…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Ausdrücklich nicht zum Grundstück gerechnet werden nach Z 1 leg. cit. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsvorrichtung gehören. Die angeführte Gesetzesbestimmung ist so zu verstehen, dass Inventar, auch wenn es sich zivilrechtlich eindeutig um…
…ist in § 6 Abs. 1 Z 16 UStG die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken geregelt. Die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks sind, ist im Teilstrich 2 explizit von der unechten Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen. Daraus folge…
…gehörige Vorrichtungen aus der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer Bei den von der belangten Behörde in die Bemessungsgrundlage für die GrESt im gegenständlichen Bescheid vom 22. September 2011 mit einbezogenen Betriebsvorrichtungen handelt es sich gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG um Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller…
…Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen sei. Dagegen brachte die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 31.7.2020 Beschwerde ein. Begründend wurde ausgeführt, dass der Kaufpreis in die Liegenschaft selbst und auf Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören gesplittet wurde. Das Zugehör falle unter …
…musste, um das Grundstück zu erhalten und daher Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Zu den Betriebsvorrichtungen: Im gegenständlichen Fall ist zu prüfen, ob ein Teil der Gegenleistung auf "Maschinen oder sonstige Vorrichtungen die zu einer Betriebsanlage gehören", die nicht zum Grundstück zu rechnen sind, entfällt…
…wurde der Teilwert der sonstigen Vorrichtungen mit Null geschätzt und die gesamte Gegenleistung dem Gebäude zugerechnet. Mit Bescheid vom 03.03.2022 wurde die Grunderwerbsteuer mit 183.075,19 Euro festgesetzt (3,5% vom gesamten Kaufpreis in Höhe von 5.230.719,59 Euro). 3…
…Zl. 83/16/0051, ergangen zur Grunderwerbsteuer, festgestellt, dass unter "Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art" iSd § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1955 nur solche Gegenstände zu verstehen seien, die typischerweise einem bestimmten Betrieb dienten und eigengesetzlichen Zwecken unterworfen seien. Bei Beheizungsanlagen und Belüftungsanlagen…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 werden jedoch nicht Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, zum Grundstück gerechnet. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist…
…nur das Vorhandensein von - als Zugehör (allenfalls als unselbständige Bestandteile; vgl. VwGH 23.2.1984, 83/16/0051) des erworbenen Grundstücks einzustufenden - Maschinen bzw. sonstigen Vorrichtungen aller Art voraus, sondern auch deren Zugehörigkeit zu einer Betriebsanlage (vgl. etwa VwGH 8.1.1958, 997/57, VwSlg…
…in der Anlage mit (siehe dazu nächster Punkt 2.3.) Als Grundlage für die Ermittlung der Teilwerte wurde das Analgeverzeichnis beigelegt und diesbezüglich festgehalten, dass es sich bei dem Anlagevermögen um Maschinen und sonstige Vorrichtungen handle, die zur einer Betriebsanlage gehören würden und daher gemäß …
…zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, ………………… " Nach dem zweiten Satz des § 2 Abs. 1 GrEStG…
…was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat. Nicht zum Grundstück gerechnet werden nach § 2 Abs 1 dritter Satz GrEStG 1987 einerseits Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Z 1), andererseits Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 sowie Apothekengerechtigkeiten (Z 2…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl…
…Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zu den Grundstücken werden jedoch nicht Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Z. 1 leg. cit.)…
…Stellungnahme vom 08.05.2014 habe das Finanzamt dem Bundesfinanzgericht mitgeteilt, dass nach § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören würden, nicht zum Grundstück gerechnet werden würden, sodass im vorliegenden Fall der Teil der Bemessungsgrundlage…
…Was als Zubehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht gerechnet (Z 1 leg.cit.). Das Finanzamt steht mit Hinweis auf VwGH 21…