…nur zu 13,5% ausgeschöpft worden sei, eine gnadenweise Nachsicht der Geldstrafe aus general- und spezialpräventiven Erwägungen nicht rechtfertige. Dagegen erhob der Beschwerdeführer durch seinen Verteidiger am 30.9.2022 Beschwerde und begründete diese im Wesentlichen damit, dass er aufgrund seiner schwierigen finanziellen Situation die…
…Tatseite) bestritten werden und keine wie immer geartete Akzeptanz der behördlichen Abgabenvorschreibung und auch Einsicht eines Verschulden zu erkennen ist, sodass sehr wohl hier der spezialpräventive Strafzweck die Verhängung einer Geldstrafe gebietet. Bei einem derart großen Mietobjekt liegt es auch künftig im Bereich des Möglichen…
…Tatseite) bestritten werden und keine wie immer geartete Akzeptanz der behördlichen Abgabenvorschreibung und auch Einsicht eines Verschulden zu erkennen ist, sodass sehr wohl hier der spezialpräventive Strafzweck die Verhängung einer Geldstrafe gebietet. Bei einem derart großen Mietobjekt liegt es auch künftig im Bereich des Möglichen…
…sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu EUR 365,00 zu bestrafen (§ 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006). Die Strafe hat sich vor allem auch am Strafzweck zu orientieren. Das Parkometergesetz verfolgt auch das Ziel, den Parkraum zu rationieren und kann dieses Ziel nur erreicht werden…
…als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafe nis zu EUR 365,00 zu bestrafen (§ 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006). Die Strafe hat sich vor allem auch am Strafzweck zu orientieren. Das Parkometergesetz verfolgt auch das Ziel, den Parkraum zu rationieren und es kann dieses Ziel nur erreicht werden…
…zu EUR 365,00 zu bestrafen (§ 4 Abs. 1 Parkometergesetz). Die Strafe habe sich vor allem auch am Strafzweck zu orientieren. Das Parkometergesetz verfolge auch das Ziel, den Parkraum zu rationieren und dieses Ziel könne nur erreicht werden, wenn die jeweilige Strafe durch ihre Höhe…
…des § 23 Abs. 4 FinStrG im vorliegenden Fall zu. Unter Berücksichtigung spezialpräventiver (der Bf. ist weiterhin als Geschäftsführer einer GmbH tätig) und generalpräventiver Strafzwecke (budgetäre Wirkung habende Verfehlungen sind mit ausreichender Sanktion zu belegen, um andere Abgabepflichtige von der Begehung derartiger Finanzvergehen abzuhalten), wird die…
…wenn auch die aktuelle Sachlage allein eine eher günstige Prognose über ein künftiges (finanzstrafrechtliches) Wohlverhalten des Täters zuließe, für eine rein aus täterbezogenen (spezialpräventiven) Aspekten eventuell möglich erscheinende milde Bestrafung ein (zusätzliches) Korrektiv darstellen wird. Daneben sind – für die Bemessung der Geldstrafe – gemäß § 23 Abs…
… 23 Abs. 4 FinStrG rechtfertigende Umstände nicht vor und würden auch spezialpräventive Überlegungen gegen eine dermaßen niedrige Geldstrafe sprechen. Es werde daher beantragt, sowohl die Geld- als auch die Ersatzfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten angemessen zu erhöhen. In der mündlichen…
…der seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse im gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren nicht offengelegt hat, und auch des Umstandes, dass der spezialpräventive Strafzweck wegfällt, weil er nicht mehr als verantwortlicher Beauftragter fungiert, konnte mit einer Herabsetzung der Geldstrafen auf das aus dem Spruch des gegenständlichen Erkenntnisses ersichtliche Ausmaß vorgegangen…
…19 Abs. 5 FinStrG von seiner Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen. Für ein derartiges auch nur teilweises Absehen von der Wertersatzstrafe liegen keine Gründe vor, zumal eine Reduktion den general- wie auch den spezialpräventiven Strafzwecken zuwiderlaufen würden. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG ist, wenn auf…
…Abs 1 VStG) Freiheitsstrafe nur dann verhängt werden, wenn dies notwendig ist, um den Täter von der Begehung weiterer Verwaltungsübertretungen gleicher Art abzuhalten und eine Geldstrafe zur Erreichung des spezialpräventiven Strafzwecks – ausnahmsweise – nicht ausreicht (siehe RV 133 BlgNR 17. GP, 8 f.). Darüber hinaus sind…
…von Beginn an reumütig geständig gezeigt hat und die Milderungsgründe in ihrer Anzahl und Gewichtung den festgestellten Erschwerungsgrund bei Weitem überwiegen und zudem auch eine denkbar schlechte wirtschaftliche Situation neben der bereits erwähnten gesundheitlichen Beeinträchtigung vorliegt. Diese Strafzumessungserwägung und auch der Wegfall des spezialpräventiven Strafzweckes…
…Strafzweck keinesfalls entsprochen. Eine Nachsicht hätte demnach die Folge, dass die steuerlichen Verfehlungen sanktionslos blieben, was der Intention des Gesetzgebers widerspricht. Es entspricht der Intention des Gesetzgebers, dass Personen, die Abgaben hinterzogen haben, von den Förderungen in den Zeiten der Covid-Pandemie ausgeschlossen werden. Spezialpräventive…
…folgende Überlegungen ausschlaggebend: In jenen Fällen, bei denen der Behörde Ermessensspielraum zukommt, muss der Grundsatz gelten, dass durch die Verbüßung der Freiheitsstrafe der klare Strafcharakter mit seiner spezialpräventiven Funktion hervorkommt. Dies hat zur Folge, dass zwar Härtefälle vermieden, aber nicht jede mögliche Begünstigung gewährt werden…
…sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu EUR 365,00 zu bestrafen (§ 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006). Die Strafe hat sich vor allem auch am Strafzweck zu orientieren. Das Parkometergesetz verfolgt auch das Ziel, den Parkraum zu rationieren und kann dieses Ziel nur erreicht werden…
…jedoch nicht vorgelegt, sondern lediglich einen Nachweis, dass sie das Schaufenster einer Apotheke dekoriert habe. Die der Bestrafung zugrundeliegende Handlung habe sich vor allem auch am Strafzweck zu orientieren. Das Parkometergesetz verfolge auch das Ziel den Parkraum zu rationieren. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine…
…Umstände abzuweisen war, führte die Gnadenbehörde dem Bf. zudem konkrete, insbesondere general- und spezialpräventive Gründe vor Augen, welche im Falle einer allfälligen Ermessensentscheidung einer Gnadenmaßnahme hinderlich wären. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde vom 27.10.2016 brachte der Bf. vor, dass aufgrund diverser…
…kundig. Wenn laut Bescheid spezialpräventiv die bisher geleisteten Zahlungen und der kurze Zeitraum, welcher seit dem Ergehen der strafrechtlichen Entscheidung verstrichen seien, noch nicht als hinreichend gesehen werden, da erst weniger als 42% der Geldstrafe entrichtet worden seien und somit dem Strafzweck noch nicht entsprochen…
…Tatumstände nicht anzunehmen und es kann daher ihr Verschulden nicht als geringfügig angesehen werden. Als erschwerdend waren 2 rechtskräftige Vormerkungen nach dem Wiener Parkometergesetz zu werten. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden berücksichtigt. Die Strafe hat sich auch am Strafzweck zu orientieren. Das ParkometerG verfolgt das Ziel…