…Berufung wie folgt: Zum Argument des Finanzamtes, dass bei der Gruppenbesteuerung lediglich eine Zusammenfassung der gesondert ermittelten Besteuerungsgrundlagen der Gruppenmitglieder beim Gruppenträger erfolge, während weiterhin steuerfreie Ausschüttungen nötig seien, um an die finanziellen Mittel der Gruppenmitglieder zu kommen: § 11 Abs 1 Z 4 KStG komme…
…1 Z 29 EStG 1988 als steuerfreie Ausschüttung verbunden mit einer Wiederanlage in die Gesellschaft zu sehen. Nach Ansicht der Prüfung verursacht die bloße Abdeckung der noch nicht voll einbezahlten Stammeinlage (StK alt 35.000,-) von 17.500,- keine tatsächliche Kapitalerhöhung. Es werden keine neuen…
…Berufung wie folgt: Zum Argument des Finanzamtes, dass bei der Gruppenbesteuerung lediglich eine Zusammenfassung der gesondert ermittelten Besteuerungsgrundlagen der Gruppenmitglieder beim Gruppenträger erfolge, während weiterhin steuerfreie Ausschüttungen nötig seien, um an die finanziellen Mittel der Gruppenmitglieder zu kommen: § 11 Abs 1 Z 4 KStG komme…
…Sitz) noch von der inländischen Depotbank. Schließlich ging auch das Finanzamt Österreich in seiner Stellungnahme vom 10.11.2025 davon aus, dass es sich um eine steuerfreie Ausschüttung/Auszahlung gehandelt hat. Eine neue Tatsache sei nach deren Ansicht aber nicht gegeben. Bei derart komplexen Sachverhalten …
…korrigieren. (3) Die realisierte Wertsteigerung bei Veräußerung des Anteilscheines unterliegt der Besteuerung gemäß § 27 Abs 3 des Einkommensteuergesetzes 1988. Ausschüttungsgleiche Erträge erhöhen, steuerfreie Ausschüttungen im Sinne des Abs. 2 Z 1 letzter Satz vermindern beim Anteilinhaber die Anschaffungskosten des Anteilscheines im Sinne des § 27a Abs…
…7. März 2014, und die ohnehin bereits bekannte Summe der Ausschüttungen bekanntgegeben wurden. Aufgrund dieser bekanntgegebenen Daten kann aber nicht beurteilt werden, ob bzw. in welcher Höhe in den Ausschüttungen steuerfreie Beteiligungserträge enthalten sind. Ein Selbstnachweis iSd § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG kann im…
…Stammkapital von € 17.000,- übersteigenden Teil (somit im Betrage von € 7.372.511,-) der nicht gebundenen Kapitalrücklage zugeführt. Nach Auflösung dieser Kapitalrücklage zu Gunsten des Bilanzgewinnes im Jahresabschluss 2007 hat die Gesellschaft den maßgebenden Betrag als steuerfreie Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs…
…Leistung tatsächlich erfolgte bzw wer tatsächlich davon profitierte. Im konkreten Fall würde das bedeuten, dass eine verdeckte Ausschüttung auf Ebene der V-GmbH im ersten Schritt der direkt beteiligten Mutter-GmbH zuzurechnen gewesen wäre. Bei dieser wären steuerfreie Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs 1 KStG vorgelegen…
…als die vom Bundesfinanzgericht getroffene rechtliche Beurteilung obendrein dazu führen könnte, dass gezielt steuerliche Folgen durch Umgehungshandlungen ausgelöst werden könnten - etwa durch gezielte Konstruktion einer verdeckten Ausschüttung um - bei einer empfangenden Kapitalgesellschaft - steuerfreie Beteiligungserträge zu lukrieren, wenn sonst (etwa bei Rechtslage nach dem AbgÄG 2015…
…Einlage in die TE-GmbH, sondern es kommt zu einer erhöhten Ausschüttung an die Bf. Die gleiche Vorgehensweise wurde bereits zuvor bei der Einbringung des Teilbetriebes (Betriebsstandort Z) der Bf in die TW-GmbH zum Stichtag 31.12.2005 so gewählt. Nach der Einbringung wurde…
