…formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit, unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (VwGH 17.9.1990, 90/15…
…die Entstehung des Säumniszuschlages nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung des Jahresumsatzsteuerbescheides bzw. eines Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides nicht an (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Dabei tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein…
…des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 254 BAO wird durch die Einbringung einer Bescheidbeschwerde die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages tritt unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides…
…außer dem Eintritt des Säumnisfalles nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld, nicht hingegen auch den einer sachlich richtigen oder bereits rechtskräftigen Abgabenschuld voraus. Im Bereich des Säumniszuschlages ist lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen…
…des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 254 BAO wird durch die Einbringung einer Bescheidbeschwerde die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages tritt unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides…
…Säumniszuschlages war - unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Umsatzsteuerbescheides 2014 - bereits zur Fälligkeit am 16.2.2015 eingetreten, sodass die Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht mehr verhindert werden konnte. Auch der Umstand, dass gegen den Umsatzsteuerbescheid 2014 Beschwerde erhoben wurde, berührte die Rechtmäßigkeit des Säumniszuschlages nicht…
…dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 08.03.1991, 90/17/0503). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (vgl. VwGH…
…Vertretung des Bf. mit Schriftsatz vom 8. Februar 2018 eine Beschwerde eingebracht. Beantragt wurde die ersatzlose Aufhebung dieser Bescheide sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Senat. In der Begründung wurde ausschließlich die sachliche Richtigkeit der den Säumniszuschlagsbescheiden zugrunde liegenden Haftungs- und Abgabenbescheide…
…Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (VwGH 17.09.1990, 90/15/0028). Eine rechtskräftige Festsetzung der Stammabgabe ist für die Festsetzung eines Säumniszuschlages daher nicht Voraussetzung. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung nicht rechtskräftig oder sachlich…
…dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 8.3.1991, 90/17/0503). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (vgl. VwGH…
…dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 8.3.1991, 90/17/0503). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (vgl. VwGH…
…Säumniszuschlages unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist …
…dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 8.3.1991, 90/17/0503). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (vgl. VwGH…
…genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld, und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit oder der Rechtskraft der Abgabenfestsetzung und unabhängig davon, welche Gründe die beschwerdeführende Partei gegen die Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides (im vorliegenden Fall der Umsatzsteuerbescheide) vorbringt. Auch der Umstand, dass die Beschwerden gegen die…
…15/0028). Im Fall einer nachträglichen Abänderung oder Aufhebung des Abgabenbescheides ist jedoch von Amts wegen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus…
…Säumniszuschlages unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides eintritt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist …
…der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge (vgl. VwGH 24.03.2015, 2012/15/0206; VwGH 29.3.2007, 2005/16/0095). Bei festgesetzten Abgaben besteht eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung…
…ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt seien. Vorausgesetzt werde nur die formelle Abgabenzahlungsschuld. Weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung sei nötig. Säumniszuschläge fielen grundsätzlich immer dann an, wenn Abgaben nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet würden und keine im Gesetz taxativ…
…ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt seien. Vorausgesetzt werde nur die formelle Abgabenzahlungsschuld. Weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung seien nötig. Säumniszuschläge fielen grundsätzlich immer dann an, wenn Abgaben nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet würden und keine der im Gesetz…
…€ 32.000,-- betrugen, was ohne erkenntlichen Grund erheblich unter den Umsätzen für die Jahre 2006 und 2008 liegt. Die Zweifel an der Richtigkeit des Umsatzes für das Jahr 2007 konnten daher auch entsprechend größer sein. Es ist nachvollziehbar, dass der wegen Nichtvorlage von Belegen…