtliches Genussrecht im Nominale von 300 Euro ein. Im Zuge einer Betriebsprüfung bei der GmbH und der stillen Gesellschaft traf die belangte Behörde laut Niederschrift über die Schlussbesprechung (SB) folgende Feststellungen: Punkt 1 der NS: Gebühren im Ausmaß von…
…räumte die GmbH dem Z ein schuldrechtliches Genussrecht im Nominale von 300 Euro ein. Im Zuge einer Betriebsprüfung bei der GmbH und der stillen Gesellschaft traf die belangte Behörde laut Niederschrift über die Schlussbesprechung (SB) folgende Feststellungen: Punkt 1 der NS: Gebühren im Ausmaß von…
…Geschäftsinhabers (dies zum Unterschied vom Kommanditisten, dessen Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen gemäß §§ 116 Abs 2 , 164 UGB erforderlich ist). Bei entsprechender vertraglicher Ausgestaltung der stillen Gesellschaft ist der hM aber durchaus zuzustimmen. (Dellinger, GenG, § 1 Tz 49-51) Die Befreiung gemäß § 5 Z 9 KStG…
…laufenden Controlling; f) Beratung in Personalfragen von leitenden Mitarbeitern; g) Kommunikation mit sämtlichen indirekt beteiligten Personen. In der mündlichen Verhandlung wurden die Leistungsbeziehungen weiter erörtert und damalige Geschäftsführer der Geschäftsherren der atypisch stillen Gesellschaften zu den Leistungsbeziehungen einvernommen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt…
…die Anlegerinformation, die zehn Seiten umfasse. Der von der belangten Behörde zitierte Teil enthalte nur den folgenden Absatz: "Der Anleger beteiligt sich über die Trehuandgesellschaft als atypischer stiller Gesellschafter und ist damit steuerlicher Mitunternehmer an den Portfoliounternehmen. Er kann seine Einlage steuerlich geltend machen. Damit…
…Je mehr das Genussrechtskapital die Eigenschaften von Eigenkapital aufweist, desto näher liegt es, im Genussberechtigten eine gesellschafterähnliche Person zu sehen (vgl. Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen, GesRZ 2000, S 54 ff,). Im Berufungsfall finden auch die zusätzlich zum Genussrechtskapital geleisteten…