…wird auf das Bundespflegegeldgesetz (BGBl. 110/1993 idgF) verwiesen, wonach ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche regelmäßige Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer…
…Wohnsitzverlegung erforderlich sei. Zur Definition des Pflegebedarfs wird auf das Bundespflegegeldgesetz verwiesen, wonach ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche regelmäßige Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen…
…März 2017 einen Behinderungsgrad von 100% auf. Diese Behinderung erfordert einen ständigen, täglichen Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen Behinderung. Der Bf. hat einen inländischen Wohnsitz in Wohnsitz_Inland. Die Wohnung ist 45m2 groß und wird mit zwei Mitbewohnern bewohnt. Hauptmieter der Wohnung ist Herr *…
…1 BPGG iVm § 5 EinstV ist unter "Pflegebedarf" ein ständiger, d.h. ein regelmäßig täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich zu erbringender Betreuungs- und Hilfsbedarf auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung zu verstehen. "Betreuung" wird in § 1 EinstV definiert als vornehmlich…
…es muss ein ständiger, täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich zu erbringender Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung vorliegen. Die „Betreuung“ (A) muss nach diesem Verständnis Hilfestellung beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, der Zubereitung und dem Verzehr…
…als "Pflegebedarf' einen "ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf" auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung. Unter Betreuung sind alle in relativ kurzer Zeit notwendigen Verrichtungen anderer Personen zu verstehen, die vornehmlich den persönlichen Lebensbereich betreffen und ohne die der pflegebedürftige Mensch der…
…5 Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz umschriebenen Voraussetzungen gegeben sind: ein ständiger, täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich zu erbringender Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen (Sinnes)Behinderung. Im konkreten Fall benötigt die Mutter des Beschwerdeführers aufgrund einer schweren Behinderung tägliche Betreuung über mehrere Stunden…
…1 BPGG iVm § 5 EinstV ist unter "Pflegebedarf" ein ständiger, d.h. ein regelmäßig täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich zu erbringender Betreuungs- und Hilfsbedarf auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung zu verstehen. "Betreuung" wird in § 1 EinstV definiert als vornehmlich…
…Bf. im Verfahren nicht dargetan. Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. 110/1993 idgF., definiert als "Pflegebedarf" einen "ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf" "auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§ 4 Abs.1). In Ausführung des Bundespflegegeldgesetzes erging die Einstufungsverordnung (VO) zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl…
…kann und zur Beurteilung dieses besonderen Pflegebedarfs die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz herangezogen werden kann. Nach der für das Beschwerdejahr geltenden Fassung war für die Zuerkennung von Pflegegeld der Pflegestufe 1 ein ständiger, nämlich regelmäßig täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich zu erbringender Betreuungs- und Hilfsbedarf von…
…der Bf. wie seine Ehefrau beziehen Pflegegeld. Pflegegeld gebührt nur dann, wenn auf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung ein Betreuungs- und Hilfsbedarf besteht (§ 4 Abs. 1 Bundespflegegeldgesetz). Der Bezug des Pflegegeldes indiziert somit das Vorliegen einer Behinderung sowohl des Bf. als…
…Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. 110/1993 idgF, definiert als "Pflegebedarf" einen "ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf" (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) "auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§ 4…
…Bf. zur Inanspruchnahme von Leistungen von mobilen Pflegediensten zu verpflichten. Dem Fehlen von mit der SRBV abgerechneten Pflege- und Betreuungsaufwendungen für das Streitjahr war zu erwidern, dass das von der Bf. im Streitjahr bezogene Pflegegeld Gewissheit über einen ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf der Bf. wegen…
…und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. Gemäß § 4 Abs. 1 BPGG gebührt das Pflegegeld bei Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf…
…geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde. Kann eine Bescheinigung des Sozialministeriumservice, dass eine mindestens 50%ige Behinderung besteht, nicht vorgelegt werden und kann daher ein Grad der Behinderung im Ausmaß…
…Gewissheit über den ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) der Bf. auf Grund einer körperlichen Behinderung im Streitjahr verschafft hatte. Aus der Bestimmung des § 35 EStG 1988 (und den dieser Bestimmung folgenden beiden Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs VwGH 30.06.2010, 2008/13/0145, und VwGH 30…
…Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. 110/1993 idgF, definiert als "Pflegebedarf" einen "ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf" (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) "auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§…
…Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. 110/1993 idgF, definiert als "Pflegebedarf" einen "ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf" (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) "auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§…
…mitbewohnt. Das Bundespflegegeldgesetz (BGBl. 110/1993 idF BGBl. I Nr. 12/2015 ) definiert "Pflegebedarf" als einen "ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf […] aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§ 4 Abs 1 BPGG). In Ausführung des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) ist die Einstufungsverordnung ergangen…
…geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Nach den unbestrittenen Sachverhaltsannahmen bezog die Ehefrau des Vaters des Revisionswerbers im Streitzeitraum Pflegegeld. Da das Pflegegeld nur dann gebührt, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung ein Betreuungs- und Hilfsbedarf besteht…