…75-%-Grenze überschreitenden Teile der unbaren Entnahmen bis zur Höhe des positiven Wertes des Evidenzkontos eine steuerfreie Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988 vor, darüber hinaus allerdings eine kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung. Als Konsequenz dieser Feststellung berechnete die Abgabenbehörde die Kapitalertragsteuer - unter der Voraussetzung…
…dass folgende Vorgänge als verdeckte Ausschüttungen zu werten und daher der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen seien: Laut MIAS-Abfrage seien von Herrn C "steuerfreie" Einkäufe bei der Fa. D für private Zwecke unter Verwendung der UID der Beschwerdeführerin ermöglicht worden (verdeckte Ausschüttung 2007: ErwSt 852,50…
…von einem Ausschüttungsvorgang von der T-GmbH an die Beschwerdeführerin (Mutter-Gesellschaft) auszugehen. Bei der Beschwerdeführerin liegen gemäß § 10 Abs 1 Z 1 KStG steuerfreie Beteiligungserträge vor. Aufgrund des ausreichenden Beteiligungsausmaßes konnte ein KESt-Abzug unterbleiben. Im zweiten Schritt ist von einem Ausschüttungsvorgang von der…
…gemäß § 10 Abs 2. Bei der Veräußerung ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten um tatsächlich ausgeschüttete steuerfreie Substanzgewinne zu erhöhen sowie um im Veräußerungserlös enthaltene als zugeflossen geltende ausschüttungsgleiche Erträge insoweit zu kürzen, als diese beim Veräußerer steuerpflichtige Einnahmen gebildet haben. Der…
…die Bf. über keine Mitarbeiter verfügt, 2007 und 2008 seien keine Umsätze und ab 2009 geringfügige Umsätze zwischen € 1.000,- und € 6.000,- erwirtschaftet worden. Im Jahr 2008 sei eine steuerfreie Schachteldividende i.H.v. € 5 Mio. an die Bf. ausgeschüttet worden…
…als steuerfreie Beteiligungserträge bei der übernehmenden Körperschaft und sodann als KESt-pflichtige Ausschüttungen an den Gesellschafter zu behandeln seien (vgl. Kofler, UmgrStG 2012, § 12 Rz 149). Die Bf sei insofern im Recht, als 71.336,42 Euro als steuerneutrale Einlagenrückzahlung anzusehen seien. Der Ausschüttungsbetrag des…
…des Gesellschafters A B gibt es keine hinreichenden Beweismittel dafür, dass tatsächlich ein Treuhandvertrag vereinbart wurde (das beste Indiz wäre eine Anzeige an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern gewesen) und sämtliche Ausschüttungen dem angeblichen Treugeber K J zuzurechnen wären. Die Verpflichtung des K J…
…es - wie auch in den FAQs ausgeführt wurde - nicht darauf ankommen, ob auch in abgabenrechtlicher Hinsicht eine Ausschüttung (und nicht etwa eine steuerfreie Einlagenrückzahlung) vorliegt. In der unternehmensrechtlichen Literatur wird die Ansicht vertreten, dass im Zusammenhang mit unterjährigen Entnahmen die Möglichkeit einer nachträglichen Sanierung durch…
…und 2008 Zahlungen einer inländischen Aktiengesellschaft, von der sie Vorzugsaktien hielt. Die erhaltenen Beträge wurden von der Beschwerdeführerin als steuerfreie Beteiligungserträge iSd § 10 Abs 1 Z 1 KStG behandelt. Nach Ansicht der belangten Behörde seien die erhaltenen Beträge bei der Beschwerdeführerin jedoch als Zinsen, bzw…
…Vorlagebericht vom selben Tag führte die belangte Behörde aus, dass Wechselkursänderungen bis zum Ausschüttungstag mit der Ausschüttung untrennbar verbunden seien und somit unter die Steuerbefreiung nach § 10 KStG 1988 fielen. Wechselkursverluste würden den steuerfreien Beteiligungsertrag mindern. Der bis zum Forderungseingang entstandene Wechselkursverlust sei der Disposition…