…Pflegekosten zur Verfügung stand bzw. auch - so Ihn die Gattin überlebt hätte - zur Verfügung gestanden wäre. Nachdem die Erbsentschlagung als unentgeltlicher Erbverzicht - unterliegend den Regelungen des § 1278 ABGB zu qualifizieren Ist - und wie bereits ausgeführt - seitens Herrn ***NNA*** bedingungslos erfolgte - Ist der Abgabenpflichtigen, Frau Dr…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf.) war aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 2.9.1997 sowie des Schenkungsvertrages zugleich Erbverzichtsvertrages vom 25.7.1997 und der Urkunde vom 13.01.1999 Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 1 des Grundbuches der KG 123. Mit Kaufvertrag vom…
…seien, als die Summe der vereinnahmten Beträge den Wert der Gegenleistung übersteige. Die Bf habe als Abgeltung für den Erbverzicht keine Rentenzahlung sondern einen Kapitalbetrag von 1.370.000 DM erhalten. Dieser Betrag sei in eine Rentenversicherung bei der C Versicherungen AG eingezahlt worden. Für…
…Kontoauszüge bestätigen könne. Auch das spätere Vorbringen vom 6.11.2013, dass er am 29.4.2009 eine Erbverzichtserklärung abgegeben habe, welche er gemeinsam mit einem Auszug vom 7.5.2009 aus dem Akt des deutschen Amtsgerichtes in der Nachlasssache nach seinem Vater, welcher kein…
…Verzicht zu leisten, die Einhaltung bestimmter Formvorschriften vorausgesetzt. Schon zivilrechtlich ist die Frage äußerst strittig, ob ein Erbverzicht gegen Abfindung als entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft zu beurteilen ist [...]. Mit Einführung der Immobilienertragsbesteuerung hat sich die entsprechende Frage auch für das Steuerrecht gestellt, wobei nun von…
…694,73 € seines verstorbenen Vaters sowie an den Bruder für dessen Pflichtteil 25.067,50 € bezahlt. Die Schwester des Bf hat ihren Erbverzicht erklärt. Mit Kaufvertrag vom 11. Juni 2012 verkaufte der Bf das schon vor 1960 im Eigentum seines Vaters stehende Elternhaus…
…Wille des Gläubigers auf den Untergang des jeweiligen Rechtes gerichtet. (Heidinger in Schwimann/Kodek (Hrsg), ABGB Praxiskommentar4 (2016) zu § 1444 ABGB Rz 1). Überwiegend wird der Verzicht als Verfügungsgeschäft qualifiziert (Heidinger in Schwimann/Kodek (Hrsg), ABGB Praxiskommentar4 (2016) zu § 1444 ABGB Rz 6), d.h…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Azd in der Beschwerdesache des Herrn Dietmar Bf , EH , vertreten durch Frau Mag. Ingrid Huber, Wirtschaftsprüferin in Wernberg , gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes FA vom 30.11.2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
In der im Zuge des Erörterungstermins vom 23. Mai 2022 überreichten "Abschließenden Stellungnahme der Abgabenbehörde" vertritt die belangte Behörde die Meinung, dass die zivilrechtliche Frage, ob M-Z. auch ohne Verzichtserklärung des Bf. die Stiftungsurkunde derart hätte abändern dürfen, dass nur mehr Y.Z. die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
…sowie seiner Bemühungen um eine möglichst weit gehende Verwirklichung des Zieles eines freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit Maßnahmen für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1 vertreten durch NN., über die Beschwerde vom 10.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20.04.2016, ErfNr. zzz, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
Verzichte einer von mehreren Stiftern auf die in der Stiftungserklärung eingeräumten Gestaltungs- und Stifterrechte, bedürfe die dadurch ausgelöste Änderung der Stiftungserklärung - mangels gegenteiliger Vereinbarung - darüber hinaus die Zustimmung aller Stifter iSd. § 3 Abs. 2. Wie in der Beschwerde aus der Stiftungsurkunde der AB PS zitiert…
…in diesem Abkommen enthaltene Erklärung der Bf., trotz ihrer abgegebenen Erbantrittserklärung auf alle Ansprüche aus dem Nachlass des Erblassers zu verzichten, bedeutet weder einen Erbverzicht gemäß § 551 ABGB (Rechtsgeschäft zwischen Erblasser und zukünftigen Erben in Form eines Notariatsaktes), noch eine Ausschlagung der Erbschaft ( unwiderrufliche Erklärung…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Partnerschaft Schuppich Sporn und Winischhofer Rechtsanwälte, Falkestraße 6, 1010 Wien, gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch RA. Dr. Christian Stocker, Herzog-Leopold-Straße 26, 2700 B., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) vom…
Nach § 143 Abs. 1 ABGB idF vor BGBI. I 15/2013 schuldet ein Kind seinen Eltern unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse den Unterhalt, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht im Stande ist, sich selbst zu erhalten und sofern er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 14. März 2013 der Beschwerdeführerin PS , Anschrift, vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Höllermeier Schaller & Partner Steuerberatung Salzburg GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Karl-Emminger-Straße 23 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf , vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. April 2011, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt: Der…