…Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lässt sich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Aufenthaltsort die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt. Liegen die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, können nicht mehr übliche Kosten der Verpflegung unterstellt…
…einem Verpflegungsmehraufwand führt, kann aufgrund des Kaufkraftunterschiedes zwischen Österreich und Singapur ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen, der sich auch dann nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige im Ausland die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt (vgl. VwGH 10.4.1997, 94/15/0212, 1.9.2015…
…Grundsätzen als Werbungskosten abgezogen werden. Dies erfordert jedoch einen Kaufkraftunterschied zwischen dem Inland und dem teureren Ausland, der sich auch nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt (VwGH 20.2.2008, 2005/15/0135; 1.9.2015, 2012/15/0119)…
…2.2008, 2005/15/0135). Dies erfordert aber einen Kaufkraftunterschied zwischen dem Inland und dem teureren Ausland, der sich auch nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt (VwGH 13.2.1991, 90/13/0199; 11.8.1993, 91/13/0150;…
…abzugsfähig, weil sich dieser Mehraufwand für Verpflegung auch dann nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Aufenthaltsort die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt. Liegen die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, können nicht mehr übliche Kosten…
…teureren Ausland ergeben würden. Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lasse sich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Aufenthaltsort die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nehme. Liege der Verpflegungsaufwand wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, könnten nicht mehr übliche…
…mwN). Dieser Verpflegungsmehraufwand lasse sich nämlich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Aufenthaltsort die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nehme. Lägen die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, könnten nicht mehr übliche Kosten der Verpflegung…
…Verpflegungsmehraufwand führt, könnte im Falle eines Kaufkraftunterschiedes zwischen Österreich und der Schweiz ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen, der sich auch dann nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige im Ausland die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt (vgl. VwGH 10.4.1997, 94/15/0212, 1.9…
…teureren Ausland ergeben würden. Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lasse sich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Aufenthaltsort die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nehme. Liege der Verpflegungsaufwand wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, könnten nicht mehr übliche…
…auszuführen: Ein Verpflegungsmehraufwand, der auf die unterschiedliche Kaufkraft zwischen Inland und dem (teureren) Ausland zurückzuführen ist, lässt sich auch bei Kenntnis der preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bei einem Auslandsaufenthalt nicht vermeiden. Ein Kaufkraftunterschied ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 11.8.1993, 91/13/0150) nur…
…dem teureren Ausland ergeben. Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lässt sich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Aufenthaltsort die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt. Liegen die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, können nicht mehr übliche…
…dem teureren Ausland ergeben. Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lässt sich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Aufenthaltsort die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt. Liegen die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, können nicht mehr übliche…
…die Verpflegungskosten, die sich aus dem Kaufkraftunterschied zwischen dem Inland und dem (teureren) Ausland ergeben. Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lässt sich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Wohnsitz die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt (VwGH 11.8.1993, 91/13/0150; vgl. auch…
…Inland und dem teureren Ausland ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen, der sich auch dann nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige im Ausland die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt (VwGH 10.4.1997, 94/15/0212). Im vorliegenden Fall liegt hinsichtlich einiger Länder, die der Bf…
…Kaufkraftunterschieds zwischen dem Inland und dem teureren Ausland ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen, der sich auch dann nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige im Ausland die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt (sh. VwGH 10.4.1997, 94/15/0212 mwN). Wenn das Finanzamt daher nur…
…des Verwaltungsgerichtshofes führe zu folgendem Ergebnis: Der Verwaltungsgerichtshof begründe das Nichtanerkennen des Verpflegungsmehraufwands über einen längeren Zeitraum mit der Möglichkeit, dass der Reisende besonders preisgünstige Verpflegungsmöglichkeiten am jeweiligen Aufenthaltsort kennenlernen könne. Ein Verpflegungsmehraufwand im Vergleich zu einer Zubereitung im Rahmen eines Haushaltes entstünde demnach nur…
…jeweiligen Orten möglich war, sich mit der örtlichen Gastronomie bekannt zu machen und in der Folge entsprechend günstige Verpflegungsmöglichkeiten in Erfahrung gebracht zu haben. Für das Gericht bestehen keine Zweifel an den Aufzeichnungen hinsichtlich der geltend gemachten 20 Übernachtungen in der Schweiz, den beruflichen Aufenthalten…