…werden. (Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 22/2012) (11) Für Zuwendungen an und von Privatstiftungen gilt folgendes: 1. Zuwendungen an betriebliche Privatstiftungen (Unternehmenszweckförderungsstiftung, Arbeitnehmerförderungsstiftung, Belegschaftsbeteiligungsstiftung, Mitarbeiterbeteiligungsstiftung) sind nach Maßgabe des § 4d Betriebsausgaben. 2. a) Zuwendungen von Privatstiftungen sind mit dem Betrag anzusetzen…
…pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder gemäß § 26 Z 4 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b steuerfrei ausgezahlt werden. Der begünstigte Rechtsträger hat für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in einem Kalenderjahr ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt hat, diese mittels amtlichem…
…11 EStG 1988). Da die Zuwendungen des Arbeitgebers als Stifter einer betrieblichen Arbeitnehmerförderungsstiftung in bestimmten Grenzen als betrieblicher Sozialaufwand und damit als Arbeitslohn im weiteren Sinn abzugsfähig sind, werden die Zuflüsse aus der Stiftung an die begünstigten Arbeitnehmer und deren Angehörige in den Kreis der…
…Steuerfreiheit besteht nicht, wenn der Arbeitgeber während der Auslandsentsendung - die Kosten für mehr als eine Familienheimfahrt im Kalendermonat trägt oder - Zulagen und Zuschläge gemäß § 68 steuerfrei behandelt. Mit der Steuerfreiheit ist die Berücksichtigung der mit dieser Auslandstätigkeit verbundenen Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 29. September 2011, betreffend Einkommensteuer 2010 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 14. März 2013 der Beschwerdeführerin PS , Anschrift, vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Höllermeier Schaller & Partner Steuerberatung Salzburg GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Karl-Emminger-Straße 23 gegen…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X-Privatstiftung, Adr.1 vertreten durch die BPS Brugger Pamperl Schallhart Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung GmbH & CoKG, 5020 Salzburg, Sterneckstraße 55, gegen…
…***27*** oder ***11*** sind jedoch als Unterhaltszahlungen gem. § 29 Z 1 TS 1 oder 2 EStG steuerfrei. • Die Unterhaltszuwendungen an Dr. ***27*** oder ***11*** unterlagen bis zum 31.07.2008 als gesetzliche Unterhaltsleistungen auch keiner Schenkungssteuer bzw sind ab dem 01.08.2008 auch nicht…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch WTH gegen den Bescheid des FA Wien 1/23 vom 02.11.2012, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, vom 25. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18…
…13. November 2017 wurde unter Punkt "7. Stiftungsausschüttung" (zusammengefasst) dargelegt, dass bzw. aus welchen Gründen im ggstdl. Fall keine Arbeitnehmerförderungsstiftung iSd § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 vorliege und die Befreiungsbestimmung des § 26 Z 8 EStG 1988 nicht zum Tragen komme. Weiters…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Bf., Str., PLZ Ort, vertreten durch NN VN, Str., PLZ Ort, über die Beschwerde vom 23.01.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 09.01…
…dass es sich nicht rechtfertigen lasse, den Haustrunk und die unentgeltliche Beförderung steuerfrei zu belassen, während andere Sachbezüge steuerpflichtig seien. Das Finanzamt legte die Beschwerden ohne Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen an die damals zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Beschwerden wurde erwogen: Gemäß…
…beziehe. Folglich sind die gewährten geldwerten Vorteile (Flugtickets) nicht als steuerfrei zu behandeln. Zudem merkte das Finanzamt an, dass der Bescheid eines Finanzamtes für die Entscheidung eines anderen Finanzamtes in einem ähnlichen oder gleichgelagerten Fall nicht bindend sei. In dem in weiterer Folge am 17…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch die Treuratio Steuerberatungs-GmbH, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Z vom 1. Dezember 2015 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen für das…
…2016, dem erneut die mittels Beibrief vom 18. April 2016 erklärten steuerfreien Zuwendungen als steuerpflichtige Einkünfte zu Grunde gelegt wurde. 1.2 Begründung des Finanzamtes: Die Veranlagung der Zuwendungen aus der ***16*** Familienstiftung für das Jahr 2014 wird wie folgt begründet: Auf Grund des Sachverhaltes…
…Gesichtspunkt des dem Schenkungssteuergesetz zu Grunde liegenden Bereicherungsgrundsatzes ist nach unserer Auffassung die anfallende Kapitalertragsteuer in Abzug zu bringen." In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung führte die Abgabenbehörde dazu aus: "Bei der Ausschüttung an die Privatstiftung fällt keine Kapitalertragsteuer an, da es sich um steuerfreie Beteiligungserträge gem. …
…des § 124b Z 53 EStG 1988 entgegenstehen würde. Im Ergebnis sei daher eine Erfassung der Freizügigkeitsleistung, ohne dass ein Drittel gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 steuerfrei zu belassen wäre, vorzunehmen gewesen. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag führte die steuerliche Vertreterin des Bf. aus, entgegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb. Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 1/23 vom 27.12.2011, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 1-12/2005 sowie 1-12/2006…
…keiner Quellensteuer unterzogen, auf die in diesem Verfahren immer wieder repliziert wurde, sie wurden aber beim Gesellschafter national nicht steuerfrei gestellt, sondern der allgemeinen Besteuerung im Wege der Veranlagung unterzogen. Dass diese Zuflüsse in Luxemburg im hier zu entscheidenden Fall bei der Bf. unbesteuert blieben…