…nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Da sich der Bf. und seine Familie seit über 60 Kalendermonaten (17.11.2004) im Bundesgebiet aufhielten, bestehe gem…
…Gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der bis 31.12.2005 gültigen Fassung haben nicht Österreichische StaatsbürgerInnen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht…
…Gemäß § 3 FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes BGBl I 2004/142 stünde Familienbeihilfe zu, wenn sich der (die) Antragsteller(in) unter anderem bereits mehr als sechzig Kalendermonate im Bundesgebiet aufgehalten haben. Diese Voraussetzung wäre bei der Bf mit Mai 2010 erfüllt. Die asylrechtliche Stellung…
…verfügbar. § 3 Abs 2 FLAG in der bis 31.12.2005 gültigen Fassung normiert: "Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Asylwerberlnnen, deren…
…0119). § 3 Abs 2 FLAG idFv 31.12.2005 lautet: "Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Asylwerberlnnen, deren Asylantrag vor dem 1…
…den 31. Dezember 2005 hinaus zur Anwendung. Daraus ergibt sich, dass Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, gemäß § 3 Abs. 2 FLAG Familienbeihilfe zu gewähren ist. … Somit ergibt sich ein rückwirkender Anspruch auf Familienbeihilfe für meine beiden mj. Kinder…
… 3 Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. ln jenen Fällen, in denen das Asylverfahren des Antragstellers auf Gewährung der Familienbeihilfe nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen ist, richtet sich sein Anspruch auf…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Abs. 2: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Zunächst muss die Anspruchsberechtigte, die Beschwerdeführerin…
…die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil…
…die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil…
…Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes erforderliche Voraussetzung, di. der ständige Aufenthalt im Bundesgebiet seit mindestens sechzig Kalendermonaten - Einreise 2003/zu beurteilender Zeitraum Juli 2006 bis Juli 2007 - nicht erfüllt). Laut VwGH ist daher auch im Gegenstandsfalle § 3 Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl…
…über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Nach Abs. 2 der zitierten Bestimmung gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Weiters bestimmt Abs. 3…
…Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967 gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt." Absatz 2 besagte, dass Absatz 1 nicht für Personen gilt, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Personen, denen Asyl nach dem AsylG 1997 gewährt wurde. Die Änderung des…
…d.F. Pensionsharmonisierungsgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004 kommt es im Fall des Bf nur auf den mindestens sechzig Kalendermonate währenden ständigen Aufenthalt in Österreich an. Der Status der Aufenthalts des Kindes in Österreich ist nach § 3 Abs. 2 FLAG 1967 i.d.F. Pensionsharmonisierungsgesetzes…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…
…die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil…
…die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil…
…Gemäß Abs. 2 leg. cit. gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl. Nr…
…Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Abs 2: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…