…April 2015 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 18. März 2015 betreffend Einkommensteuer 2009 bis 2013 Steuernummer ***Bf1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Sonnweber in der Beschwerdesache BF gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 14.07.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der…
…über die Beschwerde vom 20.4.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 1.4.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Berechnungsgrundlagen und die…
…die Beschwerde vom 8. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 20. Dezember 2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Finanzamtes Feldkirch vom 12. Jänner 2016, St.Nr. f, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung stattgegeben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 17.02.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe wird auf das beiliegende Berechnungsblatt verwiesen. Eine Revision an…
…23. März 2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11. März 2015, betreffend Einkommensteuer 2014, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO im Umfang der Beschwerdevorentscheidung teilweise…
…über die Beschwerde vom 21. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Oktober 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
… 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung…
…Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02.02.2011 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…April 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit : | | B GmbH | 2.606,81 | X GmbH | 3.586,01 | Pendlerpauschale laut Lohnzettel |…
…Juli 2016 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
…der Absetzbeträge | | 74.054,96 | Verkehrsabsetzbetrag | | -291,00 | Arbeitnehmerabsetzbetrag | | -54,00 | Steuer für den Durchschnittssteuersatz | | 73.709,96 | Durchschnittssteuersatz | | 43,97 % | Einkommensteuer (gerundet) | | 1.372,00 Der Bf…
…Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5.8.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 24.7.2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…2012/13/0123, mwN). Wie wir weiter unten darstellen werden, ist die von Herrn Bf. bezogene Invalidenrente im Einkommensteuerbescheid vom 17. August 2022 richtigerweise unter Anwendung des Art. 19 DBA steuerfrei gestellt worden und sind diese Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt worden. Eine andere…
…lit. a DBA D). Einkünfte einer in der Republik Österreich ansässigen Person, die von der Besteuerung in der Republik Österreich auszunehmen sind, dürfen gleichwohl in der Republik Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen der Person einbezogen werden (vgl. Art. 23 Abs…