…rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (siehe dazu VwGH 14.12.1994, 93/16/0011). Der Haftungstatbestand ist durch jede Art der Beteiligung erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die rechtskräftige Verurteilung…
…des Art. 221 Abs. 3 ZK, weil die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens die zehnjährige Frist nicht rechtfertige. Voraussetzung für die zehnjährige Verjährungsfrist sei eine rechtskräftige Verurteilung. Die Bf. stellte im Schriftsatz vom 10. Oktober 2014 zudem einen Antrag nach § 212a BAO (gemeint: Antrag nach Art. 244…
…die Abgabenbehörden sind an den im Spruch des den Beschwerdeführer schuldig sprechenden Strafurteils genannten Abgabenbetrag gebunden. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht bzw. der Finanzstrafbehörde festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen. Die Bindung an eine rechtskräftige Verurteilung im Finanzstrafverfahren bestünde selbst dann…
…die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt." 3.1.2. Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes im verwaltungsbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (vgl. VwGH 14.12.1994, 93/16/0011)…
…BAO eine rechtskräftige "Verurteilung" im finanzstrafbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraussetze und diese Verurteilung Tatbestandsmerkmal und keine Vorfrage im Sinne des § 116 BAO sei. Der Beschwerdeführer wurde aber eindeutig wegen Hinterziehung eigener Abgabenschuldigkeiten rechtskräftig verurteilt bzw. für schuldig erkannt. Die davon abweichende Rechtsansicht im Abgabenverfahren sei…
…Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden haften rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes im verwaltungsbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (vgl…
…rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (siehe dazu VwGH 14.12.1994, 93/16/0011). Der Haftungstatbestand ist durch jede Art der Beteiligung erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die rechtskräftige Verurteilung…
…durch das Bundesfinanzgericht bindend (§ 116 Abs 2 BAO). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht…
…ausschließlich dem Spruchsenat. Diese Strafbarkeit sei erst durch tatsächliche Beweise und nach ordentlicher Verhandlung dann gegeben, wenn eine rechtskräftige Verurteilung durch den Spruchsenat erfolge. Durch die nicht nachgewiesene Behauptung einer Strafbarkeit durch die Finanzbehörde sei auch die Verjährungsfrist a priori auf 10 Jahre gemäß § 207…
…haftet Frau Frau-Y, aufgrund der gerichtlichen Verurteilung, für einen Betrag von EUR 7.946,13 wie folgt. [Tabelle] Nur am Rande sei hierbei auch erwähnt, dass Frau Frau-Y bereits in ihrer Einvernahme vor dem Spruchsenat im Finanzstrafverfahren mitgeteilt hat, dass sie über ein…
…Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden haften rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes im verwaltungsbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (vgl…
…Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt." Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes im verwaltungsbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (vgl. VwGH 14.12.1994, 93/16…
…eingetreten: Zunächst wurde darauf verwiesen, dass die Haftung nach § 11 BAO den Charakter einer Schadenersatzhaftung trägt und eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraussetzt. Die rechtskräftige Verurteilung ist Tatbestandsmerkmal. Davor ist eine Haftungsinanspruchnahme nicht möglich. Gegenstand der Haftung nach § 11 BAO seien nicht…
…eines rechtskräftigen Strafurteils gebunden und übernimmt diese in seinen Entscheidungen. Ein Abweichen von diesen Feststellungen würde die materielle Rechtskraft des Strafurteils durchbrechen und die Rechtssicherheit sowie den Vertrauensschutz gefährden. VwGH 26.01.1996, 93/17/0265, Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den im Betriebsprüfungsbericht…
…sind vor allem dem Umstand geschuldet, dass das Zollamt im Bescheid eine Aufgliederung der verschiedenen Zigarettensorten im Spruch nicht vorgenommen hat. Außerdem war der Tatbegehungszeitraum der rechtskräftigen Verurteilung im Finanzstrafverfahren anzupassen. Zu dem mit dem angefochtenen Bescheid vorgeschriebenen Säumniszuschlag ist darauf hinzuweisen, dass der Bf…
… - die 10-jährige Verjährungsfrist gelte erst bei rechtskräftiger Verurteilung. Mit Bescheid vom 12.03.2014, Zahl: 000000/00000/2013-005 , hat das Zollamt bei der Bf eine für sie gemäß Artikel 203 Zollkodex (ZK) entstandene Einfuhrzollschuld im Betrage von € 142.070,54 geltend gemacht…
…rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (siehe dazu VwGH 14.12.1994, 93/16/0011). Der Haftungstatbestand ist durch jede Art der Beteiligung erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die rechtskräftige Verurteilung…
…Jahre betrage, weil die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht automatisch dazu führe, dass die zehnjährige Verjährungsfrist gelte, die zehnjährige Verjährungsfrist gelte erst ab einer rechtskräftigen Verurteilung; - es liege im Hinblick auf die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung im Bescheid des Zollamtes Wien vom 19. Mai 2014…
…Jahre betrage, weil die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht automatisch dazu führe, dass die zehnjährige Verjährungsfrist gelte, die zehnjährige Verjährungsfrist gelte erst ab einer rechtskräftigen Verurteilung; - es liege im Hinblick auf die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung im Bescheid des Zollamtes Wien vom 19. Mai 2014…
…sich das Finanzamt nach eigener Begründung auf die Haftung nach § 11 BAO und somit auf eine rechtskräftige Verurteilung stütze. Als soche werde im gegenständlichen Fall die Strafverfügung des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. Jänner 2013 gewertet. Diese Strafverfügung sei niemals rechtswirksam zugestellt…