…es aber gar keiner nachträglichen Herabsetzung, da die Gutschrift von € 17.019,00 ohnehin durch die kontokorrentmäßige Gebarung auf dem Abgabenkonto den Abgabenrückstand von € 28.634,86 auf € 11.615,86 bereits vor Verwirkung des Säumniszuschlages verminderte, weshalb auch nur dieser Betrag…
…h. dass Einbringungsmaßnahmen bis zu deren Erledigung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen, die Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO würden durch Aussetzungsanträge aber nicht berührt. Lediglich im Falle einer aufrechten Aussetzung der Einhebung dürften Zahlungen und sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) und Guthaben (§ 215 Abs…
…nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Strittig ist, ob das aus der Verbuchung der Vorsteuergutschrift 04/2014 von € 4.375,82 auf dem Abgabenkonto des Bf. in Höhe…
…durch das Bundesfinanzgericht - zu Recht. 2) Säumniszuschlag betreffend Körperschaftsteuer 2006 In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind gemäß § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen…
…ist vorauszuschicken, dass ein Guthaben erst entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgebend sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen durchgeführt hätten werden müssen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung…
…erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschriften an, welche die Abgabenbehörde nach Auffassung des Abgabepflichtigen hätte durchführen müssen, sondern auf die von der Abgabenbehörde tatsächlich durchgeführten Gutschriften (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung…
…hinzuweisen, dass ein rückzahlbares Guthaben erst entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgebend sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen durchgeführt hätten werden müssen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung…
…unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Bezahlung ihrer Forderungen im vollen Betrag vom Schuldner verlangen. § 214 BAO (Bundesabgabenordnung) (1) In den Fällen einer zusammengefaßten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem…
…Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 214 Abs. 1 erster Satz BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Ein sich aus der Gebarung (§…
…der die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung ist in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist (VwGH 20.05.2010, 2005/15/0163). Die Gutschrift aus dem Umsatzsteuerbescheid 2023 resultiert aus Umsatzsteuerberichtigungen gem…
…Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) § 214 Bundesabgabenordnung (BAO) normiert folgendes: Abs. 1: In den Fällen einer zusammengefaßten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen; an die Stelle…
…zu einem Überschuss in Höhe von 15.771,28 Euro geführt. Nach Ausführungen der belangten Behörde wurde auch eine sonstige Gutschrift auf dem Abgabenkonto der beschwerdeführenden Partei in Höhe von 15.771,28 Euro verbucht. In der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2010 bestand eine Zahllast von 10…
…A zu überweisen. Sinn der Bestimmung des § 323c Abs. 6 BAO ist die durch die Möglichkeit der Rückzahlung von sonstigen Gutschriften trotz Bestehens von Abgabenrückständen geschaffene Erhaltung der Liquidität des eigenen Betriebes, weshalb eine Umbuchung/Überrechnung auf das Abgabenkonto eines anderen Unternehmens gemäß § 215 Abs…
…dem Abgabenkonto voraus. Ein Guthaben (iSd § 215 Abs 4 BAO) besteht, wenn die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen durchgeführt hätten werden müssen (Ritz, BAO6, …
…wenn diese Gutschrift auf einem Abgabenkonto zu verbuchen ist, auf dem 1. ein Abgabenrückstand besteht, für den ein Ansuchen nach § 212 BAO im Verfahren FinanzOnline eingebracht oder eine Zahlungserleichterung mit Bescheid zuerkannt und 2. innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des die sonstige Gutschrift auslösenden Bescheides…
…des Abgabenbescheides fällig. Wenn bei mündlicher Verkündung eines Bescheides auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. (2) Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung…
…Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über das Guthaben zu verfügen berechtigt seien. Ein Guthaben entstehe, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteige, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen…
…dann ein, wenn das Finanzamt über weitere Abgabenschuldigkeiten einen Rückstandsausweis ausstellen muss. Die Abschreibung wird nicht erfolgen bzw. widerrufen, wenn bis 30.06.2020 über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sonstige Gutschriften, die auf Sachverhalte zurückzuführen sind, die vor dem Ausgleichsstichtag verwirklicht wurden, werden…
…1 BAO nur die Rückzahlung von Guthaben gemäß § 215 Abs. 4 BAO, nicht aber von Gutschriften erfolgen kann. Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt (Ritz, aao, § 215 Tz 1). Zulässigkeit…
…2/2014 vom 04.12.2014 deswegen keinen Fälligkeitstag enthalten habe, weil die Beschwerdevorentscheidung vom 04.12.2014, die ebenfalls elektronisch in die Databox zugestellt worden sei, eine sonstige Gutschrift ergeben habe. Gemäß § 198 Abs. 2 zweiter Satz BAO sei die Angabe eines Fälligkeitstages im…