…nicht in die Besteuerung einbezogen würden. Diese Bestimmung lasse der Körperschaft kein Wahlrecht, sie habe den gemeinen Wert der Wirtschaftsgüter anzusetzen. Für eine Ausnahme für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände lasse die exakte Formulierung des § 18 Abs. 2 KStG 1988 keinen Platz. Diese Meinung werde auch in…
…18.298.390 | -18.180.284 | 2000 | 500.009 | 3.303.283 | 3.803.292 | -22.797.123 | -18.993.831 | -18.916.531 Unter "Immaterielle(s) Vermögensgegenstände (Anlagevermögen)" war ausgewiesen: - "Software" mit: öS 48.640 (90)…
…des Optionsrechtes entstanden sei und sei somit zu den Anschaffungskosten zu aktivieren gewesen. Der Verweis auf das Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände würde demzufolge ins Leere gehen. Eine verdeckte Ausschüttung würde nicht vorliegen. Grundsätzlich seien eine Körperschaft selbst und ihre Anteilseigner als eigenständige Rechts-…
…Satz) darf für unkörperliche/immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Das Aktivierungsverbot gilt nur für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. Patente, Lizenzen, Marken). Es ist wesentlich zwischen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und solchen…
…besitzt; die ausgewiesenen Aufwendungen betreffen lediglich zugekaufte Artikel, die Hilfsliteratur zur Erstellung des Buches darstellen. Den Hauptbestandteil des Buches bilden somit die vom Verlag selbst beigesteuerten Beiträge, weshalb es sich in der Gesamtbetrachtung um einen selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstand handelt, was ein Aktivierungsverbot gemäß § 197 Abs…
…jeder Wert des Betriebes, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden könne, sondern sich als Mehrwert über dem Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus ergebe und durch das Unternehmen als Ganzes vermittelt werde. Dieser ergebe sich u.a. aus dem guten Ruf…
…zur dualen Zustellung (***6***) selbst entwickelt. Im Zuge der Entwicklung des ***6*** sind in den ersten Jahren hohe Kosten angefallen. Da es sich hierbei um Aufwendungen für ein selbst erstelltes immaterielles Wirtschaftsgut handelt, war die Aktivierung aufgrund des Aktivierungsverbotes für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter gem. …
…Bei einem Großteil handle es sich allerdings um nichtaktivierungsfähige Wirtschaftsgüter, da selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter einem Aktivierungsverbot unterlägen. Zum Zeitpunkt der Eintragung des Gewerbebetriebes im Firmenbuch habe keine Gewerbeberechtigung bestanden. Für die Zeit bis zur Erteilung der Gewerbeberechtigung sei eine Vereinbarung mit der ***Handels GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch den/die Richter(in) ***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, Petersgasse 128a, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 27. November 2020, eingebracht am 30. November 2020…
Ergänzend dazu werde betreffend der Einwände in der Beschwerde Folgendes ausgeführt: Eine Aufteilung der Bezüge an den Gesellschafter-Geschäftsführer in solche aus der Geschäftsführertätigkeit und in solche aus dem sogenannten operativen Bereich sei schon nach dem Wortlaut des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988…