…Bf. , in der Folge mit Bf. bezeichnet, brachte am 9.4.2014 beim Finanzamt einen mit 7.4.2013 datierten, unvollständig ausgefüllten Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ein. Als Beruf wurde „Pflegerin“ angegeben, als Adresse 1210 Wien, Straßenbez_Wien. Als Partner, von dem die Bf…
…der seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht, ihm als außergewöhnliche Belastung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anerkannt. Strittig ist im vorliegenden Fall die Anerkennung von Pflegekosten für mehrere slowakische PflegerInnen als außergewöhnliche Belastung der Höhe nach. Der Nachweis der Pflegekosten durch ordnungsgemäße Rechnungslegung in Sinne des § 11 Abs…
…eine slowakische Pflegerin, habe am 23.10.2015 im Hause ***45*** von der Post die jeweiligen Beschwerdevorentscheidungen erhalten. Sie ist eine 24 Stunden Pflege für die Eltern der ehemaligen Eigentümer des Gebäudes Frau ***12***. Es ist aus der Aktenlage ersichtlich, die Pflegerin habe am 26…
…hingegen in der nur ca. 1,8 km entfernten Ehewohnung gewohnt haben. Der Bf und seine Gattin haben das Elternhaus bei Ablöse durch die slowakische Pflegerin aus verständlichen Gründen (psychische und physische Belastung durch die 24-h Pflege) verlassen und offensichtlich, um sich auch wieder…
…ist slowakische Staatsbürgerin und nicht verheiratet (lt. ZMR-Abfrage). Sie war vom 6. Oktober 2011 bis 15. Juni 2012 mit einem Nebenwohnsitz in F. gemeldet. Seit 19. September 2012 ist sie mit einem Nebenwohnsitz in B. gemeldet. Die Bw. ist im Pflegedienst tätig und wurde…
…in der Folge Bf. genannt, ist slowakische Staatsbürgerin. Am 12.11.2012 ist sie nach Österreich eingereist. Am 13.11.2012 begann sie lt. vorgelegtem Vertrag in Österreich als Pflegerin zu arbeiten. Das Gewerbe wurde am 13.11.2012 angemeldet. Sie war als selbständig Erwerbstätige…
…Entscheidungsgründe Sachverhalt Dem Vorlagebericht des Finanzamtes sowie den angeschlossenen Aktenteilen ist zu entnehmen, dass die Kindesmutter KM (eine slowakische Staatsbürgerin) in den Jahren 2010 und 2011 in Österreich als Pflegerin erwerbstätig war. Der Kindesvater lebt ebenso wie die beiden Kinder in der Slowakei. Mit Ausgleichszahlungsbescheid…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist slowakische Staatsbürgerin und arbeitet als selbständige Pflegerin in Österreich. Ihre Tochter und ihr Ehegatte leben in der Slowakei, wo der Kindesvater auch erwerbstätig ist…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist slowakische Staatsbürgerin und bezieht als Pflegerin in Österreich in der "24-Stunden-Betreuung" nichtselbständige Einkünfte. Im Zuge der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung beantragte sie Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von Euro…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz Bf. genannt, ist slowakische Staatsbürgerin und bezieht als Pflegerin einer Privatperson nichtselbständige Einkünfte in Österreich. Am 22. April 2013 beantragte sie die Arbeitnehmerinnenveranlagung 2012, gab dabei ausländische Einkünfte (Pensionsbezüge) in Höhe von 2.748…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist slowakische Staatsbürgerin und in Österreich als 24-Stunden-Pflegerin tätig. Sie stellte im Mai 2012 einen Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe ab 1. September 2011 für ihren in der Slowakei lebenden, eine…
…Bf., ihr Gatte und die Kinder sind slowakische Staatsbürger mit Familienwohnsitz in der Slowakei. Der Ehegatte ist in der Slowakei selbständig erwerbstätig. Die Bf. übte in Österreich bis zur Geburt ihres ersten Kindes K. am **.09.2014 das Gewerbe als selbständige Pflegerin aus. Die Bf…
…aus, dass sie im Februar 2013 erkrankt sei, worauf sich die bis inklusive Jänner 2013 betreute, in Oberösterreich wohnhafte Familie für eine andere (billigere) Pflegerin entschieden habe. In der Folge habe sich die Bf. um eine neue Arbeitsstätte bemüht und eine solche schlussendlich am 26…
…ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) arbeitet in Österreich in der Personenbetreuung (Pflegerin). Sie wohnt mit ihrem Ehegatten und dem Vater ihres Kindes, ***1***…
…von A für meine Pflegedienste erhalten. Ich habe davon 400 aufs Konto bekommen, 300 habe ich bar erhalten. Das hat A mit mir so abgemacht. Zwischenzeitlich hat meine Mutter den A gepflegt und hat sie dabei auch immer wieder Unterstützung von ihrer slowakischen Freundin erhalten.…
…der ausländische (vorwiegend slowakische) Pflegekräfte für die 24-Stunden-Betreuung an alte und/oder pflegebedürftige Personen in Österreich vermittelt. Die Beschwerdeführerin wurde bereits mehrmals einer steuerlichen Prüfung unterzogen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Prüfung der Jahre 2009-2012: In diesen Jahren war das…
…schilderte die belangte Behörde den entscheidungswesentlichen Sachverhalt wie folgt: „Unbestritten ist, dass [ die Beschwerdeführerin] seit Okt. 2013 in Österreich als Pflegerin tätig ist. Am 18.03.2014 wurde mit Frau [AB] ein Pflegevertrag abgeschlossen und bis einschließlich 02.02.2016 gepflegt. Das Pflegeverhältnis wurde lt…
…Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Vorlage Das Finanzamt legte am 14.8.2014 die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Ausgeführt wurde dazu: Die Antragstellerin ist slowakische Staatsbürgerin. Die Familienbeihilfe wurde für das Kind C die Familienbeihilfe für den Zeitraum 4/13 bis 6/13 abgewiesen…
…handle. Die Gesellschaft nehme nicht am Erwerbsleben teil und erfülle keine sinnvolle Funktion. Aufgrund fehlender Sach- und Personalmittel könne sie auch nicht den vom Bf angeführten Zweck, die Akquirierung slowakischer Pflegerinnen oder die Erbringung sonstiger Leistungen, erfüllen. Die einzige Funktion der Hsro liege daher darin…
…der steuerlichen Vertretung wurde zudem im Schreiben vom 27.05.2011 angeführt, dass die Bf. in Österreich eine Betriebsstätte besitze und Pflegerinnen nach Österreich vermittle. [..] Seitens der Bf. wird das Vorliegen einer Betriebsstätte in Abrede gestellt, somit sei kein in Österreich zu besteuerndes Einkommen vorhanden. …