…Lizenzgebühren entspricht." IV. Rechtliche Würdigung 1. Beurteilt nach innerstaatlichem Recht ist davon auszugehen, dass der Bf. in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, sodass sich seine sachliche Steuerpflicht auf alle in- und ausländischen Einkünfte (§ 1 Abs. 2 EStG 1988) erstreckt, zu denen gemäß § 25 EStG 1988 auch…
…Jahresergebnis steuerlich relevante Einkünfte vermittelten, entscheidend sei, lässt sich mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip des Einkommensteuergesetzes nicht vereinbaren. Mit dem Einkommen als Steuergegenstand (sachliche Steuerpflicht) will die Einkommensteuer die objektive Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erfassen. Die Feststellung der objektiven Leistungsfähigkeit ist zugleich die Frage, welches Einkommen zugrunde zu…
…34 und 35). Dies bedeutet, dass die sachliche Steuerpflicht nach § 2 Abs 2 an den Begriff des Einkommens an knüpft. Die Summe der vom Steuerpflichtigen innerhalb des Kalenderjahres erzielten positiven und negativen Einkünfte führt zum Gesamtbetrag der Einkünfte. Das Einkommen wird sodann durch Abzug der…
…entfallenen Steuer) jedoch eine Einkommensteuer in Höhe von € 2.579,79. Die sachliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 knüpft an den Begriff des Einkommens an. Die Summe der vom Steuerpflichtigen innerhalb eines Wirtschaftsjahres (Kalenderjahres) erzielten positiven (und negativen) Einkünfte führt zum Gesamtbetrag…
…408,71 Euro 2) rechtliche Beurteilung. a) nach österreichischem Steuerrecht: Personen mit Wohnsitz in Österreich unterlägen gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 der unbeschränkten Steuerpflicht mit ihren in- und ausländischen Einkünften, d.h. ihrem Welteinkommen. Die sachliche Steuerpflicht umfasse jene Einkünfte, die in § 2 Abs…
…088,43 € jedoch eine Einkommensteuer in Höhe von 13.414,42 €. Die sachliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 knüpft an den Begriff des Einkommens an. Die Summe der vom Steuerpflichtigen innerhalb eines Wirtschaftsjahres (Kalenderjahres) erzielten positiven (und negativen) Einkünfte führt zum…
…Bf, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitz, ist bereits seit vielen Jahren in Österreich ansässig und damit nach innerstaatlichem Recht in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, sodass sich seine sachliche Steuerpflicht auf alle in- und ausländischen Einkünfte, zu denen auch die Bezüge von der türkischen Sozialversicherungsanstalt gehören, bezieht…
…1988 normierte Wertung, nur Arbeitnehmern (also Steuerpflichtigen, die Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag oder Grenzgängerabsetzbetrag haben) und nicht Pensionisten eine Werbungskostengutschrift von hauptsächlich Pflichtversicherungsbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung (allerdings begrenzt mit 110,00 € jährlich) zu gewähren, als sachlich gerechtfertigte Differenzierung anzusehen ist, weshalb kein Verstoß…
…2003, 98/14/0065; Doralt, a.a.O.). Mit dem Einkommen als Steuergegenstand (sachliche Steuerpflicht) wolle die Einkommensteuer die objektive Leistungsfähigkeit des Stpfl erfassen. Die Feststellung der objektiven Leistungsfähigkeit sei zugleich die Frage, welches Einkommen zugrunde zu legen sei und wie es zu besteuern sei…
…gesonderte Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften bindend nicht nur über die Höhe und die Aufteilung der Einkünfte, sondern auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht dem Grunde nach abspreche. Das Fehlen einer Betriebsstätte hätte somit gegen den jeweiligen Feststellungsbescheid des Finanzamtes Bregenz eingewandt werden müssen…
…des § 33 EStG: Die sachliche Steuerpflicht nach § 2 Abs 2 EStG knüpft an den Begriff des Einkommens an. Die Summe der vom Steuerpflichtigen innerhalb des Wirtschaftsjahres (Kalenderjahres) erzielten positiven und negativen Einkünfte führt zum Gesamtbetrag der Einkünfte. Das Einkommen wird sodann durch Abzug der Sonderausgaben…
…2009) bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. In § 2 Abs. 1 EStG 1988 findet die sachliche Steuerpflicht ihren Niederschlag, wonach der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu legen ist, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Das maßgebliche Einkommen wird sodann in § 2 Abs…
…Kausalzusammenhang nicht ausreicht. Das die Aufwendungen auslösende Element muss der Einkunftsquelle zuordenbar sein (vgl. Zorn/Stanek in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (20. Lfg 2018), 2. Teil - Sachliche Steuerpflicht, 4. Abschnitt - Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, § 16 Werbungskosten, Allgemeines, Tz 1…
…natürlichen) Person besteuert. Die sachliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 knüpfe an den Begriff des Einkommens an. Die Summe der vom Steuerpflichtigen innerhalb eines Wirtschaftsjahres erzielten positiven und negativen Einkünfte führe zum Gesamtbetrag der Einkünfte. Im Ertragsteuerrecht sei die wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 21…
…nicht nur über die Höhe der gemeinschaftlichen Einkünfte und deren Aufteilung auf die Beteiligten ab, sondern auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht dem Grunde nach. Im konkreten Fall besteht daher eine Bindungswirkung hinsichtlich der sachlichen Steuerpflicht. Das ändert aber nichts daran, dass der gemäß …
…innerhalb des Kalenderjahres 2013 bzw. 2014 bezogen hatte (§ 2 Abs. 1 EStG 1988). Die sachliche Steuerpflicht des Bf. nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 knüpfte in den Jahren 2013 und 2014 genauso wie in den Jahren zuvor und danach an den Begriff des Einkommens an…
…wird dadurch eingeschränkt), noch ist sie als Tarifbestimmung konzipiert (Letztere regelt der 3.Teil des EStG, §§ 33 - 39). Tatsächlich ist § 30 dem 2.Teil des EStG ("Sachliche Steuerpflicht") und darin konkret den Vorschriften über die einzelnen Einkunftsarten (9. Abschnitt, §§ 21 - 32) zugeordnet. Die Besteuerung der…
…weil die österreichische beschränkte Steuerpflicht im Gegensatz zur CAT des Bundesstaates Ohio gerade auch durch personenbezogene Merkmale bestimmt wird, orientiert sich diese doch grundsätzlich am Katalog der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988, erfordert als Voraussetzung für die sachliche Steuerpflicht einen inländischen Anknüpfungspunkt…
…verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen, im atypischen Vermögenseingriff…
…vorgeschrieben und von ihm auch entrichtet worden. Dadurch sei es zu einer Doppelbesteuerung der gleichen Einkunftsart, desselben Zeitraumes und desselben Steuerpflichtigen gekommen, was sachlich unbillig sei. Ursache für diese Doppelbesteuerung sei gewesen, dass die österreichische Steuerverwaltung (Finanzamt ***3***) seinen Wohnsitz in ***1*** nicht anerkannt habe…