…psychische Erkrankung der Tochter, die zu einer dauernden Unfähigkeit sich den Lebensunterhalt zu verschaffen führte, nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Das Bundesfinanzgericht ist auf Grund der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 8 Abs. 6 FLAG an dieses Gutachten gebunden. Dass sich K ab dem…
…eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Das Bundesfinanzgericht schließt aus all diesen Gründen darauf, dass sich beim Bf. die Erkrankung jedenfalls erst nach dem 21. Lebensjahr so manifestiert hat, dass sie schließlich 2010 zu einer voraussichtlich dauernden Unterhaltsunfähigkeit geführt hat. Der Bf. brachte keine Befunde bei…
…psychischen Erkrankung in die Jugend zurückreichend vorliege und ab Juni 2006 dokumentiert sei. Jedoch liegen keine Befunde vor, die die daraus resultierend Selbtserhaltungsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr begründen. Der berufliche Werdegang wurde wie folgt beschrieben: VS, Gymnasium mit Matura Sommer 2000, Beginn Kolleg Kindergartenpädagogik- nach…
…depressive Anpassungsstörung diagnostiziert und daneben, nach neuropsychologischen Tests, "geringe bis mittelgradige Defizite in einigen kognitiven Domänen" erwähnt wurden (siehe Befundbericht v. 10.12.2010). Aus der Zeit vor dem 21. Lebensjahr der Bf allenfalls vorhandene Befunde konnten nicht vorgelegt werden, da diese im Zuge des…
…die Bf in der Zeit vom 1.3.2020 bis 28.2.2022 im Ausmaß von 5 Wochenstunden nach dem Tiroler Teilhabegesetz; dies zwecks mobiler Unterstützung ua. bei psychischer Erkrankung zur selbständigen Lebensführung im häuslichen Umfeld uä. - Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt über die Anweisung von Berufsunfähig- …
…die Sachverständige nach Anamneseerhebung, Untersuchung des Bf. und unter Berücksichtigung der vorgelegten Befunde und mit entsprechender Begründung davon aus, dass die Erkrankung nicht schon vor dem 21. Lebensjahr ein so hohes Ausmaß erreicht hat, dass die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist (vgl. zB BFG 21.07.2014…
…eine psychische Erkrankung mit schwerwiegenden Funktionseinschränkungen in einem solchen Ausmaß dokumentieren, dass eine daraus resultierende anhaltende Selbsterhaltungsunfähigkeit vor dem 18./21. LJ eingetreten sei. Es besteht somit Übereinstimmung, dass der Eintritt der voraussichtlichen Erwerbsunfähigkeit bei der Bf jedenfalls nicht vor dem 21. bzw. 25. Lebensjahr…
…Verstärkt wurde die Situation noch durch die ebenfalls schon vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnenden psychischen Störungen. So auch angeführt im Sachverständigengutachten vom 12.01.2022, erstellt von Dr.in ***SV_1***. Dazu wird angeführt, dass bei Frau ***Bf1*** laut dem eingeholten Neurologisch-Psychiatrischen Gutachten…
…psychische Erkrankung noch nicht ein Ausmaß erreicht hatte, sodass der Gesamtgrad der Behinderung vor seinem 21. Lebensjahr bereits 50 % oder mehr betrug. Ebenso schlossen die Ärzte - unter Heranziehung aller ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten - den Schluss, dass die voraussichtlich dauernde Erwerbsfähigkeit ebenfalls nicht vor dem…
…Erkrankung bereits ab dem Jahr 2002 besteht. Als erheblich kann diese jedenfalls ab Februar 2003 angenommen werden, da ab diesem Zeitpunkt auch keine Prüfungen mehr positiv abgeschlossen werden konnten. Eine dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen kann daher vor Vollendung des 21. Lebensjahres…
…vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Nach der Judikatur des VwGH dürfen aber Sachverständige die Beurteilungen und Feststellungen nicht auf Spekulationen, sondern ausschließlich auf die festgestellten Tatsachen verbunden mit ihrem fachspezifischen Wissen stützen (vgl. für VwGH 25.9.2013, 2013/16/0013). Psychische Erkrankungen zählen…
…dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein muss oder spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, aber dies nur dann, wenn in diesem Zeitraum eine Berufsausbildung absolviert worden ist. Wenn daher die vom Bundessozialamt betraute Sachverständige den Zeitpunkt, zu dem die psychische Erkrankung des Bf…
…dass die psychische Erkrankung der Bf bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres spürbar war. Wie oben ausgeführt, kommt es bei der Beurteilung des Beihilfenanspruchs weder auf den Zeitpunkt an, an dem sich eine Krankheit als solche äußert, noch auf den Zeitpunkt, bei dem diese Krankheit…
…die Erkrankung bereits vor dem 21. Lebensjahr begonnen habe. Dennoch habe der Bf eine Lehre abschließen können und sei auch immer wieder berufstätig gewesen und habe daher auch einen Anspruch auf Rehabgeld/I-Pension erlangt. Entscheidend sei der Beginn der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Selbst nach 2014…
…und 2022 zurückgreifen konnte und darüber hinaus die berufliche Laufbahn nach Lehrabschluss laut Versicherungsdatenauszug ins Kalkül zieht, lässt keine Unschlüssigkeit erkennen. Es kann daher dem im Vorlageantrag ausgesprochenen Antrag der Beschwerdeführerin auf Einholung eines zusätzlichen psychiatrischen Gutachtens zur Frage, ab wann eine psychische Erkrankung vorlag…
…Polytoxikomanie und psychische Erkrankung nach den Unterlagen in die Jugend zurückreichend beschrieben seien. Es lägen keine Befunde oder Unterlagen vor, die Art und Ausmaß dieser vor dem 18./21. Lebensjahr dokumentieren würden. Nach den Vorgutachten mit Untersuchung 10/2008 werde die rückwirkende Selbsterhaltungsunfähigkeit nach Vorlage…
…bzw. Antragsteller") ein klarer und zweifelsfreier Nachweis für eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene Erwerbsunfähigkeit in keinster Weise erbracht wurde. Im Übrigen befasst sich das bezeichnete VwGH-Erkenntnis (Ro 2017/16/0009) im Wesentlichen mit der Frage der "psychischen Erkrankungen" und ob diese - analog zu …
…weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, stehen sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu (Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 8 Rz 18 u. 19). Der Bf. wurde in den vorliegenden medizinischen Gutachten des Sozialministeriumservice keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr bzw…
…vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Nach der Judikatur des VwGH dürfen aber Sachverständige die Beurteilungen und Feststellungen nicht auf Spekulationen, sondern ausschließlich auf die festgestellten Tatsachen verbunden mit ihrem fachspezifischen Wissen stützen (vgl. für VwGH 25.9.2013, 2013/16/0013). Psychische Erkrankungen zählen…
…FLAG, im Gegensatz zum Wortlaut nach § 8 Abs. 5 FLAG) explizit nur eine derart (vor dem 21. Lj.) aufgrund von "körperlicher" oder "geistiger" Behinderung bewirkte Erwerbsunfähigkeit den Anspruch auf Zuerkennung des Grundbetrages an Familienbeihilfe verschafft, dagegen nicht eine "psychische" bzw. "psychiatrische" Erkrankung. Angesichts des Umstandes…